Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hauck,
sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte,
der Marktgemeinderat möge in der nächsten Sitzung beschließen:
Die Verwaltung wird angewiesen einen Entwurf einer Baumschutzverordnung zur Diskussion vorzulegen – inklusive einer Musterkostensatzung für etwaige Verstöße. Bei der Diskussion sollen alle relevanten örtlichen Umweltverbände angehört werden.
Grundlagen hierfür können die Verordnungen der Städte Bamberg, Erlangen, Nürnberg oder beispielsweise der Gemeinde Gerbrunn sein.
Begründung:
Eine ruhige Wohnlage, saubere Luft, wohnungsnahe Erholung und Naturerleben – das ist der Traum vieler unserer Mitbürger*innen im Markt Werneck. Einen großen Anteil am Traum vom „Wohnen im Grünen“ haben unsere Bäume. Die Bäume prägen unser Ortsbild und sind oft Bestandteil vieler Kindheitserinnerungen. Aber die „grüne Lunge“ kann noch viel mehr: Sie ist Schattenspender, bremst Wind, dämpft den Schall, produziert Sauerstoff und bindet Kohlendioxid und Staub. Die Bodenerosion wird durch die Verwurzelung vermindert und die Bäume sind Lebensraum und Lebensgrundlage vieler Insekten und Vögel.
Aber unsere Bäume sind stark gefährdet: Schadstoffe, Hitzestress, Klimawandel und Bodenverdichtungen machen ihnen zu schaffen. Es ist höchste Zeit unsere Bäume schützen. Einige Gemeinden und Städte tun dies bereits mit einer Baumschutzverordnung. Eine Baumschutzverordnung verbietet es, geschützte Bäume zu entfernen, zerstören, schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern.
Rechtliche Grundlage:
Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 29 Abs. 1 Satz 2) bietet die Möglichkeit, in bestimmten Gebieten den gesamten Bestand an Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen unter Schutz zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Schmitt
Fraktionsvorsitzende
Matthias Reimers
Marktgemeinderat
Johannes Weiß
Marktgemeinderat