Aktuelle kulturelle Entwicklungen im Landkreis Schweinfurt und der Region
Kultur in alten Mauern Juni bis Dezember
Aufgrund von hohen Inzidenzzahlen und entsprechenden Corona-Beschränkungen konnten lange kaum Kulturveranstaltungen im Raum Schweinfurt stattfinden. Mit den sinkenden Inzidenzwerten und damit einhergehenden Lockerungsschritten wird das Live-Erlebnis von Lesungen, Konzerten, Kabarett, Ausstellungen und Schauspiel nun mit Auflagen wieder möglich. Passend dazu beinhaltet das Programm der beliebten Veranstaltungsreihe „Kultur in alten Mauern“ vielfältige Angebote von Juni bis Dezember 2021.
Weitere Informationen sind unter www.landkreis-schweinfurt.de/kultur/kultur-in-alten-mauern zu finden. Die neuen Broschüren für Juli bis Dezember liegen zudem in den Gemeinden sowie bei der Tourist-Information aus.
Online-Ausstellung zum landkreisweiten Fotowettbewerb 2020/2021
Seit Mai sind die ersten 20 Plätze beider Kategorien des landkreisweiten Fotowettbewerbs in einer Online-Ausstellung zu sehen. Neben den Bildern sind auch Hintergrundinformationen zu den Aufnahmeorten und den Bildern selbst ausgestellt. Spannende Stimmungen und schöne Momente im Landkreis Schweinfurt wurden hier eingefangen. Mit Sicherheit findet der Ein oder Andere auch noch einen Tipp für den nächsten Spaziergang.
Die Ausstellung ist zu finden unter www.landkreis-schweinfurt.de/fotowettbewerb
Hilfs- und Förderprogramme sowie Wettbewerbe für den Kulturbereich
Informationen zu den allgemeinen Förderprogrammen für die Wirtschaft in der Bundesrepublik und im Freistaat Bayern finden Sie stets auf https://www.landkreis-schweinfurt.de/wirtschaft/corona-krise-hilfen-fuer-unternehmen/.
Eine Auflistung verschiedener Förderungen, geordnet nach Kultursparten finden Sie unter www.bayern-kreativ.de/orientierung/lotse/
Aktuelle Wettbewerbe und Kultur-Ausschreibungen im Mai 2021 über KultNet siehe hier. Unter anderem gibt es Wettbewerbe für die Kleinkunst, Kabarett und Fotografie mit interessanten Preisgeldern und sicherlich spannenden Gelegenheiten zum Austausch unter den Wettbewerbern.
Was ist neu oder wurde geändert?
Registrierung für Sonderfondsmittel seit 15.06.2021 möglich
Seit Mittwoch können über Veranstaltungen registriert und dann im Nachgang, sofern erforderlich, die Mittel beantragt werden. Folgend finden Sie die Registrierungsplattform: www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
Am 26.05. wurde der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen im Bundeskabinett beschlossen. Insgesamt geht es um 2,5 Milliarden Euro. Der Sonderfonds des Bundes wird über die Kulturministerien der Länder administrativ umgesetzt. Diese übernehmen zentrale Aufgaben im Antragsverfahren, bei der Prüfung und Auskehrung der finanziellen Leistungen.
Der Sonderfonds soll aus 2 Teilen bestehen
- Eine Wirtschaftlichkeitshilfe soll kleinere Veranstaltungen fördern, die ab dem 01. Juli 2021 durchgeführt werden und an denen unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen bis zu 500 Besucher teilnehmen. Ab dem 01. August 2021 werden Veranstaltungen mit bis zu 2.000. Besuchern gefördert. Durch eine Bezuschussung der Einnahmen aus Ticketverkäufen werden so die wirtschaftlichen Risiken reduziert und die Planbarkeit und Durchführbarkeit von Veranstaltungen verbessert.
- Daneben stellt der Sonderfonds, höchstwahrscheinlich ab Ende August, eine Ausfallabsicherung bereit, die Kulturveranstaltungen ab 2.000 Besucherinnen und Besuchern dadurch Planungssicherheit verschafft, dass im Falle coronabedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen von Veranstaltungen ein Teil der Ausfallkosten durch den Fonds übernommen wird.
Antragsberechtigt sind Kulturveranstaltungen, welche Einnahmen aus dem Verkauf von Tickets erzielen. Auch öffentlich-rechtliche Veranstalter können die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen
Übersicht der Antragsberechtigten:
- Aufführungen der darstellenden Kunst
- Theater (Musiktheater, Schauspiel)
- Musical
- Tanz (einschließlich Volkstanz)
- Puppen-, Figuren- und Objekttheater
- Performing Arts
- Varieté, Zirkus
- Kleinkunst (Kabarett, Comedy, Artistik)
- Konzerte einschließlich Livemusik-Konzerte mit einem kuratierten Musikprogramm
- Vorführungen in den Bereichen Film und Medien, einschließlich Kinos und Freiluftfilmvorführungen
- Sonderausstellungen zur Vermittlung künstlerischer oder kultureller Inhalte, einschließlich
- Sonderausstellungen der Bildenden Kunst sowie Fotografie und Lichtkunst
- Natur- und kulturhistorische Sonderausstellungen
- Sonderausstellungen der Erinnerungskultur
- Lesungen und sonstige Literaturveranstaltungen
- Festivals aller Kunstsparten und spartenübergreifende Kulturveranstaltungen in den o.g. Sparten
Auf der Seite www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de sind alle weiteren Informationen zusammengestellt, ebenso können Sie dort Ihre Veranstaltung registrieren.
