Der Beitrag Einsatz von Regenwasserzisternen – Trinkwasser sparen, Ressourcen schützen erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>der Marktgemeinderat möge in der nächsten Sitzung beschließen:
Wir bitten um Einzelabstimmung der Punkte.
Begründung:
Angesichts der bereits spürbaren Auswirkungen des Klimawandels gewinnt der nachhaltige Umgang mit Regenwasser immer mehr an Bedeutung. Regenwassernutzungsanlagen können und sollen dazu beitragen, dass zum einen Grundwasserressourcen geschont werden, indem Trinkwasser eingespart wird, und zum anderen die Ableitung von gesammeltem Niederschlagswasser in Abwassersysteme und Gewässer vermindert und Gefahren durch Starkregen entschärft werden, indem ein Wasserrückhalt mit späterer Nutzung und Versickerung erfolgt.
Nur für etwa die Hälfte des täglich in Privathaushalten verbrauchten Wassers wird unbedingt Trinkwasserqualität benötigt. Zum Garten gießen, zum Putzen und für die Toilettenspülung kann ohne Weiteres sauberes Regenwasser verwendet werden. Zisternen helfen Wasser zu sparen, welches sonst ungenutzt verdunsten und versickern würde. Zudem können Zisternen als Pufferspeicher dienen. Insbesondere in Zeiten mit Wasserknappheit macht es Sinn, das zuvor aufgefangene Regenwasser zu sammeln und damit letztlich auch die Kanalisation zu entlasten. Das Trinkwasser-Einsparpotenzial von Zisternen ist beträchtlich.
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt aus diesen Gründen den verstärkten Einsatz von Zisternen und stellt im Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 27.07.2021 an die unteren Bauaufsichtsbehörden und Regierungen sowie die Kommunalen Spitzenverbände klar, dass eine Zisternenpflicht als Anpassungsmaßnahme an den Klimaschutz möglich ist. Im Bericht des Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz aufgrund des Beschlusses des Bayerischen Landtags vom 25.01.2022 (Drs. 18/19816) betreffend „Einsatz von Regenwasserzisternen – Trinkwasser sparen, Ressourcen schützen“ werden kommunale Förderprogramme als aktuell bestehende Möglichkeit, um den Bau von Zisternen zu fördern, aufgelistet. Als Beispiel listet das Staatsministerium die Förderrichtlinien der Stadt Oettingen i. Bay. auf.
Wir stellen unseren Antrag zur Diskussion und freuen uns über Ihre Zustimmung.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Schmitt
Fraktionsvorsitzende
Matthias Reimers
Marktgemeinderat
Johannes Weiß
Marktgemeinderat
Bei der Aufstellung zukünftiger Bebauungspläne prüft die Verwaltung die Ausnahme einer Verpflichtung zur Errichtung und Nutzung von Zisternen und setzt diese auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB fest, sofern nicht im Einzelfall der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dagegensteht.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 3, Dagegen: 17
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Richtlinie zur Förderung und Versickerung von Niederschlagswasser und der Errichtung von Regenwassernutzungsanlagen zu erstellen und dem Marktgemeinderat zur Abstimmung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 9, Dagegen: 11
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]]>Der Beitrag Medienkompetenz an Schulen stärken erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Beratung und Beschließung in das zuständige Gremium ein:
Begründung
In der „Buzzard“-App werden täglich aktuelle Themen aus Deutschland und der Welt behandelt. Die verschiedensten Pressestimmen werden neutral zusammengefasst, journalistisch eingeordnet und übersichtlich aufbereitet. Dabei werden Argumente aus dem gesamten demokratischen Meinungsspektrum (von links bis konservativ) erläutert und mit Hintergrundinformationen über Autorinnen und Autoren, sowie dem Medium angereichert. Die Schülerinnen und Schüler können so leicht den Überblick über das Tagesgeschehen behalten, Fake News, Verschwörungsmythen und Extremismus sicher erkennen und verschiedenste Perspektiven kritisch prüfen und einordnen.
