Aktuelle kulturelle Entwicklungen im Landkreis Schweinfurt und der Region
Kultur in alten Mauern – Bewerbungsfrist für das erste Halbjahr 2022 ist der 31.10.2021
Veranstaltungen in uns aus den Gemeinden des Landkreises Schweinfurt können sich bis zum 31.10.2021 für die Aufnahme in die Reihe Kultur in alten Mauern 2022 / Januar bis Juni bewerben. Aufgenommene Veranstaltungen werden in Öffentlichkeitsarbeit und Werbung unterstützt u.a. durch Anzeigen, Plakate und eine Broschüre. Sowohl Interessensgruppen, als auch Vereine und Gemeinden können sich bewerben. Die genauen Konditionen sowie das Bewerbungsformular sind hier zu finden: www.landkreis-schweinfurt.de/kultur/kultur-in-alten-mauern
Kulturförderung des Landkreises – Bewerbungsfrist für Großprojekte 2022 (ab.5.000 € Projektkosten) ist der 31.10.2021
Gefördert werden Projekte im Landkreis Schweinfurt, die zum Ausbau eines attraktiven Kulturangebotes für alle Landkreisbürgerinnen und -bürger beitragen. Hierzu zählen Projekte aller Kultursparten, wie bildende und darstellende Kunst, Musik, Heimat- und Brauchtumspflege, Kulturgeschichte, Museen, Literatur oder auch im Bereich der neuen Medien.
Kleinprojekte bis 5.000 € Projektkosten können ganzjährig beantragt werden, Anträge für geplante Großprojekte (ab.5.000 € Projektkosten) im Jahr 2022 können bis zum 31.10.2021 gestellt werden.
Die Fördersätze sind nach Gesamtprojektkosten gestaffelt und betragen zwischen 5 % und 10 %, maximal 25.000 €.
Weitere Informationen unter: www.landkreis-schweinfurt.de/kulturfoerderung
Das Landratsamt steht für Beratungen zu eigenen oder externen Förderprogrammen stets unter [email protected] oder 09721/55-364 zur Verfügung.
Kultur in alten Mauern – Vielfältiges Programm bis Dezember 2021
Die beliebte Veranstaltungsreihe „Kultur in alten Mauern“ beinhaltet vielfältige Angebote im ganzen Landkreis. Weitere Informationen unter www.landkreis-schweinfurt.de/kultur/kultur-in-alten-mauern. Die Broschüren für Juli bis Dezember liegen zudem in den Gemeinden sowie bei der Tourist-Information aus.
Online-Ausstellung zum landkreisweiten Fotowettbewerb 2020/2021
Seit Mai sind die ersten 20 Plätze beider Kategorien des landkreisweiten Fotowettbewerbs in einer Online-Ausstellung zu sehen. Neben den Bildern sind auch Hintergrundinformationen zu den Aufnahmeorten und den Bildern selbst ausgestellt. Spannende Stimmungen und schöne Momente im Landkreis Schweinfurt wurden hier eingefangen. Mit Sicherheit findet der Ein oder Andere auch noch einen Tipp für den nächsten Spaziergang.
Die Ausstellung ist zu finden unter www.landkreis-schweinfurt.de/fotowettbewerb
Hilfs- und Förderprogramme sowie Wettbewerbe für den Kulturbereich
Informationen zu den allgemeinen Förderprogrammen für die Wirtschaft in der Bundesrepublik und im Freistaat Bayern finden Sie stets auf https://www.landkreis-schweinfurt.de/wirtschaft/corona-krise-hilfen-fuer-unternehmen/.
Eine Auflistung verschiedener Förderungen, geordnet nach Kultursparten finden Sie unter www.bayern-kreativ.de/orientierung/lotse/
Aktuelle Wettbewerbe und Kultur-Ausschreibungen im Oktober 2021 über KultNet siehe hier.
Was ist neu oder wurde geändert?
Leitfaden zu Förderprogrammen für Veranstaltende
Um im momentan herrschenden Förderdschungel nicht den Überblick zu verlieren hat bayern-kreativ einen Leitfaden zu Förderprogrammen für Kulturveranstaltungen entwickelt. Neben den darin beschriebenen Erleichterungen für Veranstalter im Zuge der 14. Bayerischen IfSV wird auch Schritt für Schritt beschrieben welche Förderprogramme lohnenswert sind und für wen sie in Frage kommen. Den Leitfaden finden Sie hier: https://bayern-kreativ.de/aktuelles/leitfaden-foerderprogramme/
Zudem wurden zwei Beratungshotlines eingerichtet: 1) zur Beratung unterschiedlicher Förderungen von Mo-Fr 10-12 Uhr unter 0911-20671-455 sowie speziell zur Beantragung der bayerischen Programme von Mo-Fr 13.30-16.30 unter 0911-20671-344.
Laufende Bewerbungsphasen innerhalb des Programms Neustart Kultur
- Pandemiebedingte Investitionen im Theater (30.11).
Weitere Informationen unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/neustart-kultur-1772990.
