Wir wollen Klimaschutz systematisch in unserer Rechtsordnung aufnehmen. Die Vorgaben des Pariser Klimavertrages sowie den Atomausstieg wollen wir im Grundgesetz verankern und Ökologie als weiteres Grundprinzip staatlichen Handelns stärken. Dem Staat geben wir mehr Möglichkeiten, durch eine intelligente Steuergesetzgebung ressourcenschonendes Verhalten zu belohnen und die Erzeugung von CO₂ mit einem Preis zu versehen. Für Genehmigungsprozesse führen wir eine Klimaverträglichkeitsprüfung ein. Mit einer CO₂-Bremse machen wir Klimaschutz zur Querschnittsaufgabe, indem wir Gesetze auf ihre Klimawirkung hin prüfen, die Vereinbarkeit mit den nationalen Klimaschutzzielen und dem CO₂-Budget sicherstellen und den möglichen Einsatz von klimafreundlichen Alternativen gewährleisten.