Den Lehrerinnen und Lehrern wird regelmäßig Unterrichtsmaterial zur Vertiefung bereitgestellt. Zusätzlich bieten die aufbereiteten Nachrichten eine Grundlage für Erörterungen und Diskussionen in verschiedensten Unterrichtsfächern. Tagesaktuelle Themen können aufgearbeitet werden und die Schülerinnen und Schüler zur eigenen Meinungsbildung animiert werden. Die Schulleitung der Staatlichen Realschule Schonungen unterstützt die probeweise Einführung der App als Lehrmittel, ein Konzept zur Einbindung der App in den Schulalltag und Unterricht in dem Antrag angehängt.
Der Landkreis Aschaffenburg finanziert seinen Schulen bereits die „Buzzard“-App als Lehrmittel und hat diese nach einer einjährigen Pilotphase an seinen zwei Gymnasien und vier Realschulen eingeführt. Die Kosten für die App und deren Nutzung betragen jährlich ca. 1.000 Euro/Schule. Sie kann dabei von mehreren Klassen pro Schule genutzt werden.
Wir stellen unseren Antrag zur Diskussion und freuen uns über Ihre Zustimmung.
Im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Schweinfurt
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Schmitt
Fraktionsvorsitzende
Johannes Weiß
Fraktionsvorsitzender
Der Landkreis Schweinfurt stellt der Realschule Schonungen ein Sonderbudget, das heißt Aufstockung des Schulbudgets, in Höhe von 1.000 €, zweckgebunden für den Einsatz der App „Buzzard“, zur Verfügung.
Die Mittel für das Sonderbudget werden im Rahmen des Haushaltes 2025 zur Verfügung gestellt.
Die Schulleitung der Realschule Schonungen erstellt rechtzeitig vor dem Ende des Schuljahres 2025/2026 einen Bericht über die Erfahrungen mit der App „Buzzard“. Auf Basis dieses Berichts entscheidet der Ausschuss für Bildung und Kultur, ob und über welchen Weg die App „Buzzard“ dauerhaft zur Verfügung gestellt wird.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 11, Dagegen: 0
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]]>Der Beitrag Transparenz erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>Transparenz ist eine der zentralen Forderungen von uns GRÜNEN, nicht nur in Bezug auf unsere Arbeit in Parlamenten und der Kommunalpolitik, sondern sie ist mir auch ein persönliches Anliegen, gerade wenn es um meine Einnahmen als Politiker geht. Für meine kommunalpolitischen Ehrenämter erhalte ich Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigungen und Verwaltungsratsvergütungen. Um eine bestmögliche Transparenz hierüber zu schaffen, informiere ich im Folgenden darüber.
Zusammengefasst habe ich in 2023 insgesamt Entschädigungen in Höhe von 5053,60 € bei Teilnahme von 56 Pflichtsitzungen erhalten – dazu kommen eine Vielzahl von Terminen für die ich keinerlei Entschädigung erhalte.
Als Kreisrat erhalte ich für meine Aufwendungen außerhalb von Sitzungen des Kreistages oder seiner Ausschüsse und Unterausschüsse eine monatliche Pauschale von 60,00 €. Zusätzlich erhalte ich für jede Sitzung, an der ich teilgenommen habe, ein Sitzungsgeld in Höhe von 60,00 €. Dazu zählen neben den Kreistagssitzungen, auch die Sitzungen der Ausschüsse, deren Mitglied oder stellvertretendes Mitglied ich bin, die Fraktionssitzungen (bis zu 17 Sitzungen/Jahr), sowie die Fraktionsvorsitzendenbesprechungen mit dem Landrat des Landkreises Schweinfurt.
Darüber hinaus erhalte ich eine km-Entschädigung für die Anfahrt, wobei dabei die Entfernung vom Hauptwohnsitz zum Landratsamt Schweinfurt maßgeblich ist (In meinem Fall: 9,80 €). Bei Online-Sitzungen entfällt diese Entschädigung selbstverständlich.
Für das Jahr 2023 habe ich insgesamt 3.433,60 € an Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld inkl. Anfahrtsentschädigung für meine Arbeit im Kreistag Schweinfurt erhalten (2020: 2.255,50 €, 2021: 3.035,20 €, 2022: 3.174,00 €).
