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]]>Transparenz ist eine der zentralen Forderungen von uns GRÜNEN, nicht nur in Bezug auf unsere Arbeit in Parlamenten und der Kommunalpolitik, sondern sie ist mir auch ein persönliches Anliegen, gerade wenn es um meine Einnahmen als Politiker geht. Für meine kommunalpolitischen Ehrenämter erhalte ich Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigungen und Verwaltungsratsvergütungen. Um eine bestmögliche Transparenz hierüber zu schaffen, informiere ich im Folgenden darüber.
Zusammengefasst habe ich in 2023 insgesamt Entschädigungen in Höhe von 5053,60 € bei Teilnahme von 56 Pflichtsitzungen erhalten – dazu kommen eine Vielzahl von Terminen für die ich keinerlei Entschädigung erhalte.
Als Kreisrat erhalte ich für meine Aufwendungen außerhalb von Sitzungen des Kreistages oder seiner Ausschüsse und Unterausschüsse eine monatliche Pauschale von 60,00 €. Zusätzlich erhalte ich für jede Sitzung, an der ich teilgenommen habe, ein Sitzungsgeld in Höhe von 60,00 €. Dazu zählen neben den Kreistagssitzungen, auch die Sitzungen der Ausschüsse, deren Mitglied oder stellvertretendes Mitglied ich bin, die Fraktionssitzungen (bis zu 17 Sitzungen/Jahr), sowie die Fraktionsvorsitzendenbesprechungen mit dem Landrat des Landkreises Schweinfurt.
Darüber hinaus erhalte ich eine km-Entschädigung für die Anfahrt, wobei dabei die Entfernung vom Hauptwohnsitz zum Landratsamt Schweinfurt maßgeblich ist (In meinem Fall: 9,80 €). Bei Online-Sitzungen entfällt diese Entschädigung selbstverständlich.
Für das Jahr 2023 habe ich insgesamt 3.433,60 € an Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld inkl. Anfahrtsentschädigung für meine Arbeit im Kreistag Schweinfurt erhalten (2020: 2.255,50 €, 2021: 3.035,20 €, 2022: 3.174,00 €).
Als Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Schweinfurt erhalte ich als einziges Mitglied meiner Fraktion zur Abdeckung des Geschäftsbedarfes und der sachlichen und persönlichen Aufwendungen eine monatliche Entschädigung von 10,00 EUR je Fraktionsmitglied. In unserem Fall sind dies 80,00 € pro Monat. Diese Gelder verwalte ich im Auftrag unserer Fraktion und nutze sie nicht zu privaten Zwecken. Im Jahr 2023 hat unsere Fraktion hierfür eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 960,00 € erhalten (2020: 640,00 €, 2021: 960,00 €, 2022: 960,00€).
Mitglieder des Verwaltungsrats der landkreiseigenen AES GmbH (Abfall und Energie Schweinfurt Land GmbH) erhalten für jede Sitzung an der Sie teilgenommen haben eine Vergütung von 60,00€. Als Vertreter eines Verwaltungsrats nehme ich nur in Ausnahmefällen an den Verwaltungsratssitzungen teil. Im Jahr 2023 erhielt ich insgesamt eine Verwaltungsratsvergütung in Höhe von 60,00 €. In den Jahren 2020, 2021, 2022 erhielt ich keine Vergütung der AES GmbH.
Als Marktgemeinderat erhalte ich für meine Tätigkeit als Entschädigung jeweils ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 €. Neben den Sitzungen des Marktgemeinderats zählen dazu auch die Sitzungen seiner Ausschüsse, an denen ich als Mitglied teilgenommen habe. Eine km-Entschädigung für die Anfahrt entfällt in meinem Fall, da mein Hauptwohnsitz im Ortsteil Werneck liegt.
Für das Jahr 2023 habe ich insgesamt 600,00 € an Sitzungsgeldern für meine Arbeit im Marktgemeinderat Werneck erhalten (2020: 320,00 €, 2021: 800,00 €, 2022: 880,00 €). Traditionell spende ich im Dezember, wie der Großteil aller Marktgemeinderät*innen, ein Sitzungsgeld an die Bürgerstiftung Werneck. Im Jahr 2023 habe ich zusätzlich der Freiwilligen Feuerwehr Werneck e.V. ein Sitzungsgeld im Rahmen der Spendenaktion für einen Anhänger für Brandschutzerziehung gespendet. Im Jahr 2022 habe ich im Zuge des Ukrainekriegs ein Sitzungsgeld an die Kirchenstiftung Werneck gespendet.
