Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hauck,
sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte,
wir bedauern, dass der Marktgemeinderat Werneck trotz drastischer Einschränkungen für viele Bürgerinnen und Bürger in Vollbesetzung im Sitzungssaal des Rathauses Werneck tagt und stellen den folgenden Dringlichkeitsantrag:
Der Marktgemeinderat Werneck beschließt, sich zur Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und den Verhaltensregeln und -empfehlungen zum Schutz vor COVID-19 der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu bekennen und die dortigen Vorschriften auf die Sitzungen des Marktgemeinderats Werneck zu übertragen. Insbesondere sollen die AHA-Regeln, das regelmäßige Lüften und eine FFP2-Maskenpflicht während der Sitzungen vorgeschrieben werden. Die Dauer der Regelungen soll auf die Dauer der jeweiligen Einschränkungen bzw. Empfehlungen für die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Bayern beschränkt werden.
Begründung:
Obwohl Sitzungen gesetzlich vorgeschriebener Gremien als Teil der staatlichen Exekutive grundsätzlich von den entsprechenden Regeln zum Infektionsschutz ausgenommen sind, haben wir als gewähltes Gremium eine Vorbildfunktion inne. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist es nicht nachvollziehbar weshalb die Sitzungen von der Infektionsschutz-maßnahmenverordnung ausgenommen sind und sich Personen aus mehr als 25 verschiedenen Haushalten über mehrere Stunden ohne FFP2-Masken in einem Raum aufhalten dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Schmitt
Fraktionsvorsitzende
Matthias Reimers
Marktgemeinderat
Johannes Weiß
Marktgemeinderat