Als Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Schweinfurt erhalte ich als einziges Mitglied meiner Fraktion zur Abdeckung des Geschäftsbedarfes und der sachlichen und persönlichen Aufwendungen eine monatliche Entschädigung von 10,00 EUR je Fraktionsmitglied. In unserem Fall sind dies 80,00 € pro Monat. Diese Gelder verwalte ich im Auftrag unserer Fraktion und nutze sie nicht zu privaten Zwecken. Im Jahr 2023 hat unsere Fraktion hierfür eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 960,00 € erhalten (2020: 640,00 €, 2021: 960,00 €, 2022: 960,00€).
Mitglieder des Verwaltungsrats der landkreiseigenen AES GmbH (Abfall und Energie Schweinfurt Land GmbH) erhalten für jede Sitzung an der Sie teilgenommen haben eine Vergütung von 60,00€. Als Vertreter eines Verwaltungsrats nehme ich nur in Ausnahmefällen an den Verwaltungsratssitzungen teil. Im Jahr 2023 erhielt ich insgesamt eine Verwaltungsratsvergütung in Höhe von 60,00 €. In den Jahren 2020, 2021, 2022 erhielt ich keine Vergütung der AES GmbH.
Als Marktgemeinderat erhalte ich für meine Tätigkeit als Entschädigung jeweils ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 €. Neben den Sitzungen des Marktgemeinderats zählen dazu auch die Sitzungen seiner Ausschüsse, an denen ich als Mitglied teilgenommen habe. Eine km-Entschädigung für die Anfahrt entfällt in meinem Fall, da mein Hauptwohnsitz im Ortsteil Werneck liegt.
Für das Jahr 2023 habe ich insgesamt 600,00 € an Sitzungsgeldern für meine Arbeit im Marktgemeinderat Werneck erhalten (2020: 320,00 €, 2021: 800,00 €, 2022: 880,00 €). Traditionell spende ich im Dezember, wie der Großteil aller Marktgemeinderät*innen, ein Sitzungsgeld an die Bürgerstiftung Werneck. Im Jahr 2023 habe ich zusätzlich der Freiwilligen Feuerwehr Werneck e.V. ein Sitzungsgeld im Rahmen der Spendenaktion für einen Anhänger für Brandschutzerziehung gespendet. Im Jahr 2022 habe ich im Zuge des Ukrainekriegs ein Sitzungsgeld an die Kirchenstiftung Werneck gespendet.
Ich erhalte keinerlei weiteren Gelder im Zusammenhang mit meinen politischen, ehrenamtlichen Tätigkeiten.
Beruflich arbeite ich für den Landtagsabgeordneten Paul Knoblach und werde hierfür angelehnt an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder vergütet. Zudem erziele ich Einnahmen als Gewerbetreibender in den Bereichen E-Commerce, Onlinemarketing und Websitegestaltung.
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]]>Der Beitrag Dritte Ramadama-Müllsammelaktion in Werneck erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>Roswitha Ziegler, Vorsitzende der GRÜNEN Werneck freute sich, „so viele Bürgerinnen und Bürger, vor allem so viele Kinder bei der diesjährigen Müllsammelaktion begrüßen zu können. Eine solche Aktion schärft das Umweltbewusstsein der Bevölkerung und von der Sauberkeit in unserem Ort profitieren alle: Menschen, Tiere und Pflanzen.“
Die Freiwillige Feuerwehr Werneck sicherte die großen und kleinen Müllsammlerinnen und – sammler mit ihren Fahrzeugen ab, wodurch auch der Randbereich der Umgehungsstraße von achtlos weggeschmissenem Abfall befreit werden konnte. Holger Mai, Leiter der Kinderfeuerwehr Werneck unterstütze tatkräftig mit weiteren Kolleginnen und Kollegen: „Wir als Feuerwehr unterstützen solche Aktionen gerade mit unseren Nachwuchsgruppen gerne und können so unseren Teil dazu beitragen, dass unser Werneck sauber bleibt. Die Kinder und Jugendlichen gehen dabei mit gutem Beispiel voran, übernehmen mit Freude die Verantwortung und lernen – ganz nebenbei – viel über den richtigen Umgang und die Vermeidung von Müll.“
Ausgestattet mit Eimern, Mülltonnen, Greifzangen und Warnwesten konnten dieses Jahr wieder mehrere Kubikmeter Müll aufgesammelt werden. Darunter unter anderem ein Wischmopp, Bücher, Socken, Unterhosen und jede Menge Dosen, Altglas und Zigarettenstummeln. Die Veranstalter haben großen Respekt vor denen, die diese Arbeit regelmäßig übernehmen müssen. Ein herzliches Dankeschön geht an den Bauhof Werneck für die Bereitstellung von Mülltonnen, Säcken und Greifzangen und für die Organisation der anschließenden Entsorgung des Mülls über die Abfallwirtschaft des Landkreises Schweinfurt. Die Sammelaktion klang mit Bratwürsten und Getränken für die vielen Helfer am Feuerwehrhaus aus.
