Aktuelle kulturelle Entwicklungen im Landkreis Schweinfurt und der Region
Die beliebte Reihe Kultur in alten Mauern läuft wieder an
Im April starten wieder Veranstaltungen der Reihe Kultur in alten Mauern. Die Programmhefte zur Reihe sind in den Gemeinden, den Sparkasse- und den VR-Bank-Filialen sowie bei der Tourist-Information Schweinfurt 360° und der Tourist-Information Gerolzhofen erhältlich.
Aktuelle Informationen sind stets auf https://www.landkreis-schweinfurt.de/kultur/kultur-in-alten-mauern sowie auf www.tourismus.schweinfurt.de/einfach-urlaub/veranstaltungen abrufbar.
ART Querbeet – Ausstellungsmöglichkeit im Grünen für Künstlerinnen und Künstler der Region am 08.05.2022 in Sennfeld
Die Künstlergruppe aus Sennfeld organisiert die sonntägliche Vernissage und ruft Kreative der Region dazu auf, gemeinsam am Sonntag, den 08.05.2022, von 11 bis 18 Uhr ihre Werke auszustellen. Verschiedenste Kunstformen sollen Platz finden: ob Plastiken oder Collagen, Großformate oder Miniaturen, Acryl, Öl, oder Venyl. Anmeldung und Auskunft unter 09721 68556 oder [email protected].
Hilfs- und Förderprogramme sowie Wettbewerbe für den Kulturbereich
Bürgerpreis 2022
Der Bayerische Landtag widmet den Bürgerpreis 2022 dem Leitthema „Bühne frei für das Leben! Ehrenamtliches Engagement für gesellschaftliches Miteinander durch Kunst und Kultur“.
Damit würdigt die bayerische Volksvertretung herausragendes Engagement ehrenamtlicher Initiativen, die Menschen in Bayern durch Musik, Theater, Tanz oder bildende Künste zusammenbringen und so einen Beitrag zum Zusammenwachsen der Gesellschaft leisten. Der Bürgerpreis 2022 des Bayerischen Landtags ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Die Anmeldefrist endet am 1. Mai 2022.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/auszeichnungen/buergerpreis/buergerpreis-2022/
Förderprogramme u.Ä.
Informationen zu den allgemeinen Förderprogrammen für die Wirtschaft in der Bundesrepublik und im Freistaat Bayern finden Sie stets auf https://www.landkreis-schweinfurt.de/wirtschaft/corona-krise-hilfen-fuer-unternehmen/.
Eine Auflistung verschiedener Förderungen, geordnet nach Kultursparten finden Sie unter www.bayern-kreativ.de/orientierung/lotse/
Aktuelle Wettbewerbe und Kultur-Ausschreibungen über KultNet siehe hier.
Was ist neu oder wurde geändert?
Verlängerung verschiedener bayerischen Kulturförderprogramme
Laut dem Bericht aus der Kabinettssitzung am 15.03.2022 werden verschiedene bestehenden Programme (Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler, Stipendienprogramm, Spielstätten- und Veranstalterprogramm sowie Hilfsprogramm für Laienmusik) bis Ende Juni 2022 verlängert. Die Beschreibungen der Programme sind auf der Seite des StMWK aktuell noch nicht aktualisiert. Sobald dies erfolgte, werden auch die genannten Fristen (s.u.) in diesem Newsletter angepasst.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-15-maerz-2022/?seite=5062
Neues bayerisches Unterstützungs-Paket für die Freie Kunst Szene
In der Kabinettssitzung vom 15.03.2022 wurde zudem ein neues Förderpaket für die Freie Kunstszene angekündigt. Es sollen „bestehende Fördermaßnahmen ausgebaut und gleichzeitig zusätzliche Akzente durch neue Projektförderungen zum Beispiel für Gastspiel- und Tourneeauftritte, Kooperationsprojekte oder Angebote der Kulturvermittlung gesetzt werden.“ Die Details werden aktuell entwickelt.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-15-maerz-2022/?seite=5062
Bayerische Sonderhilfe Weihnachtsmärkte wird auf Volksfeste ausgedehnt
Damit werden künftig auch Marktkaufleute und Schausteller, die vom Verbot der Volksfeste betroffen waren, mit einem fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von 1.500 Euro unterstützt. Die Förderung wird zusätzlich zur Überbrückungshilfe des Bundes gewährt. Antragsberechtigt sind Soloselbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen grundsätzlich unabhängig von ihrer Rechtsform (bis zu 49 Mitarbeitern und Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme bis 10 Millionen Euro).
Weitere Informationen unter https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/sonderhilfe-weihnachtsmaerkte/
Wirtschaftlichkeitshilfe beim Sonderfonds für Kulturveranstaltungen des Bundes bis zum 31.12.2022 verlängert.
