Baumschutz­verordnung

Baumschutzverordnung für den Markt Werneck
Baumschutzverordnung für den Markt Werneck

Weil Klimaschutz vor Ort beginnt

Eine ruhige Wohnlage, saubere Luft, wohnungsnahe Erholung und Naturerleben – das ist der Traum vieler unserer Mitbürger*innen im Markt Werneck. Einen großen Anteil am Traum vom „Wohnen im Grünen“ haben unsere Bäume. Die Bäume prägen unser Ortsbild und sind oft Bestandteil vieler Kindheitserinnerungen. Aber die „grüne Lunge“ kann noch viel mehr: Sie ist Schattenspender, bremst Wind, dämpft den Schall, produziert Sauerstoff und bindet Kohlendioxid und Staub. Die Bodenerosion wird durch die Verwurzelung vermindert und die Bäume sind Lebensraum und Lebensgrundlage vieler Insekten und Vögel.

Aber unsere Bäume sind stark gefährdet: Schadstoffe, Hitzestress, Klimawandel und Bodenverdichtungen machen ihnen zu schaffen. Es ist höchste Zeit unsere Bäume schützen. Einige Gemeinden und Städte tun dies bereits mit einer Baumschutzverordnung. Eine Baumschutzverordnung verbietet es, geschützte Bäume zu entfernen, zerstören, schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern. Das Bundesnaturschutzgesetz bietet die Möglichkeit, in bestimmten Gebieten den gesamten Bestand an Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen unter Schutz zu stellen und genau dies möchte ich im Markt Werneck erreichen.

Unabhängig davon können stark erkrankte, schwache Bäume oder Bäume, die beispielsweise nach einem Sturm die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Markt Werneck gefährden, auch in Zukunft noch gefällt werden.

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