Der Beitrag Dritte Ramadama-Müllsammelaktion in Werneck erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>Der Beitrag Kommunale Wärmeplanung für den Markt Werneck erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>der Marktgemeinderat möge in der nächsten Sitzung beschließen:
Begründung:
Die kommunale Wärmeplanung ist bis 2028 verpflichtend für alle Kommunen in Deutschland. Es ist vorausschauend schon jetzt die Weichen dafür zu stellen. Zumal die Fördergelder des Bundes jetzt sehr hoch sind (90 % bis Dezember 2023)*. Die Kommunale Wärmeplanung ermöglicht eine detaillierte Bestands- und Potenzialanalyse als Grundlage für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die auf erneuerbare Energien setzen. Eine strategische Planung der zukünftigen Wärmeversorgung schafft erst die Möglichkeit, regionale Potenziale zu nutzen und sie zu optimieren. Sie ermöglicht den Bürger*innen ihre zukünftige Wärmeversorgung zu planen, wie es im Gebäudeenergiegesetz vorgesehen ist.
Wärmeenergie wird oftmals buchstäblich in die Luft geblasen. Im gewerblichen und industriellen Bereich bleibt die Abwärme von Maschinen oder bestimmten Produktionsprozessen oftmals ungenutzt, während in nächster Nachbarschaft möglicherweise eine Menge Öl zur Wärmeerzeugung verbrannt wird. Optimal sind Wärmenetze, die Verbraucher und Erzeuger verbinden. Auf der Basis einer detaillierten Bestands- und Potenzialanalyse werden die Wärmeversorgungsstruktur und die Wärmenachfrage räumlich dargestellt. So können kommunale Wärmenetze von verschiedenen Wärmequellen gespeist werden: industrielle und gewerbliche Abwärme, Geothermie, Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen, Power-to-Heat und noch einige mehr.
Die Wärmenetze sind in jedem Fall zukunftsorientierte Infrastrukturmaßnahmen mit Nachhaltigkeitsgarantie – gerade auch im ländlichen Raum. Zum Teil ist diese Nutzung dann gegenüber der Einzelversorgung deutlich effizienter und kostengünstiger. Bei der Erstellung von Wärmekonzepten sollen die Bürger *innen möglichst von Anfang an umfassend über die Vorbereitung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung informiert und eingebunden werden. Sie sind es, die ihre Häuser und Wohnungen später an neue Heizsysteme anschließen lassen.
Wir stellen unseren Antrag zur Diskussion und freuen uns über Ihre Zustimmung.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Schmitt
Fraktionsvorsitzende
Matthias Reimers
Marktgemeinderat
Johannes Weiß
Marktgemeinderat
*Seit 1. November 2022 ist die novellierte „Kommunalrichtlinie“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Kraft, die die kommunale Wärmeplanung als Förderschwerpunkt enthält. Die Förderbedingungen sind sehr attraktiv: Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen für diesen Schwerpunkt 90 % Förderung erhalten, finanzschwache Kommunen sogar 100 %. Ab 2024 sinken die Fördersätze auf 60 bzw. 80 %. Gefördert wird die Erstellung kommunaler Wärmepläne durch externe Dienstleister. https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-einer-kommunalen-waermeplanung
Der Markt Werneck beantragt auf Basis der Kostenschätzung zur Kommunalen Wärmeplanung durch die IfE Amberg Fördermittel gemäß der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Bei rechtzeitiger Antragstellung werden die Kosten für die Erstellung der Wärmeplanung nach jetzigem Stand bis zum 31.12.2023 (bzw. zum Eintreten einer möglichen gesetzlichen Verpflichtung) zu mindestens 90% vom Bund gefördert.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 22, Dagegen: 1
Der Beitrag Kommunale Wärmeplanung für den Markt Werneck erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>Der Beitrag Weinprobe der Grünen Werneck erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>Verkostet wurden sogar sechs, statt der angekündigten fünf, Bio-Weine aus der Region. Darunter neben der Scheurebe auch ein Orange-Wein: Ein traditionell maischevergorener Weißwein, der wie ein Rotwein hergestellt wird. Verpflegt wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Köstlichkeiten aus dem Weltkind Unverpacktladen aus Werneck.