Ich erhalte keinerlei weiteren Gelder im Zusammenhang mit meinen politischen, ehrenamtlichen Tätigkeiten.
Beruflich arbeite ich für den Landtagsabgeordneten Paul Knoblach und werde hierfür angelehnt an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder vergütet. Zudem erziele ich Einnahmen als Gewerbetreibender in den Bereichen E-Commerce, Onlinemarketing und Websitegestaltung.
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]]>Der Beitrag Kommunale Wärmeplanung für den Markt Werneck erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>der Marktgemeinderat möge in der nächsten Sitzung beschließen:
Begründung:
Die kommunale Wärmeplanung ist bis 2028 verpflichtend für alle Kommunen in Deutschland. Es ist vorausschauend schon jetzt die Weichen dafür zu stellen. Zumal die Fördergelder des Bundes jetzt sehr hoch sind (90 % bis Dezember 2023)*. Die Kommunale Wärmeplanung ermöglicht eine detaillierte Bestands- und Potenzialanalyse als Grundlage für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die auf erneuerbare Energien setzen. Eine strategische Planung der zukünftigen Wärmeversorgung schafft erst die Möglichkeit, regionale Potenziale zu nutzen und sie zu optimieren. Sie ermöglicht den Bürger*innen ihre zukünftige Wärmeversorgung zu planen, wie es im Gebäudeenergiegesetz vorgesehen ist.
Wärmeenergie wird oftmals buchstäblich in die Luft geblasen. Im gewerblichen und industriellen Bereich bleibt die Abwärme von Maschinen oder bestimmten Produktionsprozessen oftmals ungenutzt, während in nächster Nachbarschaft möglicherweise eine Menge Öl zur Wärmeerzeugung verbrannt wird. Optimal sind Wärmenetze, die Verbraucher und Erzeuger verbinden. Auf der Basis einer detaillierten Bestands- und Potenzialanalyse werden die Wärmeversorgungsstruktur und die Wärmenachfrage räumlich dargestellt. So können kommunale Wärmenetze von verschiedenen Wärmequellen gespeist werden: industrielle und gewerbliche Abwärme, Geothermie, Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen, Power-to-Heat und noch einige mehr.
Die Wärmenetze sind in jedem Fall zukunftsorientierte Infrastrukturmaßnahmen mit Nachhaltigkeitsgarantie – gerade auch im ländlichen Raum. Zum Teil ist diese Nutzung dann gegenüber der Einzelversorgung deutlich effizienter und kostengünstiger. Bei der Erstellung von Wärmekonzepten sollen die Bürger *innen möglichst von Anfang an umfassend über die Vorbereitung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung informiert und eingebunden werden. Sie sind es, die ihre Häuser und Wohnungen später an neue Heizsysteme anschließen lassen.
Wir stellen unseren Antrag zur Diskussion und freuen uns über Ihre Zustimmung.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Schmitt
Fraktionsvorsitzende
Matthias Reimers
Marktgemeinderat
Johannes Weiß
Marktgemeinderat
*Seit 1. November 2022 ist die novellierte „Kommunalrichtlinie“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Kraft, die die kommunale Wärmeplanung als Förderschwerpunkt enthält. Die Förderbedingungen sind sehr attraktiv: Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen für diesen Schwerpunkt 90 % Förderung erhalten, finanzschwache Kommunen sogar 100 %. Ab 2024 sinken die Fördersätze auf 60 bzw. 80 %. Gefördert wird die Erstellung kommunaler Wärmepläne durch externe Dienstleister. https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-einer-kommunalen-waermeplanung
Der Markt Werneck beantragt auf Basis der Kostenschätzung zur Kommunalen Wärmeplanung durch die IfE Amberg Fördermittel gemäß der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Bei rechtzeitiger Antragstellung werden die Kosten für die Erstellung der Wärmeplanung nach jetzigem Stand bis zum 31.12.2023 (bzw. zum Eintreten einer möglichen gesetzlichen Verpflichtung) zu mindestens 90% vom Bund gefördert.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 22, Dagegen: 1
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]]>Der Beitrag Weinprobe der Grünen Werneck erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>Verkostet wurden sogar sechs, statt der angekündigten fünf, Bio-Weine aus der Region. Darunter neben der Scheurebe auch ein Orange-Wein: Ein traditionell maischevergorener Weißwein, der wie ein Rotwein hergestellt wird. Verpflegt wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Köstlichkeiten aus dem Weltkind Unverpacktladen aus Werneck.
