Änderung der Satzung des Landkreises Schweinfurt zur Regelung der Verleihung von Auszeichnungen des Landkreises Schweinfurt

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Beratung und Beschließung in den Kreistag ein:

Die Satzung des Landkreises Schweinfurt zur Regelung der Verleihung von Auszeichnungen des Landkreises Schweinfurt wird wie folgt geändert:

  1. §3 Form der Auszeichnung, Satz 2:
    „(2) Auf der Urkunde sind Monat und Jahr ersichtlich, in dem der Kreisausschuss Ausschuss für soziale Angelegenheiten, Gesundheit und Ehrenamt die Auszeichnung der jeweiligen Person beschlossen hat.“
  2. §4 Vorschläge, Satz 1:
    „(1) Die Mitglieder des Kreisausschusses Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Gesundheit und Ehrenamt unterbreiten der Landrätin beziehungsweise dem Landrat des Landkreises Schweinfurt, nach deren beziehungswiese dessen Aufforderung, bis spätestens 31. August des Vorjahres schriftlich und unter Angabe der nachfolgenden Informationen Vorschläge für die Verleihung:
    1. Name
    2. Vorname
    3. Adresse
    4. Geburtstag
    5. Verdienste, die zum Vorschlag führten
    6. Angaben über bereits verliehene Auszeichnungen (genauer Wortlaut und Jahr der Verleihung).“
  3. §5 Beschlussgremium:
    „Der Kreisausschuss Ausschuss für soziale Angelegenheiten, Gesundheit und Ehrenamt berät und beschließt in nichtöffentlicher Sitzung, welche Personen die Auszeichnung erhalten.“
  4. §6 Aushändigung:
    „Die Ehrenurkunde des Landkreises Schweinfurt wird im Rahmen des jährlich stattfindenden Kreisehrenabends ausgehändigt, soweit der Kreisausschuss Ausschuss für soziale Angelegenheiten, Gesundheit und Ehrenamt im Einzelfall nicht etwas anderes beschließt.“
  5. §7 Aberkennung der Auszeichnung, Satz 1:
    „(1) Der Kreisausschuss Ausschuss für soziale Angelegenheiten, Gesundheit und Ehrenamt ist berechtigt, die Aberkennung der Auszeichnung auszusprechen, sofern sich Ausgezeichnete im Nachhinein als unwürdig erweisen.“
  6. §17 Schlussbestimmung:
    „Diese Satzung tritt am 01.01.2018 01.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisherigen Regelungen über die Verleihung von Auszeichnungen für Verdienste um den Landkreis Schweinfurt außer Kraft.“

Begründung

Durch die neue Geschäftsordnung des Kreistags Schweinfurt sind die einzelnen Ausschüsse künftig in der Lage nicht nur beratend tätig zu werden, sondern selbst bindende Beschlüsse zu fassen. Sie erhalten dadurch deutlich mehr Bedeutung und der Kreisausschuss wird von seinen Aufgaben entlastet.

Im Rahmen dieses Umstrukturierungsprozesses kann es nur sinnvoll sein die Aufgaben des Kreisausschusses zu überdenken und bisherige Aufgaben – wo sinnvoll – an die neuen beschlussfassenden Ausschüsse zu übertragen.

Die Satzung des Landkreises Schweinfurt zur Regelung der Verleihung von Auszeichnungen des Landkreises Schweinfurt („Auszeichnungssatzung“) schreibt bisher vor, dass der Kreissauschuss hinsichtlich Vorschlagsrecht und Vergabe von Auszeichnungen für Personen, die sich um den Landkreis Schweinfurt besonders verdient gemacht haben bzw. sich mehrjährig ehrenamtlich verdient gemacht haben zuständig ist.

Die Übertragung der Aufgabe an den Ausschuss für soziale Angelegenheiten, Gesundheit und Ehrenamt erscheint im Zuge der Umstrukturierung nur folgerichtig und führt zu einer Aufwertung des nun beschließenden Ausschusses.

Im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Schweinfurt

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzende Birgit Schmitt

Birgit Schmitt

Fraktionsvorsitzende

Fraktionsvorsitzender Johannes Weiß

Johannes Weiß

Fraktionsvorsitzender

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