Kultur-Newsletter Landkreis Schweinfurt – Aktuelles, Förderprogramme, Corona – 14.01.2022 14. Januar 202227. April 2022 Aktuelle Kulturprojekte, Wettbewerbe und Fördermöglichkeiten im Landkreis und der Region Schweinfurt. Interessierte können sich unter [email protected] für die automatische Zusendung des Newsletters per E-Mail anmelden. Aktuelle kulturelle Entwicklungen im Landkreis Schweinfurt und der Region Noch im Dezember beschloss der Ausschuss für Bildung und Kultur die Förderung von zwei Kulturprojekten im Jahr 2022, beide wurden bereits zuvor im Kulturbeirat beraten und für die Förderung empfohlen. Zum einen wird das Blasmusikfestival „Horch Amal“ des Vereins Volkstrachten-Erhaltungsverein „Die Semflder“ e.V. 1922 mit 10% der Gesamtprojektkosten gefördert, zum anderen unterstützt der Landkreis das Theaterprojekt „Robin Hood – Eine Legende“ des Vereins Fränkische Passionsspiele Sömmersdorf e.V. mit 5% der Gesamtprojektkosten. Weitere Informationen zu den Projekten siehe: https://horch-amal.de/ und https://kulturauspassion.de/robin-hood-eine-legende/ Weitere Informationen zu den Kulturförderrichtlinien siehe: https://www.landkreis-schweinfurt.de/kulturfoerderung Hilfs- und Förderprogramme sowie Wettbewerbe für den Kulturbereich Informationen zu den allgemeinen Förderprogrammen für die Wirtschaft in der Bundesrepublik und im Freistaat Bayern finden Sie stets auf https://www.landkreis-schweinfurt.de/wirtschaft/corona-krise-hilfen-fuer-unternehmen/. Eine Auflistung verschiedener Förderungen, geordnet nach Kultursparten finden Sie unter www.bayern-kreativ.de/orientierung/lotse/ Aktuelle Wettbewerbe und Kultur-Ausschreibungen über KultNet siehe hier. Was ist neu oder wurde geändert? Überbrückungshilfe IV: Sonderregelungen für die Veranstaltungs- und Kulturbranche können genutzt werden Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum September bis Dezember 2021 geltend machen. Die Anschubhilfe (20 Prozent der Lohnsumme im jeweiligen Referenzmonat 2019) wird fortgeführt. Bei allen Überbrückungshilfen werden jeweils die Umsatzeinbrüche zu Referenzmonaten im Vor-Corona-Jahr 2019 berechnet, daraufhin können betriebliche Fixkosten bezuschusst werden sowie – in Sonderfällen wie der Kulturbranche – auch Anschubhilfen. Beantragt werden können diese mit prüfenden Dritten (z.B. Steuerberater). Informationen zur Überbrückungshilfe IV finden Sie hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iv.html Alle weiteren Informationen zu den Überbrückungshilfen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Überbrückungshilfe III Plus jetzt auch bei coronabedingter „freiwilliger“ Schließung von Kulturorten vom 01.11.2021-31.12.2021 möglich Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet vom 1. November bis 31. Dezember 2021 Überbrückungshilfe III Plus beantragen. Weitere Informationen hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III-Plus/ueberbrueckungshilfe-iii-plus.html Neustarthilfe 2022 eingeführt, Neustarthilfe Plus kann noch bis zum 31.03.2022 beantragt werden Mit der Neustarthilfe werden insbesondere Soloselbstständige aber auch unständig oder kurz befristete Beschäftigte unterstützt. Für den Förderzeitraum Okt-Dez.2021 können noch bis Ende März 22 die Anträge gestellt werden. Zudem wurde eine Neustarthilfe für die Monate Jan-März 2022 eingerichtet. Die Neustarthilfen können von einigen Antragsberechtigten als Direktantrag (ohne prüfenden Dritten) online eingereicht werden. Weitere Informationen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/neustarthilfe_uebersicht.html Absagefrist beim Corona-Sonderfonds Kultur des Bundes wird verlängert Kulturveranstaltungen, die im Zeitraum vom 18.11.2021 bis 28.02.2022 stattfinden sollten, können bis zum 31.01.2022 freiwillig abgesagt werden. Nach korrekter Anmeldung der Veranstaltung im Portal zum Corona-Sonderfonds Kultur können in dem Fall die Wirtschaftlichkeitshilfe oder die Ausfallabsicherung geltend gemacht werden. Weitere Informationen siehe: https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/aktuelles/freiwillige_absagen_mglich Künstlersozialversicherung Ausnahmeregelungen zu Zusatzverdiensten auch in 2022 gültig. Weitere Informationen unter: https://www.kulturrat.de/presse/pressemitteilung/kuenstlersozialversicherung-pandemiebedingte-ausnahmeregelungen-sollen-auch-2022-gelten/ Aktuell laufende Programme der Corona-Unterstützungsmaßnahmen Solo-Selbstständigenprogramm (Bayern): Weitere Informationen unter www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm. Aktueller Zeitraum: Juli bis Dezember 2021, Frist: 31.12.2021 – Verlängerung bis 31.03.2022 angekündigtSpielstätten- und Veranstalter-Programm (Bayern): Weitere Informationen unter www.bayern-innovativ.de/spielstaettenprogramm. Aktueller Zeitraum: Juli bis Dezember 2021, Frist: 30.09.2022 – Verlängerung angekündigtÜberbrückungshilfe III plus: Bei Umsatzeinbrüchen können Fixkostenerstattungen beantragt werden, Sonderregelungen für die Kulturbranche sind vorgesehen; Förderzeitraum: Okt.