Die sechs Bio-Weine aus Unterfranken im Überblick:
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]]>Der Beitrag Gestiegene Kreisumlage sorgt in Werneck für Unmut erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
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]]>Der Beitrag Kultur-Newsletter Landkreis Schweinfurt – Aktuelles & Förderprogramme – 17.04.2023 erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>Mit der ersten Veranstaltung „DichterInnenwettstreit – Erster Poetry-Slam im Theaterhaus Gerolzhofen“ am 17.03.2023 ist die diesjährige Reihe „Kultur in alten Mauern“ gestartet. Das Programm des ersten Halbjahres beinhaltet 8 außergewöhnliche Veranstaltungen in historischen Gemäuern – ein Kulturgenuss der besonderen Art.
Haben auch Sie Kultur-Veranstaltungen „in alten Mauern“ in Planung?
Gerne können Sie sich mit Ihren Veranstaltungen von Juli bis Dezember 2023 für das Programm des zweiten Halbjahres noch bis zum 01.05.2023 bewerben.
Bitte nutzen Sie dafür das Online-Bewerbungsformular auf unserer Homepage und senden es ausgefüllt mit den im Formular genannten Unterlagen an [email protected]. Eine Übersicht über die Anforderungen und Leistungen des Landkreises Schweinfurt zur Veranstaltungsreihe „Kultur in alten Mauern“ finden Sie ebenfalls online unter: www.landkreis-schweinfurt.de/kultur/kultur-in-alten-mauern
Mit der zeitlich befristeten Sonderförderrichtlinie fördert der Landkreis Schweinfurt seit Mai 2022 Kultur-Veranstaltungen sowie bauliche/technische Maßnahmen seiner Kulturakteure in den Gemeinden. Die Sonderförderrichtlinie ergänzt die bestehenden, allgemeinen Kulturförderrichtlinien und ist insbesondere für wiederkehrende Kultur-Veranstaltungen und bauliche/technische Maßnahmen gedacht, die bisher nicht förderfähig waren. Förderberechtigt sind Vereine, Kommunen und andere kulturelle Initiativen, bei Kultur-Veranstaltungen zudem private Veranstalter. Mit insgesamt rund 50.000 Euro unterstützt der Landkreis so aktiv den lokalen Neustart der Kultur nach der Corona-Pandemie.
Bauliche/technische Maßnahmen für kulturelle Infrastruktur können bis zu 20 % der förderfähigen Gesamtkosten erhalten, Kultur-Veranstaltungen werden mit 300 € oder 500 € (je nach Laufzeit) pauschal unterstützt. Eine Voraussetzung für die Förderung von Kulturveranstaltungen ist die Unterfinanzierung. Die Förderung für Kultur-Veranstaltungen kann ganzjährig beantragt werden, für die Förderung von baulichen/technischen Maßnahmen gibt es 4 Beantragungszeiträume. Die nächste Frist ist der 30.06.2023.
Weitere Informationen zur Sonderförderung Kultur 2022-2023 finden Sie unter: www.landkreis-schweinfurt.de/service-infos/serviceleistungen-informationen/serviceinfos/detail/sonderfoerderung-kultur-2022-2023-3745
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]]>Der Beitrag Gemeinderäte blicken auf aktuelle Vorhaben und Problemstellen in Werneck erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>Der Beitrag Gemeinderäte blicken auf aktuelle Vorhaben und Problemstellen in Werneck erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>Der Beitrag Werneck: Trotz vieler Bauvorhaben zum Jahresende schuldenfrei erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>Der Beitrag Werneck: Trotz vieler Bauvorhaben zum Jahresende schuldenfrei erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>Der Beitrag Auswahlverfahren für Windrad-Projektierer im Sommer erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>Der Beitrag Auswahlverfahren für Windrad-Projektierer im Sommer erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>Der Beitrag Versorgung in Schweinfurt trotz Klinikverbund sichergestellt? erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>Der Beitrag Versorgung in Schweinfurt trotz Klinikverbund sichergestellt? erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>Der Beitrag Kultur-Newsletter Landkreis Schweinfurt – Aktuelles & Förderprogramme – 16.02.2023 erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
]]>Mitte Februar wechseln die Aufgaben des Kulturmanagements von Regionalmanagerin Katharina Saur an Kulturmanagerin Eva Krümpel.
