Anträge | JOHANNES WEIß https://weissgruenbunt.de/marktgemeinderat-werneck/antraege-marktgemeinderat-werneck/ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sat, 09 Dec 2023 09:05:45 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.5 https://weissgruenbunt.de/wp-content/themes/sunflower/assets/img/favicon.ico Anträge | JOHANNES WEIß https://weissgruenbunt.de/marktgemeinderat-werneck/antraege-marktgemeinderat-werneck/ 32 32 Kommunale Wärmeplanung für den Markt Werneck https://weissgruenbunt.de/kommunale-waermeplanung-fuer-den-markt-werneck/ https://weissgruenbunt.de/kommunale-waermeplanung-fuer-den-markt-werneck/#respond Sat, 09 Dec 2023 09:05:43 +0000 https://weissgruenbunt.de/?p=1621 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hauck,sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte, der Marktgemeinderat möge in der nächsten Sitzung beschließen: Begründung: Die kommunale Wärmeplanung ist bis 2028 verpflichtend für alle Kommunen in Deutschland.…

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hauck,
sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte,

der Marktgemeinderat möge in der nächsten Sitzung beschließen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens 31.12.2023 einen Antrag zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung für den Markt Werneck zu stellen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach der Förderzusage ein sachkundiges Dienstleistungsunternehmen mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zu beauftragen.

Begründung:

Die kommunale Wärmeplanung ist bis 2028 verpflichtend für alle Kommunen in Deutschland. Es ist vorausschauend schon jetzt die Weichen dafür zu stellen. Zumal die Fördergelder des Bundes jetzt sehr hoch sind (90 % bis Dezember 2023)*. Die Kommunale Wärmeplanung ermöglicht eine detaillierte Bestands- und Potenzialanalyse als Grundlage für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die auf erneuerbare Energien setzen. Eine strategische Planung der zukünftigen Wärmeversorgung schafft erst die Möglichkeit, regionale Potenziale zu nutzen und sie zu optimieren. Sie ermöglicht den Bürger*innen ihre zukünftige Wärmeversorgung zu planen, wie es im Gebäudeenergiegesetz vorgesehen ist.

Wärmeenergie wird oftmals buchstäblich in die Luft geblasen. Im gewerblichen und industriellen Bereich bleibt die Abwärme von Maschinen oder bestimmten Produktionsprozessen oftmals ungenutzt, während in nächster Nachbarschaft möglicherweise eine Menge Öl zur Wärmeerzeugung verbrannt wird. Optimal sind Wärmenetze, die Verbraucher und Erzeuger verbinden. Auf der Basis einer detaillierten Bestands- und Potenzialanalyse werden die Wärmeversorgungsstruktur und die Wärmenachfrage räumlich dargestellt. So können kommunale Wärmenetze von verschiedenen Wärmequellen gespeist werden: industrielle und gewerbliche Abwärme, Geothermie, Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen, Power-to-Heat und noch einige mehr.

Die Wärmenetze sind in jedem Fall zukunftsorientierte Infrastrukturmaßnahmen mit Nachhaltigkeitsgarantie – gerade auch im ländlichen Raum. Zum Teil ist diese Nutzung dann gegenüber der Einzelversorgung deutlich effizienter und kostengünstiger. Bei der Erstellung von Wärmekonzepten sollen die Bürger *innen möglichst von Anfang an umfassend über die Vorbereitung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung informiert und eingebunden werden. Sie sind es, die ihre Häuser und Wohnungen später an neue Heizsysteme anschließen lassen.

Wir stellen unseren Antrag zur Diskussion und freuen uns über Ihre Zustimmung.

Mit freundlichen Grüßen

Marktgemeinderätin Birgit Schmitt

Birgit Schmitt

Fraktionsvorsitzende

Marktgemeinderat Matthias Reimers

Matthias Reimers

Marktgemeinderat

Marktgemeinderat Johannes Weiß

Johannes Weiß

Marktgemeinderat

*Seit 1. November 2022 ist die novellierte „Kommunalrichtlinie“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Kraft, die die kommunale Wärmeplanung als Förderschwerpunkt enthält. Die Förderbedingungen sind sehr attraktiv: Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen für diesen Schwerpunkt 90 % Förderung erhalten, finanzschwache Kommunen sogar 100 %. Ab 2024 sinken die Fördersätze auf 60 bzw. 80 %. Gefördert wird die Erstellung kommunaler Wärmepläne durch externe Dienstleister. https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-einer-kommunalen-waermeplanung


Beschluss des Marktgemeinderats Werneck vom 27. November 2023

Beschluss

Der Markt Werneck beantragt auf Basis der Kostenschätzung zur Kommunalen Wärmeplanung durch die IfE Amberg Fördermittel gemäß der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bei rechtzeitiger Antragstellung werden die Kosten für die Erstellung der Wärmeplanung nach jetzigem Stand bis zum 31.12.2023 (bzw. zum Eintreten einer möglichen gesetzlichen Verpflichtung) zu mindestens 90% vom Bund gefördert.