-Dez.2021 ; weitere Informationen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. – Antragsfrist: 31.03.2022Überbrückungshilfe IV: Bei Umsatzeinbrüchen können Fixkostenerstattungen beantragt werden, Sonderregelungen für die Kulturbranche sind vorgesehen; Förderzeitraum: Jan-März 2022; weitere Informationen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. – Antragsfrist: 30.04.2021Neustarthilfe Plus: Hier handelt es sich um einen Vorschuss (Betriebskostenpauschale). Aktueller Förderzeitraum 01.10.2021 bis 31.12.2021, Antragsfrist: 31.03.2022; weitere Informationen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/Neustarthilfe-Plus-Q4/neustarthilfe-plus-q4.htmlNeustarthilfe 2022: Programm u.a. für Soloselbstständige, Förderzeitraum Januar bis März 2022. Hier können Vorschüsse beantragt werden um liquide zu bleiben. Frist für Erstanträge: 30.04.2022Hilfsprogramm für Laienmusikvereine (Bayern); weitere Informationen unter www.bayerischer-musikrat.de/Foerderung, Förderzeitraum: gesamtes Jahr 2021, Frist der Antragsstellung: 31.01.2022Bayerische Härtefallhilfen (Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbständige, die in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt werden, aber infolge der Corona-Pandemie und des staatlich angeordneten Lockdowns in ihrer Existenz bedroht sind.) Weitere Informationen unter www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe/haertefallhilfe – Frist: 31.12.2021, eine weitere Verlängerung wird aktuell geprüftNeustart Kultur (Bund): Die Übersicht zum Gesamtprogramm finden Sie hier www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/neustart-kultur-1772990. – Verlängerung des Programms angekündigt.Kultur macht Stark (Bund): Förderung für außerschulische Angebote der kulturellen Bildung; weitere Informationen unter www.buendnisse-fuer-bildung.deSonderfonds für Kulturveranstaltungen (Bund): weitere Informationen und Registrierung von Veranstaltungen unter www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de – Registrierung von Veranstaltungen seit 15.06.2021 möglich, neue Absagenfrist siehe oben Übersichten und Hilfestellungen Leitfaden zu Förderprogrammen für Veranstaltende Es wird Schritt für Schritt beschrieben welche Förderprogramme lohnenswert sind und für wen sie in Frage kommen. Den Leitfaden finden Sie hier: https://bayern-kreativ.de/aktuelles/leitfaden-foerderprogramme/ Beratungshotlines Beratungshotlines von bayern kreativ 1) zur Beratung unterschiedlicher Förderungen von Mo-Fr 10-12 Uhr unter 0911-20671-455 sowie speziell zur Beantragung der bayerischen Programme von Mo-Fr 13.30-16.30 unter 0911-20671-344. Aktuelle Corona-Bestimmungen für die Kultur in Bayern und im Landkreis Schweinfurt Neue Rahmenkonzepte für Proben und kulturelle Veranstaltungen s.u. Es kam die Frage auf, ob auch für kulturelle Proben die Personenbegrenzung von 10 Personen gilt. Mit dem Ordnungsamt wurde abgestimmt, dass dies NICHT der Fall ist, da offizielle Musik- oder Theaterproben dem Kulturbereich und nicht dem Privatbereich zugeordnet werden: Es gilt daher das das 2G-plus Prinzip (Geimpft oder Genesen PLUS negativer Test oder Booster – oder seit Neuestem doppelt geimpft und zusätzlich genesen – bei Minderjährigen sowie Schülern können auch Ausnahmen gelten). Zudem gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske sowie die Vorgabe 1,5m Mindestabstand einzuhalten. Die Kapazitätsbeschränkungen können sich daher aus der Größe der Proberäumlichkeiten und des notwendigen Mindestabstands ergeben. Dabei gilt auch: Soweit und solange der Mindestabstand und die Maskenpflicht zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Betätigung führen würde, kann ausnahmsweise von dieser Regelung abgewichen werden. Nachzulesen ist dies auch nochmal hier: https://www.stmwk.bayern.de/allgemein/meldung/6461/informationen-fuer-hochschulen-und-kulturelle-einrichtungen.html#kl („Was gilt für den Probenbetrieb im kulturellen Bereich für Laien?“) Die jeweils aktuell gültigen Regelungen u.a. für den Kulturbereich finden Sie auf der Webseite des Landratsamts unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/coronavirusticker . Das Rahmenhygienekonzept für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater (vom 22.12.) finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-947/ Das Rahmenhygienekonzept für kulturelle Veranstaltungen (vom 29.12.) finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-1/ Darüber hinaus sind – soweit einschlägig – die Vorgaben des Arbeitsschutzes zu beachten, insb. die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes siehe: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html
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