Katharina Saur bedankt sich zum Abschied nochmals bei allen Kulturakteuren in den Gemeinden sowie allen freischaffenden oder ehrenamtlich engagierten Kulturakteuren vor Ort. „Die vielen kreativen Ideen sowie die stets offene und engagierte Art der regionalen Akteure prägen den Landkreis Schweinfurt. Ihnen allen weiterhin viel Erfolg mit den Projekten, die Sie sich vornehmen um die Region kulturell zu gestalten.“ Resümiert Katharina Saur.
Eva Krümpel freut sich indes auf ihre neue Aufgabe: „Gerne möchte ich mich als Ihre neue Ansprechpartnerin rund im Ihre kulturellen Anliegen im Landkreis Schweinfurt vorstellen. Seit Januar 2023 bin ich mit an Bord und übernehme die Aufgaben im Bereich Kultur von Katharina Saur. So bin ich u.a. zuständig für die Kulturförderung im Landkreis, die aktuell – wie Sie sicher wissen – durch die Sonderförderung Kultur 2022-2023 nach der Corona-Pandemie einen zusätzlichen Schub erhält. Ich freue mich auf den kulturellen Austausch, eine tolle Zusammenarbeit und viele spannende Projekte, um die reichhaltige kulturelle Landschaft in unserem Landkreis weiter zu fördern.“
Die Werbemaßnahmen für die Reihe Kultur in alten Mauern für den Zeitraum März bis Juni sind angelaufen. Plakate und Broschüren werden in den kommenden Wochen den Gemeinden sowie den Veranstaltern zur Verfügung gestellt. Haben Sie schon weitere Veranstaltungen für die zweite Jahreshälfte in Planung? Gerne können Sie schon jetzt Ihre Veranstaltungen anmelden. Weitere Informationen sowie das Formular finden Sie online unter: https://www.landkreis-schweinfurt.de/kultur/kultur-in-alten-mauern
Die Richtlinie in Kürze: Mit einer zeitlich befristeten Sonderförderrichtlinie fördert der Landkreis Schweinfurt seit Mai Kultur-Veranstaltungen sowie bauliche/technische Maßnahmen seiner Kulturakteure in den Gemeinden. Die Sonderförderrichtlinie ergänzt die bestehenden, allgemeinen Kulturförderrichtlinien und ist insbesondere für wiederkehrende Kultur-Veranstaltungen und bauliche/technische Maßnahmen gedacht, die bisher nicht förderfähig waren. Förderberechtigt sind Vereine, Kommunen und andere kulturelle Initiativen, bei Kultur-Veranstaltungen zudem private Veranstalter. Mit insgesamt rund 50.000 Euro unterstützt der Landkreis so aktiv den lokalen Neustart der Kultur nach der nicht nur für diese Sparten schwierigen Corona-Jahre.
Bauliche/technische Maßnahmen für kulturelle Infrastruktur können bis zu 20 % der förderfähigen Gesamtkosten erhalten, Kultur-Veranstaltungen werden mit 300 € oder 500 € (je nach Laufzeit) pauschal unterstützt. Eine Voraussetzung für die Förderung von Kulturveranstaltungen ist die Unterfinanzierung. Die Förderung für Kultur-Veranstaltungen kann ganzjährig beantragt werden, für die Förderung von baulichen/technischen Maßnahmen gibt es 4 Beantragungszeiträume. Die nächste Frist ist der 30.06.2023.