Aktuell laufende Programme der Corona-Unterstützungsmaßnahmen
- Solo-Selbstständigenprogramm (Bayern); weitere Informationen unter www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm. Neuer Zeitraum: Juli bis Dezember 2021, Frist: 31.12.2021
- Spielstätten- und Veranstalter-Programm (Bayern); weitere Informationen unter www.bayern-innovativ.de/spielstaettenprogramm.
- Überbrückungshilfe III inkl. Neustarthilfe für Solo-Selbstständige; weitere Informationen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
- Überbrückungshilfe III plus (ähnlich wie die Überbrückungshilfe III, nur für die Monate Juli bis Dezember 2021); weitere Informationen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
- Hilfsprogramm für Laienmusikvereine (Bayern); weitere Informationen unter www.bayerischer-musikrat.de/Foerderung.
- Bayerische Härtefallhilfen (Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbständige, die in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt werden, aber infolge der Corona-Pandemie und des staatlich angeordneten Lockdowns in ihrer Existenz bedroht sind.) Weitere Informationen unter www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe/haertefallhilfe
- Neustart Kultur (Bund). Die Übersicht zum Gesamtprogramm finden Sie hier www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/neustart-kultur-1772990.
- Kultur macht Stark (Bund): Förderung für außerschulische Angebote der kulturellen Bildung; weitere Informationen unter www.buendnisse-fuer-bildung.de
- Sonderfonds für Kulturveranstaltungen (Bund): weitere Informationen und Registrierung von Veranstaltungen unter www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de – Registrierung von Veranstaltungen seit 15.06.2021 möglich
Aktuelle Corona-Bestimmungen für die Kultur in Bayern und im Landkreis Schweinfurt
Die jeweils aktuell gültigen Regelungen u.a. für den Kulturbereich finden Sie auf der Webseite des Landratsamts unter www.landkreis-schweinfurt.de/aktuelles/presseportal/details/news/coronavirus-stets-aktuelle-informationen .
Die 14. Infektionsschutzverordnung inkl. der Änderungen vom 4.10 und 12.10 finden Sie zudem hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14/true
Die 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde in den Bayerischen Kabinettssitzungen vom 4. und 12. Oktober abgeändert.
Für Veranstalter*innen und Betriebe wurden erhebliche Erleichterungen durchgesetzt, unter der Bedingung, freiwillig die 2G-Regel oder die 3Gplus-Regel anzuwenden.
Voraussetzung für Erleichterungen bei Veranstaltungen
- Freiwillige Durchsetzung der 2G-Regel (Ausschließlich Geimpfte und Genesene, die dies nachweisen können, werden zur Veranstaltung zugelassen)
- Oder: Freiwillige Durchsetzung der 3G plus-Regeln (Ausschließlich Geimpfte und Genesene, die dies nachweisen können, sowie Getestete mit gültigem PCR-Test werden zur Veranstaltung zugelassen)
- Durchsetzen eines strengen Zugangsregimes mit Zugangshindernissen, Kontrollen der Identität und der Nachweise zur Einhaltung der 2G-Regeln oder 3G plus-Regeln)
- In allen Bereichen von 3G / 3G plus / 2G müssen künftig auch die Betreiber, Beschäftigten und Ehrenamtlichen mit Kundenkontakt die dort jeweils geltenden Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen. Ein entsprechender Testnachweis muss mindestens an zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorliegen.
Folgende Erleichterungen werden bei Anwendung von 2G oder 3G plus ermöglicht
- Die Maskenpflicht entfällt vollständig
- Das Gebot des Mindestabstands entfällt
- Etwaige Personenobergrenzen entfallen
- Das Alkoholverbot bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen entfällt
- Unter den für Diskotheken geltenden Bedingungen von 3G plus wird auch Tanz und Musik in der Gastronomie zugelassen. Getestete können nur mit PCR-Test teilnehmen.
- Schankwirtschaften können Getränke an der Theke oder am Tresen ausgeben und auch hier den Verzehr ermöglichen statt ausschließlich am Tisch.
Weitere Erleichterung für Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Teilnehmer*innen
Die Kontaktdatenerhebung wird mit Wirkung vom 15. Oktober (Freitag) auf Schwerpunktbereiche mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen (spreading) beschränkt. Das sind z.B. alle geschlossenen Veranstaltungen ab 1.000 Personen, Clubs, Diskotheken, gastronomische Angebote mit Tanzmusik oder körpernahe Dienstleistungen. In allen anderen Bereichen entfällt die Kontaktdatenerhebung.
Das Rahmenhygienekonzept für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater (vom 13.09.) finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-638/
Das Rahmenhygienekonzept für kulturelle Veranstaltungen (vom 14.09.) finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-642/ (für 2G und 3Gplus gelten oben genannte Erleichterungen)
Das Rahmenhygienekonzept für Weihnachtsmärkte vom 18.10.2021 finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-736/
Darüber hinaus sind – soweit einschlägig – die Vorgaben des Arbeitsschutzes zu beachten, insb. die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes siehe: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html