Abstimmungsergebnis: Dafür: 22, Dagegen: 1

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Erneuerbare Energien für die Liegenschaften des Markt Werneck https://weissgruenbunt.de/erneuerbare-energien-fuer-die-liegenschaften-des-markt-werneck/ https://weissgruenbunt.de/erneuerbare-energien-fuer-die-liegenschaften-des-markt-werneck/#respond Fri, 23 Dec 2022 12:18:00 +0000 https://weissgruenbunt.de/?p=1496 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hauck,sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte, der Marktgemeinderat möge in der nächsten Sitzung beschließen: Begründung: Gute Energiepolitik in den Zeiten des Klimawandels bedeutet die möglichst schnelle und…

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hauck,
sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte,

der Marktgemeinderat möge in der nächsten Sitzung beschließen:

  1. Bei Neubau und Austausch von Heizanlagen einer Liegenschaft wird der Wärme- und Kältebedarf zu 100 % durch die Nutzung Erneuerbarer Energien gedeckt.
  2. Soweit umsetzbar, sollen bei größeren Anlagen auch KWK-Anlagen (Kraftwärmekopplungs-Anlagen) zur Erzeugung von Wärme und Strom installiert werden. Dabei sollen insbesondere Anlagen, die mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben werden zum Einsatz kommen. Beim Einsatz von Biogas kann dies entweder direkt über eine benachbarte Biogasanlage bezogen oder über das Gasnetz mit entsprechendem Zertifikat für die Herkunft aus Erneuerbaren Energien geliefert werden.
  3. Der Bedarf kann auch aus Fernwärme abgedeckt werden, falls sichergestellt ist, dass es den Anforderungen des EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) entspricht.

Begründung:

Gute Energiepolitik in den Zeiten des Klimawandels bedeutet die möglichst schnelle und vollständige Umstellung unserer gesamten Energieversorgung auf heimische Erneuerbare Energien. So treten wir für eine Klimaschutzpolitik ein, die die Erwärmung der Erdatmosphäre auf 1,5°C begrenzt – wie von der internationalen Gemeinschaft in Paris 2015 vereinbart.

Für neu errichtete öffentliche Gebäude und für öffentliche Gebäude, die grundlegend renoviert werden, fordert das EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) eine anteilige Deckung des Wärme- und Kältebedarfs durch Nutzung erneuerbarer Energien oder aber die Vornahme von Ersatzmaßnahmen.

Darüber hinaus ist es vorausschauend und zielführend für die Energiewende, über die Mindestanforderungen des EEWärmeG hinauszugehen und einen Anteil von 100% an Erneuerbaren Energien anzustreben und umzusetzen. Wir stellen unseren Antrag zur Diskussion und freuen uns über Ihre Zustimmung.

Mit freundlichen Grüßen

Marktgemeinderätin Birgit Schmitt

Birgit Schmitt

Fraktionsvorsitzende

Marktgemeinderat Matthias Reimers

Matthias Reimers

Marktgemeinderat

Marktgemeinderat Johannes Weiß

Johannes Weiß

Marktgemeinderat


Beschluss des Marktgemeinderats Werneck vom 27.Februar 2023

Beschluss 1

Bei Neubau und Austausch von Heizanlagen einer Liegenschaft wird der Wärme- und Kältebedarf zu 100 % durch die Nutzung Erneuerbarer Energien gedeckt. 

Abstimmungsergebnis: Dafür: 3, Dagegen: 21

Beschluss 2

Soweit umsetzbar sollten bei größeren Anlagen auch KWK-Anlagen (Kraftwärmekopplungs-Anlagen) zur Erzeugung von Wärme und Strom installiert werden. 