Gleiches gilt für die in der Wirtschaftlichkeitshilfe integrierte Ausfallabsicherung für private Veranstalter. Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt bei kleineren Veranstaltungen (mit bis zu 2.000 Teilnehmenden), die coronabedingt mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden müssen, einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen und sichert private Veranstalter mit einer integrierten Ausfallabsicherung ab. Veranstaltungen müssen spätestens am Tag vor ihrer (geplanten) Durchführung auf der IT-Plattform registriert werden. Die Antragstellung erfolgt dann nach der Veranstaltung (oder ihrer Absage). Weitere Informationen unter: www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
Aktuell laufende Programme der Corona-Unterstützungsmaßnahmen
- Solo-Selbstständigenprogramm (Bayern): weitere Informationen unter www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm. Frist für den Zeitraum Juli-Dez. 2021: 31.03.2022 – Frist für das 1. Quartal 2022: 30.06.2022
- Spielstätten- und Veranstalter-Programm (Bayern): weitere Informationen unter www.bayern-innovativ.de/spielstaettenprogramm. Frist für den Zeitraum: Juli bis Dezember 2021: 30.09.2022 – Frist für das 1. Quartal 2022: 31.12.2022
- Bayerisches Stipendienprogramm: Antragsberechtigt sind Künstler*innen in der Anfangsphase ihres Schaffens; weitere Informationen unter https://www.bayern-innovativ.de/stipendienprogramm
- Überbrückungshilfe III plus: Bei Umsatzeinbrüchen können Fixkostenerstattungen beantragt werden, Sonderregelungen für die Kulturbranche sind vorgesehen; Förderzeitraum: Okt.-Dez.2021 ; weitere Informationen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. – Antragsfrist: 31.03.2022
- Überbrückungshilfe IV: Bei Umsatzeinbrüchen können Fixkostenerstattungen beantragt werden, Sonderregelungen für die Kulturbranche sind vorgesehen; Förderzeitraum: Jan-Juni 2022; weitere Informationen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. – Antragsfrist: 30.04.2021 (für den ersten Teil bis März 2022)
- Neustarthilfe Plus: Hier handelt es sich um einen Vorschuss (Betriebskostenpauschale). Aktueller Förderzeitraum 01.10.2021 bis 31.12.2021, Antragsfrist: 31.03.2022; weitere Informationen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/Neustarthilfe-Plus-Q4/neustarthilfe-plus-q4.html
- Neustarthilfe 2022: Programm u.a. für Soloselbstständige, Förderzeitraum Januar bis März 2022. Hier können Vorschüsse beantragt werden um liquide zu bleiben. Frist für Erstanträge: 30.04.2022
- Bayerische Härtefallhilfen: Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbständige, die in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt werden, aber infolge der Corona-Pandemie und des staatlich angeordneten Lockdowns in ihrer Existenz bedroht sind. Weitere Informationen unter www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe/haertefallhilfe. Laufzeit: Nov. 2020 bis März 2022 – Frist: 31.03.2022
- Neustart Kultur (Bund): Die Übersicht zum Gesamtprogramm finden Sie hier www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/neustart-kultur-1772990. – Verlängerung des Programms angekündigt.
- Kultur macht Stark (Bund): Förderung für außerschulische Angebote der kulturellen Bildung; weitere Informationen unter www.buendnisse-fuer-bildung.de
- Sonderfonds für Kulturveranstaltungen: Wirtschaftlichkeitshilfe inkl. Ausfallabsicherung: weitere Informationen unter: www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de; Laufzeit: bis 31.12.2022
Übersichten und Hilfestellungen
Leitfaden zu Förderprogrammen für Veranstaltende
Es wird Schritt für Schritt beschrieben welche Förderprogramme lohnenswert sind und für wen sie in Frage kommen. Den Leitfaden finden Sie hier: https://bayern-kreativ.de/aktuelles/leitfaden-foerderprogramme/
Beratungshotlines
Beratungshotlines von bayern kreativ zur Beratung unterschiedlicher Förderungen von Mo-Fr 10-12 Uhr unter 0911-20671-455 sowie speziell zur Beantragung der bayerischen Programme von Mo-Fr 13.30-16.30 unter 0911-20671-344.
Aktuelle Corona-Bestimmungen für die Kultur in Bayern und im Landkreis Schweinfurt
Ab Sonntag, 03.04.2022, keine Beschränkungen mehr für den Kulturbetrieb in Bayern
Am Sonntag tritt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Darin sind keine Beschränkungen mehr für den Kulturbetrieb vorgesehen (weder Proben, noch Auftritte o. sonstiges). Entsprechend sind auch keine Rahmenhygienekonzepte mehr zu beachten. Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben allerdings weiterhin empfohlen. Dazu zählen insb. die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske sowie freiwillige Hygienekonzepte.
Die Verordnung gilt vorerst bis Ende April 2022. Grundsätzlich kann auch vor Ablauf von der Hotspot-Regelung Gebrauch gemacht werden und es können wieder strengere Regelungen in Kraft treten.
Weitere Informationen unter https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-29-maerz-2022/ . Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist aktuell noch nicht veröffentlicht und wird daher erst im nächsten Newsletter verlinkt.
Die jeweils aktuell gültigen Regelungen u.a. für den Kulturbereich finden Sie auf der Webseite des Landratsamts unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/coronavirusticker.