Weitere Informationen zur befristeten Sonderförderung unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/service-infos/serviceleistungen-informationen/serviceinfos/detail/sonderfoerderung-kultur-2022-2023-3745
Informationen zu den allgemeinen Förderprogrammen für die Wirtschaft in der Bundesrepublik und im Freistaat Bayern finden Sie stets auf https://www.landkreis-schweinfurt.de/wirtschaft/corona-krise-hilfen-fuer-unternehmen/.
Eine Auflistung verschiedener Förderungen, geordnet nach Kultursparten finden Sie unter www.bayern-kreativ.de/orientierung/lotse/
Aktuelle Wettbewerbe und Kultur-Ausschreibungen über KultNet siehe hier.
Digitaler Werkzeugkasten für Kultur(förder)vereine – Viele digitale Anwendungen versprechen Erleichterungen bei der (Zusammen)arbeit. Speziell für Kultur(förder)vereine wurde folgender Werkzeugkasten zusammengestellt, der einen Überblick an digitalen Anwendungen bietet: www.werkzeugkasten.kulturfoerdervereine.eu/werkzeugkasten/
Der Kulturfonds Bildung umfasst folgende Förderbereiche: Erwachsenenbildung/Kirchliche Bildungsarbeit, Internationaler Ideenaustausch, Sonstige kulturelle Projekte und Veranstaltungen. Gefördert werden können Vorhaben innerhalb ganz Bayerns, mit denen noch nicht begonnen wurde. Anträge auf Förderung von Maßnahmen für das das Schuljahr 2023/2024 können bis 31.03.2023 bei der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, eingereicht werden. Weitere Informationen unter: https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177672/177693/leistung/leistung_3419/index.html
Zuwendungen sind u.a. für Jugendarbeit, aus und Weiterbildungen sowie weitere Maßnahmen im Bereich der Heimat und Trachtenvereine. Die Höhe der Förderung liegt im freien Ermessen auf Basis der Förderanträge. Weitere Informationen unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-620/
Neben Investitionen beim Bau und der Ausstattung von Spielstätten für historische Heimatschauspiele werden auch innovative Veranstaltungen und Projekte im Bereich der Heimatpflege unterstützt. Weitere Informationen unter: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-516/
Programme der einzelnen Kultursparten sind unter www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/neustart-kultur-1772990 zu finden.
Aktuell laufend ist z. B. das Antragsverfahren für die Förderung von Livemusikveranstaltungen und überregionalen Kulturfestivals. Weitere Infos dazu hier: https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/
Weitere Informationen unter https://culture.ec.europa.eu/de/funding/cultureu-funding-guide/discover-funding-opportunities-for-the-cultural-and-creative-sectors
Leitfaden zu Förderprogrammen für Veranstaltende – Es wird Schritt für Schritt beschrieben welche Förderprogramme lohnenswert sind und für wen sie in Frage kommen. Den Leitfaden finden Sie hier: https://bayern-kreativ.de/aktuelles/leitfaden-foerderprogramme/
Beratungshotlines von bayern kreativ zur Beratung unterschiedlicher Förderungen von Mo-Fr 10-12 Uhr unter 0911-20671-455 sowie speziell zur Beantragung der bayerischen Programme von Mo-Fr 13.30-16.30 unter 0911-20671-344.
Weiterbildungsprogramm „Fit fürs Ehrenamt“ Januar bis Mai 2023
Um Sie in Ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten zu stärken, bietet die Servicestelle Ehrenamt des Landkreises Schweinfurt regelmäßig kostenfreie Fortbildungskurse an. Das Weiterbildungsprogramm „Fit fürs Ehrenamt“ ist ausgelegt für alle Ehrenamtlichen, die sich in Vereinen, Verbänden, Initiativen und sozialen Einrichtungen des Landkreises Schweinfurt freiwillig engagieren oder sich aktiv einbringen möchten. Folgende Vorträge und Workshops finden in den kommenden Wochen statt:
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.landkreis-schweinfurt.de/service-infos/serviceleistungen-informationen/serviceinfos/detail/weiterbildungsangebot-fit-fuers-ehrenamt-1977
Seit dem 03.04.2022 bestehen keine Beschränkungen mehr für den Kulturbetrieb in Bayern. Die aktuell gültige 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-210/
Der Beitrag Kultur-Newsletter Landkreis Schweinfurt – Aktuelles & Förderprogramme – 16.02.2023 erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.
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