Abstimmungsergebnis: Dafür: 3, Dagegen: 21

Beschluss 3

Der Bedarf kann auch aus Fernwärme abgedeckt werden, falls sichergestellt ist, dass es den Anforderungen des EEWärmeG entspricht. 

Abstimmungsergebnis: Dafür: 3, Dagegen: 21

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Reaktivierung der Werntalbahn https://weissgruenbunt.de/reaktivierung-der-werntalbahn/ https://weissgruenbunt.de/reaktivierung-der-werntalbahn/#respond Tue, 09 Nov 2021 12:26:16 +0000 https://weissgruenbunt.de/?p=1029 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hauck,sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte, der Marktgemeinderat möge in der nächsten Sitzung beschließen: Der Markt Werneck unterstützt die Bemühungen des Landkreises Schweinfurt bezüglich einer Reaktivierung der…

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hauck,
sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte,

der Marktgemeinderat möge in der nächsten Sitzung beschließen:

  1. Der Markt Werneck unterstützt die Bemühungen des Landkreises Schweinfurt bezüglich einer Reaktivierung der Werntalbahn für den regelmäßigen Personenzugverkehr.
  2. Der Markt Werneck setzt sich im Zuge dessen bei allen Beteiligten des Reaktivierungsverfahrens für eine Wiedererrichtung des Bahnhaltepunktes Mühlhausen ein

Begründung:

Mit Beschluss des Kreistags Schweinfurt vom 04.11.2021 befürwortet der Landkreis Schweinfurt eine Reaktivierung der Werntalbahn. Der Markt Werneck sollte sich frühzeitig, klar und öffentlich bezüglich des Vorhabens und den damit verbundenen eigenen Interessen positionieren.

Mit freundlichen Grüßen

Marktgemeinderätin Birgit Schmitt

Birgit Schmitt

Fraktionsvorsitzende

Marktgemeinderat Matthias Reimers

Matthias Reimers

Marktgemeinderat

Marktgemeinderat Johannes Weiß

Johannes Weiß

Marktgemeinderat


Beschluss des Marktgemeinderats Werneck vom 29. November 2021

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die BEG aufzufordern, den möglichen Bahnhaltepunkt im GT Mühlhausen zu überprüfen. 

Beschluss 1

Der Markt Werneck unterstützt die Bemühungen des Landkreises Schweinfurt bezüglich einer Reaktivierung der Werntalbahn für den regelmäßigen Personenzugverkehr. 

Abstimmungsergebnis: Dafür: 14, Dagegen: 8

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, die BEG aufzufordern, den möglichen Bahnhaltepunkt im GT Mühlhausen zu überprüfen. 

Abstimmungsergebnis: Dafür: 19, Dagegen: 3

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Der Markt Werneck bereitet sich vor – Sturzflut–Risiko­management https://weissgruenbunt.de/der-markt-werneck-bereitet-sich-vor-sturzflut-risikomanagement/ https://weissgruenbunt.de/der-markt-werneck-bereitet-sich-vor-sturzflut-risikomanagement/#respond Mon, 02 Aug 2021 11:14:23 +0000 https://weissgruenbunt.de/?p=806 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hauck,sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte, der Marktgemeinderat möge in der nächsten Sitzung beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt die Erstellung eines Konzeptes zum kommunalen Sturzflut-Riskmanagement zu beginnen…

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hauck,
sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte,

der Marktgemeinderat möge in der nächsten Sitzung beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt die Erstellung eines Konzeptes zum kommunalen Sturzflut-Riskmanagement zu beginnen und die entsprechenden Summen im Verwaltungshaushalt 2022 einzustellen.

Begründung:

Infolge des Klimawandels wandelt sich auch die Verteilung der Niederschläge: Es steigt die Häufigkeit und Dauer von Hitze und Dürre-Perioden und es wächst auch das Risiko von extremen Starkregen, die auf einzelne Kommunen oder Ortsteile begrenzt sind und verheerende Auswirkungen haben können. (so z. B. Anfang Juli 2021 in der Gemeinde Kolitzheim, wo es zu überfluteten Straßen und vollgelaufenen Kellern kam, der Gemeinde Michelau, wo die Ortsdurchfahrt komplett überflutet war, und der Gemeinde Dingolshausen, wo mehrere Straßen und Anwesen unter Wasser standen).