Aktuell laufende Programme der Corona-Unterstützungsmaßnahmen
- Solo-Selbstständigenprogramm (Bayern); weitere Informationen unter www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm. Verlängerung der Antragsfrist bis 30.06.2021.
- Spielstätten- und Veranstalter-Programm (Bayern); Verlängerung des Zeitraums 2021 bis September; weitere Informationen unter www.bayern-innovativ.de/spielstaettenprogramm.
- Überbrückungshilfe III inkl. Neustarthilfe für Solo-Selbstständige; weitere Informationen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
- Hilfsprogramm für Laienmusikvereine (Bayern); weitere Informationen unter www.bayerischer-musikrat.de/Foerderung.
- Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine); weitere Informationen unter https://www.stmfh.bayern.de/heimat/vereine.
- Neustart Kultur (Bund); eine Übersichtinkl. Information, welche Programme aktuell laufen und welche Fristen gelten, finden Sie über den Deutschen Kulturrat hier. (Stand 25.03.2021)
- Kultur macht Stark (Bund): Förderung für außerschulische Angebote der kulturellen Bildung; weitere Informationen unter www.buendnisse-fuer-bildung.de
- Bayerische Härtefallhilfen (Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbständige, die in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt werden, aber infolge der Corona-Pandemie und des staatlich angeordneten Lockdowns in ihrer Existenz bedroht sind.) Weitere Informationen unter https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe/haertefallhilfe
- Sonderfonds für Kulturveranstaltungen (Bund): weitere Informationen und Registrierung von Veranstaltungen unter www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
Kommende und angekündigte Programme
- EU-Parlament verabschiedet Kulturförderprogramm Kreatives Europa. Am 19.05 beschloss das EU-Parlament das neue Kulturprogramm für die nächsten 7 Jahre. Neben der Erhöhung des Budgets trägt auch der Brexit dazu bei, dass für Deutschland dabei höhere Mittel zur Verfügung stehen. Über die konkrete Umsetzung des Programms ist noch nichts bekannt, dennoch ist es ein wichtiges Zeichen für die Kultur. Weitere Informationen finden Sie hier.
Aktuelle Corona-Bestimmungen für die Kultur in Bayern und im Landkreis Schweinfurt
NEU: Das Rahmenhygienekonzept für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater wurde am 11.06 an die 13. IfSV angepasst und gilt fortan: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-408/
Laut der aktuell gültigen 13. Infektionsschutzverordnung in Bayern gilt seit dem 10.06 für den Landkreis Schweinfurt:
Kulturelle Veranstaltungen: Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab dem 7. Juni bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests (Landkreis Schweinfurt Stand 17.06.: Inzidenzbereich u. 50, keine Tests notwendig). Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten. Weitere Hinweise zur Durchführung von kulturellen Veranstaltungen (wie viele Personen dürfen nebeneinander sitzen etc. finden Sie in den Rahmenkonzepten für kulturelle Veranstaltungen oder Kultur im Freien s.u.)
Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind im Landkreis Schweinfurt nun mit bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 100 Personen unter freiem Himmel, jeweils einschließlich geimpfter oder genesener Personen zulässig. Ein Testerfordernis besteht für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht mehr.
Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen sind ebenfalls mit bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel gestattet, aber hier können vollständig Geimpfte und Genese zur genannten Personenbegrenzung hinzugerechnet werden. Ein Testerfordernis besteht für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht mehr.
Proben für Laienensembles: im Musik- und Theaterbereich sind künftig indoor und outdoor ohne feste Personenobergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept s.u.). Außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personenobergrenze (mit Abstand) zulässig.
Die jeweils aktuell gültigen Regelungen für diese und weitere Lebensbereiche finden Sie auch auf der Webseite des Landratsamts unter www.landkreis-schweinfurt.de (Popup-Fenster).
Die 13. Infektionsschutzverordnung finden Sie zudem hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-384/
Das Rahmenhygienekonzept für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater finden Sie hier (Achtung NEU seit 11.06): https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-408/
Das Rahmenhygienekonzept für kulturelle Veranstaltungen finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-353/
Das Rahmenhygienekonzept für Kultur im Freien vom 19.05.2021 finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-353/
Sonstiges
Neue Impulse von Bayern Kreativ
Unter anderem werden Workshops zum Thema „Recht“ (Vertragsgestaltung, Nutzungsrecht, Schutzrechte) und „Künstlersozialversicherung“ angeboten.
Zudem finden auch wieder digitale Konferenzen zum Austausch im Kollegenkreis statt. Hier geht es u.a. um Kultur-Sponsoring sowie die Entscheidungsfindung als Unternehmerin oder Unternehmer.
Nähere Informationen siehe www.bayern-kreativ.de/termine.