Die sechs Bio-Weine aus Unterfranken im Überblick:
Der Beitrag Weinprobe der Grünen Werneck erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>Der Beitrag Gestiegene Kreisumlage sorgt in Werneck für Unmut erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>Der Beitrag Gestiegene Kreisumlage sorgt in Werneck für Unmut erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>Der Beitrag Kultur-Newsletter Landkreis Schweinfurt – Aktuelles & Förderprogramme – 17.04.2023 erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>Mit der ersten Veranstaltung „DichterInnenwettstreit – Erster Poetry-Slam im Theaterhaus Gerolzhofen“ am 17.03.2023 ist die diesjährige Reihe „Kultur in alten Mauern“ gestartet. Das Programm des ersten Halbjahres beinhaltet 8 außergewöhnliche Veranstaltungen in historischen Gemäuern – ein Kulturgenuss der besonderen Art.
Haben auch Sie Kultur-Veranstaltungen „in alten Mauern“ in Planung?
Gerne können Sie sich mit Ihren Veranstaltungen von Juli bis Dezember 2023 für das Programm des zweiten Halbjahres noch bis zum 01.05.2023 bewerben.
Bitte nutzen Sie dafür das Online-Bewerbungsformular auf unserer Homepage und senden es ausgefüllt mit den im Formular genannten Unterlagen an [email protected]. Eine Übersicht über die Anforderungen und Leistungen des Landkreises Schweinfurt zur Veranstaltungsreihe „Kultur in alten Mauern“ finden Sie ebenfalls online unter: www.landkreis-schweinfurt.de/kultur/kultur-in-alten-mauern
Mit der zeitlich befristeten Sonderförderrichtlinie fördert der Landkreis Schweinfurt seit Mai 2022 Kultur-Veranstaltungen sowie bauliche/technische Maßnahmen seiner Kulturakteure in den Gemeinden. Die Sonderförderrichtlinie ergänzt die bestehenden, allgemeinen Kulturförderrichtlinien und ist insbesondere für wiederkehrende Kultur-Veranstaltungen und bauliche/technische Maßnahmen gedacht, die bisher nicht förderfähig waren. Förderberechtigt sind Vereine, Kommunen und andere kulturelle Initiativen, bei Kultur-Veranstaltungen zudem private Veranstalter. Mit insgesamt rund 50.000 Euro unterstützt der Landkreis so aktiv den lokalen Neustart der Kultur nach der Corona-Pandemie.
Bauliche/technische Maßnahmen für kulturelle Infrastruktur können bis zu 20 % der förderfähigen Gesamtkosten erhalten, Kultur-Veranstaltungen werden mit 300 € oder 500 € (je nach Laufzeit) pauschal unterstützt. Eine Voraussetzung für die Förderung von Kulturveranstaltungen ist die Unterfinanzierung. Die Förderung für Kultur-Veranstaltungen kann ganzjährig beantragt werden, für die Förderung von baulichen/technischen Maßnahmen gibt es 4 Beantragungszeiträume. Die nächste Frist ist der 30.06.2023.
Weitere Informationen zur Sonderförderung Kultur 2022-2023 finden Sie unter: www.landkreis-schweinfurt.de/service-infos/serviceleistungen-informationen/serviceinfos/detail/sonderfoerderung-kultur-2022-2023-3745
Der Beitrag Kultur-Newsletter Landkreis Schweinfurt – Aktuelles & Förderprogramme – 17.04.2023 erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>Der Beitrag Gemeinderäte blicken auf aktuelle Vorhaben und Problemstellen in Werneck erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>Der Beitrag Gemeinderäte blicken auf aktuelle Vorhaben und Problemstellen in Werneck erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>Der Beitrag Werneck: Trotz vieler Bauvorhaben zum Jahresende schuldenfrei erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>Der Beitrag Werneck: Trotz vieler Bauvorhaben zum Jahresende schuldenfrei erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
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