Starkregenereignisse unterscheiden sich deutlich von “normalen” Hochwassersituationen:

  • extrem kurze Vorwarnzeiten
  • im Fokus steht der wilde Abfluss über die Fläche, massive Erosionen und Überschwemmungen entlang von kleineren Gewässern
  • durch die hohen Niederschlagsmengen dominiert häufig ein oberirdischer Abfluss auch außerhalb von Gewässern und der Kanalisation
  • da die Kanalisation und weitere Entwässerungssysteme diese Wassermassen nicht aufnehmen können und ein kompletter baulicher Schutz nicht möglich ist, spielen in der Bewältigung Kommunikation, Eigenvorsorge der Bevölkerung und eine vorausschauende Planung im Katastrophenschutz eine zentrale Rolle

Die Vermeidung bzw. Minimierung von Schäden durch Starkregenereignisse ist daher eine zentrale Zukunftsaufgabe (auch im Hinblick auf die Klimaanpassung).

Daher soll ein Konzept zum kommunalen Sturzflut–Risikomanagement erstellt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich in anderen Kommunen auf ungefähr 60.000 €. Wesentliche Punkte sind die Bestandsanalyse, die Gefahrenermittlung, die Risikoermittlung sowie die Erstellung eines Handlungskonzeptes (Abstimmung der Akteure).

Eine Erstellung kommt nur dann in Frage, wenn hierfür eine Förderung über das Bayerische Sonderförderprogramm zu integralen Konzepten zum kommunalen Sturzflut- Risikomanagement erreicht werden kann. In diesem Fall würden 45.000 € über Fördermittel finanziert werden (75% der förderfähigen Kosten).

Die bayerische Staatsregierung hat seit Mitte September 2017 ein Sonderförderprogramm „integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ aufgelegt. Der Antragszeitraum des Programmes wurde bis zum Ende des Jahres verlängert.

Wir bitten um Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Marktgemeinderätin Birgit Schmitt

Birgit Schmitt

Fraktionsvorsitzende

Marktgemeinderat Matthias Reimers

Matthias Reimers

Marktgemeinderat

Marktgemeinderat Johannes Weiß

Johannes Weiß

Marktgemeinderat


Beschluss des Marktgemeinderats Werneck vom 25. April 2022

Beschlussvorschlag

Der Antrag „Der Markt Werneck bereitet sich vor – Sturzflut–Risikomanagement“ wird befürwortet. 

Abstimmungsergebnis: Dafür: 3, Dagegen: 20

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Grafen­rheinfeld ist keine Atommüll­kippe! https://weissgruenbunt.de/grafenrheinfeld-ist-keine-atommuellkippe-2/ https://weissgruenbunt.de/grafenrheinfeld-ist-keine-atommuellkippe-2/#respond Fri, 12 Mar 2021 16:59:00 +0000 https://weissgruenbunt.de/?p=485 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hauck,sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte, aufgrund der jüngsten Erkenntnisse des Grünen-Landtagsabgeordneten Paul Knoblach zu bevorstehenden Atommüll-Transporten des Energiekonzerns „Preussen Elektra“ aus dem überfüllten Atommüll-Zwischenlager des ehemaligen…

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hauck,
sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte,

aufgrund der jüngsten Erkenntnisse des Grünen-Landtagsabgeordneten Paul Knoblach zu bevorstehenden Atommüll-Transporten des Energiekonzerns „Preussen Elektra“ aus dem überfüllten Atommüll-Zwischenlager des ehemaligen AKW Würgassen in das Zwischenlager des ehemaligen AKW Grafenrheinfeld beantragen wir die Verabschiedung einer Resolution der Marktgemeinde Werneck wie folgt:

Resolution: Grafenrheinfeld ist keine Atommüllkippe!

Der Markt Werneck lehnt die Pläne des Energiekonzerns Preussen Elektra entschieden ab, radioaktiv strahlendes Material aus dem im Rückbau befindlichen nordrhein-westfälischen Atomkraftwerk Würgassen in das Zwischenlager des stillgelegten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld zu verbringen. Der Markt Werneck fordert Preußen Elektra auf, alternative Lagerungsmöglichkeiten für den Strahlenmüll aus Würgassen zu suchen und zu nutzen. Der Markt Werneck kündigt an, alle offenstehenden politischen Wege zu beschreiten, um die Verbringung fremden Atommülls in das Zwischenlager Grafenrheinfeld zu verhindern und behält sich das Recht vor, gegebenenfalls auch juristische Mittel einzusetzen. Der Markt Werneck sucht den Schulterschluss mit allen weiteren betroffenen Gebietskörperschaften, insbesondere den Anrainergemeinden des Zwischenlagers Grafenrheinfeld, sowie der Stadt und dem Landkreis Schweinfurt, um eine Nutzung des Zwischenlagers Grafenrheinfeld über das beim Rückbau des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld erforderliche Maß hinaus zu verhindern. Grafenrheinfeld ist keine Atommüllkippe!

