Kultur-Newsletter Landkreis Schweinfurt – Aktuelles, Förderprogramme, Corona – 08.06.2021

Kulturnewsletter | Landkreis & Region Schweinfurt
Aktuelle Kulturprojekte, Wettbewerbe und Fördermöglichkeiten im Landkreis und der Region Schweinfurt. Interessierte können sich unter [email protected] für die automatische Zusendung des Newsletters per E-Mail anmelden.

Aktuelle kulturelle Entwicklungen im Landkreis Schweinfurt und der Region

Online-Ausstellung zum landkreisweiten Fotowettbewerb 2020/2021

Seit Mai sind die ersten 20 Plätze beider Kategorien des landkreisweiten Fotowettbewerbs in einer Online-Ausstellung zu sehen. Neben den Bildern sind auch Hintergrundinformationen zu den Aufnahmeorten und den Bildern selbst ausgestellt. Spannende Stimmungen und schöne Momente im Landkreis Schweinfurt wurden hier eingefangen. Mit Sicherheit findet der Ein oder Andere auch noch einen Tipp für den nächsten Spaziergang.

Die Ausstellung ist zu finden unter www.landkreis-schweinfurt.de/fotowettbewerb

Hilfs- und Förderprogramme sowie Wettbewerbe für den Kulturbereich

Informationen zu den allgemeinen Förderprogrammen für die Wirtschaft in der Bundesrepublik und im Freistaat Bayern finden Sie stets auf https://www.landkreis-schweinfurt.de/wirtschaft/corona-krise-hilfen-fuer-unternehmen/.

Eine Auflistung verschiedener Förderungen, geordnet nach Kultursparten finden Sie unter www.bayern-kreativ.de/orientierung/lotse/

Aktuelle Wettbewerbe und Kultur-Ausschreibungen im Mai 2021 über KultNet siehe hier. Unter anderem gibt es Wettbewerbe für die Kleinkunst, Kabarett und Fotografie mit interessanten Preisgeldern und sicherlich spannenden Gelegenheiten zum Austausch unter den Wettbewerbern.

Was ist neu oder wurde geändert?

Endlich kommt der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

Am 26.05. wurde der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen im Bundeskabinett beschlossen. Insgesamt geht es um 2,5 Milliarden Euro. Der Sonderfonds des Bundes wird über die Kulturministerien der Länder administrativ umgesetzt. Diese übernehmen zentrale Aufgaben im Antragsverfahren, bei der Prüfung und Auskehrung der finanziellen Leistungen.

Der Sonderfonds soll aus 2 Teilen bestehen

  1. Eine Wirtschaftlichkeitshilfe soll kleinere Veranstaltungen fördern, die ab dem 01. Juli 2021 durchgeführt werden und an denen unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen bis zu 500 Besucher teilnehmen. Ab dem 01. August 2021 werden Veranstaltungen mit bis zu 2.000. Besuchern gefördert. Durch eine Bezuschussung der Einnahmen aus Ticketverkäufen werden so die wirtschaftlichen Risiken reduziert und die Planbarkeit und Durchführbarkeit von Veranstaltungen verbessert.
  2. Daneben stellt der Sonderfonds, höchstwahrscheinlich ab Ende August, eine Ausfallabsicherung bereit, die Kulturveranstaltungen ab 2.000 Besucherinnen und Besuchern dadurch Planungssicherheit verschafft, dass im Falle coronabedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen von Veranstaltungen ein Teil der Ausfallkosten durch den Fonds übernommen wird.

Weitere Informationen, Beispiele, Förderhöhen usw. hat das Bundesfinanzministerium hier zusammengestellt: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2021/05/2021-05-26-sonderfonds-kulturveranstaltungen.html

Es wird eine einheitliche IT-Plattform geben, über die Veranstaltungen registriert werden können (Voraussetzung für Zuschüsse/Ausfallzahlungen). Sobald der Start der Plattform bekannt wird, bekommen Sie über den Newsletter die entsprechenden Informationen.

Aktuell laufende Programme der Corona-Unterstützungsmaßnahmen

Kommende und angekündigte Programme

  • EU-Parlament verabschiedet Kulturförderprogramm Kreatives Europa. Am 19.05 beschloss das EU-Parlament das neue Kulturprogramm für die nächsten 7 Jahre. Neben der Erhöhung des Budgets trägt auch der Brexit dazu bei, dass für Deutschland dabei höhere Mittel zur Verfügung stehen. Über die konkrete Umsetzung des Programms ist noch nichts bekannt, dennoch ist es ein wichtiges Zeichen für die Kultur. Weitere Informationen finden Sie hier.

Aktuelle Corona-Bestimmungen für die Kultur in Bayern und im Landkreis Schweinfurt

Seit gestern, 07.06.2021 gilt die neue, 13. Infektionsschutzverordnung in Bayern, welche weitreichende Lockerungen, auch für die Kultur, beinhaltet:

Für den Landkreis Schweinfurt gelten aktuell noch die Regelung für den Inzidenzbereich <100. Auf Grund der Unterschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 50 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen werden ab dem 10.06. Lockerungsschritte wirksam.

Aktuell gilt im Landkreis Schweinfurt folgendes für den Bereich Kultur:

Kulturelle Veranstaltungen: Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab dem 7. Juni bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.

Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich sind künftig indoor und outdoor ohne feste Personenobergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept s.u.). Außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personenobergrenze (mit Abstand) zulässig.

Ab dem 10.06. gilt im Landkreis Schweinfurt folgendes für den Bereich Kultur:

Kulturelle Veranstaltungen: Besucherinnen und Besucher von kulturellen Veranstaltungen in Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos und sonst dafür geeigneten Örtlichkeiten im Landkreis Schweinfurt müssen kein negatives Testergebnis mehr vorlegen. Ansonsten siehe oben.

Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind im Landkreis Schweinfurt nun mit bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 100 Personen unter freiem Himmel, jeweils einschließlich geimpfter oder genesener Personen zulässig. Ein Testerfordernis besteht für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht mehr.

Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen sind ebenfalls mit bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel gestattet, aber hier können vollständig Geimpfte und Genese zur genannten Personenbegrenzung hinzugerechnet werden. Ein Testerfordernis besteht für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht mehr.

Proben für Laienensembles: s.o. keine Änderungen

Die jeweils aktuell gültigen Regelungen für diese und weitere Lebensbereiche finden Sie auch auf der Webseite des Landratsamts unter www.landkreis-schweinfurt.de (Popup-Fenster).

Die 13. Infektionsschutzverordnung finden Sie zudem hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-384/

Das Rahmenhygienekonzept für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-354/

Das Rahmenhygienekonzept für kulturelle Veranstaltungen finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-353/

Das Rahmenhygienekonzept für Kultur im Freien vom 19.05.2021 finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-353/

Sonstiges

Neue Impulse von Bayern Kreativ

Unter anderem werden Workshops zum Thema „Recht“ (Vertragsgestaltung, Nutzungsrecht, Schutzrechte) und „Künstlersozialversicherung“ angeboten.

Zudem finden auch wieder digitale Konferenzen zum Austausch im Kollegenkreis statt. Hier geht es u.a. um Kultur-Sponsoring sowie die Entscheidungsfindung als Unternehmerin oder Unternehmer.

Nähere Informationen siehe www.bayern-kreativ.de/termine.

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