Antrag ✓

Klimaneutralität bis 2030

Eingereicht am
25. Januar 2022

Behandelt am
17. Februar 2022

Gremium
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Land- und Abfallwirtschaft

Ergebnis
Mit Änderungen angenommen (12:1)

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Beratung und Beschließung in den Kreistag ein:

  1. Der Landkreis Schweinfurt unterstützt die im Bayerischen Klimaschutzgesetz (Art. 3) dargelegte Empfehlung, dass die kommunalen Gebietskörperschaften eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz, bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen einnehmen mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen.
    Der Landkreis Schweinfurt erklärt deshalb für sich selbst das Ziel, bis spätestens 2030 die Klimaneutralität seiner Verwaltung zu erreichen. Für die Berechnung werden alle treibhausgas-wirksamen Emissionen berücksichtigt, die zur Erledigung der Aufgaben des Landkreises und seiner Einrichtungen inkl. Liegenschaften emittiert werden. Diese wird durch eine entsprechende Ökobilanz nachgewiesen.
    Der Landkreis stellt sicher, dass auch in den Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung die Klimaneutralität bis spätestens 2030 entsprechend diesem Antragstext erreicht wird. In Gremien und Gesellschaften, in denen er eine Minderheitsbeteiligung besitzt, initiiert er entsprechende Beschlüsse.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, unter fachgutachterlicher Begleitung der neu geschaffenen Stelle eines*r Klimaschutzmanager*in und gegebenenfalls unter Zuhilfenahme externer Beratungsmöglichkeiten, Maßnahmen zum Erreichen eines klimaneutralen landkreiseigenen Gebäudebestandes unter Berücksichtigung vorgenannter Ziele im Klimaschutzkonzept des Landkreises Schweinfurt darzustellen. Geeignete Fördermöglichkeiten sind zu prüfen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, unter fachgutachterlicher Begleitung der neu geschaffenen Stelle eines*r Klimaschutzmanager*in und gegebenenfalls unter Zuhilfenahme externer Beratungsmöglichkeiten, Meilensteine im maximal 2-Jahres-Rhythmus zur Gewährleistung der Zielerreichung zu entwickeln, deren Erreichung zu überprüfen und die Maßnahmenpläne fortschreitend anzupassen. Die Mitglieder des Kreistags Schweinfurt sind über den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Land- und Abfallwirtschaft in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.

Begründung

Der Freistaat Bayern empfiehlt im Klimaschutzgesetz den Kommunen, also auch dem Landkreis Schweinfurt, sich der Klimaneutralität bis 2030 zu verpflichten.

Der dadurch weiter voranschreitende, ambitionierte und engagierte Klimaschutz im Landkreis Schweinfurt wirkt vorbeugend und vermindert gesundheitliche, soziale und infrastrukturelle Folgekosten. Zusätzlich werden durch klimaneutrale Beschaffung aufgrund der zukünftigen immer höheren Bepreisung von Treibhausgasen finanzielle Belastungen z.B. im Betrieb von Einrichtungen vermindert.

Auszug aus Art. 3 BayKlimaG - Vorbildfunktion des Staates
(1) 1Die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Bayern nehmen Vorbildfunktion beim Klimaschutz wahr, insbesondere bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. 2Staatliche Grundstücke, insbesondere Wald- und Moorflächen sowie Gewässer in staatlicher Unterhaltslast, werden in Übereinstimmung mit den Zielen dieses Gesetzes bewirtschaftet.
(2) Die staatlichen Erziehungs- und Bildungsträger sollen über Ursachen und Bedeutung des Klimawandels sowie die Aufgaben des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel aufklären und das Bewusstsein für die Mitwirkung des Einzelnen fördern.
(3) Den kommunalen Gebietskörperschaften wird empfohlen, entsprechend der Abs. 1 und 2 zu verfahren.
Quelle: Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) vom 23. November 2020 (GVBl. S. 598, 656, BayRS 2129-5-1-U)

Wir stellen unseren Antrag zur Diskussion und freuen uns über Ihre Zustimmung.

Im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Schweinfurt

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzende Birgit Schmitt

Birgit Schmitt

Fraktionsvorsitzende

Fraktionsvorsitzender Johannes Weiß

Johannes Weiß

Fraktionsvorsitzender


Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Land- und Abfallwirtschaft des Landkreis Schweinfurt vom 17. Februar 2022

Beschlussvorschlag der Verwaltung

  1. Der Landkreis Schweinfurt unterstützt die im Bayerischen Klimaschutzgesetz (Art. 3) dargelegte Empfehlung, dass die kommunalen Gebietskörperschaften eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz, bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen einnehmen mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen.
    Der Landkreis Schweinfurt erklärt deshalb für sich selbst das Ziel, bis spätestens 2030 die Klimaneutralität seiner Verwaltung zu erreichen. Für die Berechnung werden alle treibhausgaswirksamen Emissionen berücksichtigt, die zur Erledigung der Aufgaben des Landkreises und seiner Einrichtungen inkl. Liegenschaften emittiert werden. Diese wird durch eine entsprechende Ökobilanz nachgewiesen. Der Landkreis stellt sicher, dass auch in den Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung die Klimaneutralität bis spätestens 2030 entsprechend diesem Antragstext erreicht wird. In Gremien und Gesellschaften, in denen er eine Minderheitsbeteiligung besitzt, initiiert er entsprechende Beschlüsse.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, unter fachgutachterlicher Begleitung der neu geschaffenen Stelle einer Klimaschutzmanagerin / eines Klimaschutzmanagers und gegebenenfalls unter Zuhilfenahme externer Beratungsmöglichkeiten, Maßnahmen zum Erreichen eines klimaneutralen landkreiseigenen Gebäude-bestandes unter Berücksichtigung vorgenannter Ziele im Klimaschutzkonzept des Landkreises Schweinfurt darzustellen. Geeignete Fördermöglichkeiten sind zu prüfen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, unter fachgutachterlicher Begleitung der neugeschaffenen Stelle einer Klimaschutzmanagerin / eines Klimaschutzmanagers und gegebenenfalls unter Zuhilfenahme externer Beratungsmöglichkeiten, Meilensteine im maximal 2-JahresRhythmus zur Gewährleistung der Zielerreichung zu entwickeln, deren Erreichung zu überprüfen und die Maßnahmenpläne fortschreitend anzupassen. Die Mitglieder des Kreistags Schweinfurt sind über den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Land- und Abfallwirtschaft in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.
  4. Der Vollzug des Antrages hat entsprechend der Wertung der Verwaltung unter Berücksichtigung verfügbarer personeller und finanzieller Ressourcen zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis: Dafür: 12, Dagegen: 1

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