Begründung:

Schon die über Jahrzehnte dauernde Zwischenlagerung des radioaktiven Strahlenmülls aus dem Betrieb des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld stellt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Region eine erhebliche Gefahr und dauernde Belastung dar. Mit dem langjährigen Betrieb des Atomkraftwerks gegen den Willen weiter Teile der Bevölkerung hat die Region bereits große Risiken und Lasten für die Versorgung des Landes mit gefährlichem Atomstrom geschultert. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Menschen durch die Lagerung von zusätzlichem, gefährlichen Strahlenmüll über Jahrzehnte erhöhten Gefährdungen ausgesetzt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Marktgemeinderätin Birgit Schmitt

Birgit Schmitt

Fraktionsvorsitzende

Marktgemeinderat Matthias Reimers

Matthias Reimers

Marktgemeinderat

Marktgemeinderat Johannes Weiß

Johannes Weiß

Marktgemeinderat


Beschluss des Marktgemeinderats Werneck vom 22. März 2021

Der Marktgemeinderat Werneck erlässt folgende Resolution: „Grafenrheinfeld ist keine Atommüllkippe“

Der Markt Werneck lehnt die Pläne des Energiekonzerns Preussen Elektra entschieden ab, radioaktiv strahlendes Material aus dem im Rückbau befindlichen nordrhein-westfälischen Atomkraftwerk Würgassen in das Zwischenlager des stillgelegten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld zu verbringen. Der Markt Werneck fordert Preußen Elektra auf, alternative Lagerungsmöglichkeiten für den Strahlenmüll aus Würgassen zu suchen und zu nutzen. Der Markt Werneck kündigt an, alle offenstehenden politischen Wege zu beschreiten und behält sich das Recht vor, gegebenenfalls auch juristische Mittel um die Verbringung fremden Atommülls in das Zwischenlager Grafenrheinfeld zu verhindern. Der Markt Werneck sucht den Schulterschluss mit allen weiteren betroffenen Gebietskörperschaften, insbesondere den Anrainergemeinden des Zwischenlagers Grafenrheinfeld, sowie der Stadt und dem Landkreis Schweinfurt, um eine Nutzung des Zwischenlagers Grafenrheinfeld über das beim Rückbau des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld erforderliche Maß hinaus zu verhindern. Grafenrheinfeld ist keine Atommüllkippe!“

Abstimmungsergebnis: Dafür: 17, Dagegen: 6

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Vorbild statt Ausnahme – Corona-Maßnahmen auch im Markt­gemeinderat umsetzen https://weissgruenbunt.de/vorbild-statt-ausnahme-corona-massnahmen-auch-im-marktgemeinderat-umsetzen/ https://weissgruenbunt.de/vorbild-statt-ausnahme-corona-massnahmen-auch-im-marktgemeinderat-umsetzen/#respond Mon, 08 Feb 2021 09:50:00 +0000 https://weissgruenbunt.de/?p=481 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hauck,sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte, wir bedauern, dass der Marktgemeinderat Werneck trotz drastischer Einschränkungen für viele Bürgerinnen und Bürger in Vollbesetzung im Sitzungssaal des Rathauses Werneck…

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hauck,
sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte,

wir bedauern, dass der Marktgemeinderat Werneck trotz drastischer Einschränkungen für viele Bürgerinnen und Bürger in Vollbesetzung im Sitzungssaal des Rathauses Werneck tagt und stellen den folgenden Dringlichkeitsantrag:

Der Marktgemeinderat Werneck beschließt, sich zur Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und den Verhaltensregeln und -empfehlungen zum Schutz vor COVID-19 der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu bekennen und die dortigen Vorschriften auf die Sitzungen des Marktgemeinderats Werneck zu übertragen. Insbesondere sollen die AHA-Regeln, das regelmäßige Lüften und eine FFP2-Maskenpflicht während der Sitzungen vorgeschrieben werden. Die Dauer der Regelungen soll auf die Dauer der jeweiligen Einschränkungen bzw. Empfehlungen für die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Bayern beschränkt werden.

Begründung:
Obwohl Sitzungen gesetzlich vorgeschriebener Gremien als Teil der staatlichen Exekutive grundsätzlich von den entsprechenden Regeln zum Infektionsschutz ausgenommen sind, haben wir als gewähltes Gremium eine Vorbildfunktion inne. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist es nicht nachvollziehbar weshalb die Sitzungen von der Infektionsschutz-maßnahmenverordnung ausgenommen sind und sich Personen aus mehr als 25 verschiedenen Haushalten über mehrere Stunden ohne FFP2-Masken in einem Raum aufhalten dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Marktgemeinderätin Birgit Schmitt

Birgit Schmitt

Fraktionsvorsitzende

Marktgemeinderat Matthias Reimers

Matthias Reimers

Marktgemeinderat

Marktgemeinderat Johannes Weiß

Johannes Weiß

Marktgemeinderat

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Erstellung einer Baumschutz­verordnung https://weissgruenbunt.de/erstellung-einer-baumschutzverordnung/ https://weissgruenbunt.de/erstellung-einer-baumschutzverordnung/#respond Wed, 24 Jun 2020 15:32:00 +0000 https://weissgruenbunt.de/?p=478 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hauck,sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte, der Marktgemeinderat möge in der nächsten Sitzung beschließen: Die Verwaltung wird angewiesen einen Entwurf einer Baumschutzverordnung zur Diskussion vorzulegen – inklusive…

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hauck,
sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte,

der Marktgemeinderat möge in der nächsten Sitzung beschließen:

Die Verwaltung wird angewiesen einen Entwurf einer Baumschutzverordnung zur Diskussion vorzulegen – inklusive einer Musterkostensatzung für etwaige Verstöße. Bei der Diskussion sollen alle relevanten örtlichen Umweltverbände angehört werden.

Grundlagen hierfür können die Verordnungen der Städte Bamberg, Erlangen, Nürnberg oder beispielsweise der Gemeinde Gerbrunn sein.

Begründung:

Eine ruhige Wohnlage, saubere Luft, wohnungsnahe Erholung und Naturerleben – das ist der Traum vieler unserer Mitbürger*innen im Markt Werneck. Einen großen Anteil am Traum vom „Wohnen im Grünen“ haben unsere Bäume. Die Bäume prägen unser Ortsbild und sind oft Bestandteil vieler Kindheitserinnerungen. Aber die „grüne Lunge“ kann noch viel mehr: Sie ist Schattenspender, bremst Wind, dämpft den Schall, produziert Sauerstoff und bindet Kohlendioxid und Staub. Die Bodenerosion wird durch die Verwurzelung vermindert und die Bäume sind Lebensraum und Lebensgrundlage vieler Insekten und Vögel.

Aber unsere Bäume sind stark gefährdet: Schadstoffe, Hitzestress, Klimawandel und Bodenverdichtungen machen ihnen zu schaffen. Es ist höchste Zeit unsere Bäume schützen. Einige Gemeinden und Städte tun dies bereits mit einer Baumschutzverordnung. Eine Baumschutzverordnung verbietet es, geschützte Bäume zu entfernen, zerstören, schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern.

Rechtliche Grundlage:

Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 29 Abs. 1 Satz 2) bietet die Möglichkeit, in bestimmten Gebieten den gesamten Bestand an Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen unter Schutz zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Marktgemeinderätin Birgit Schmitt

Birgit Schmitt

Fraktionsvorsitzende

Marktgemeinderat Matthias Reimers

Matthias Reimers

Marktgemeinderat

Marktgemeinderat Johannes Weiß

Johannes Weiß

Marktgemeinderat

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Erstellung einer Freiflächen­gestaltungs­satzung https://weissgruenbunt.de/erstellung-einer-freiflachengestaltungssatzung/ https://weissgruenbunt.de/erstellung-einer-freiflachengestaltungssatzung/#respond Wed, 24 Jun 2020 15:07:00 +0000 https://weissgruenbunt.de/?p=467 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hauck,sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte, der Marktgemeinderat möge in der nächsten Sitzung beschließen: Die Verwaltung wird angewiesen einen Entwurf einer Freiflächengestaltungssatzung mit den folgenden Grundbestandteilen zur…

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hauck,
sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte,

der Marktgemeinderat möge in der nächsten Sitzung beschließen:

Die Verwaltung wird angewiesen einen Entwurf einer Freiflächengestaltungssatzung mit den folgenden Grundbestandteilen zur Diskussion vorzulegen:

  • Die Satzung soll im gesamten Gemeindegebiet für die unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen gelten.
  • Sie soll auf Vorhaben angewendet werden, für die ein Bauantrag gestellt wird, sowie bei Freistellungsverfahren.
  • Die Satzung soll die Bepflanzung und weitgehende Entsiegelung der nicht überbauten Flächen des Grundstücks sicherstellen.
  • Als nicht zulässig sollen insbesondere geschotterte Steingärten („Kies-, Schotter und ähnliche Materialschüttungen ggf. in Kombination mit darunterliegenden wasserdichten und nicht durchwurzelbaren Folien“) genannt werden. Teichfolien sollen nur bei der Anlage von permanent wassergefüllten Gartenteichen zugelassen werden.
  • Ebenso soll die Dach- und Fassadenbegrünung sowie der Nachweis ausreichender Kinderspielflächen geregelt werden. Bauliche Anlagen und Wege sind auf das notwendige Minimum zu beschränken.
  • Sie soll bei der Erstellung von Bebauungsplänen beachtet werden. (siehe Beispielformulierung Bebauungspläne)
  • Als Grundlage soll die Satzung der Stadt Erlangen über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen (Freiflächengestaltungssatzung – FGS) dienen.
  • Die Satzung soll vergleichbar mit der Freiflächengestaltungssatzung der Landeshauptstadt München zur Veranschaulichung bebildert werden.

Begründung:

Neu- und Umbaumaßnahmen im Gemeindegebiet führen oft zu einem Verlust von wertvollem Baumbestand und Grünflächen. Mit einer Freiflächengestaltungssatzung soll die Notwendigkeit einer konsequenten Durchgrünung und Gestaltung der Baugrundstücke bei allen Planungsmaßnahmen sichergestellt werden. Ebenso soll eine Verbesserung des Mikroklimas sowie der größtmögliche ökologische Ausgleich vor Ort erfolgen.

Die rechtlichen Grundlagen für eine Freiflächengestaltungssatzung sind durch das Baugesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland, die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, sowie die Bayerische Bauordnung gegeben.

Rechtliche Grundlagen:

Die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Art. 23 Abs. 1 Satz 1) bietet die Möglichkeit, Satzungen zur Regelung ihrer Angelegenheiten zu erlassen.

Die Bayerische Bauordnung (Art. 81) ermöglicht Gemeinden durch Satzung im eigenen Wirkungskreis örtliche Bauvorschriften über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern, insbesondere die Begrünung von Dächern erlassen.

Das Baugesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland (§ 1a Abs. 2) schreibt vor, dass das Maß der Bodenversiegelung ist auf das Notwendigste zu begrenzen ist.

Die Bayerische Bauordnung (Art. 7) gibt vor, dass nicht überbaute Flächen von bebauten Grundstücken zu begrünen oder zu bepflanzen sind.

Das Baugesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland (§ 9 Abs. 1 Nr. 20) ermöglicht es Gemeinden im Bebauungsplan Flächen Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festzusetzen.

Beispielformulierung Bebauungspläne:

Außerdem wird festgesetzt, dass die nicht baulich genutzten Freiflächen der Baugrundstücke auch als unversiegelte Vegetationsflächen gärtnerisch anzulegen sind. Kies-, Schotter und ähnliche Materialschüttungen ggf. in Kombination mit darunterliegenden wasserdichten und nicht durchwurzelbaren Folien sind hierfür unzulässig. Teichfolien können nur bei der Anlage von permanent wassergefüllten Gartenteichen zugelassen werden. Es gelten die Bestimmungen der Satzung des Markt Werneck über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen (Freiflächengestaltungssatzung – FGS).

Mit freundlichen Grüßen

Marktgemeinderätin Birgit Schmitt

Birgit Schmitt

Fraktionsvorsitzende

Marktgemeinderat Matthias Reimers

Matthias Reimers

Marktgemeinderat

Marktgemeinderat Johannes Weiß

Johannes Weiß

Marktgemeinderat

Anlagen:
– Satzung der Stadt Erlangen über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen (Freiflächengestaltungssatzung – FGS)
– Satzung der Landeshauptstadt München über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen

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