Kultur-Newsletter Landkreis Schweinfurt – Aktuelles, Förderprogramme, Corona – 06.05.2021

Kulturnewsletter | Landkreis & Region Schweinfurt
Aktuelle Kulturprojekte, Wettbewerbe und Fördermöglichkeiten im Landkreis und der Region Schweinfurt. Interessierte können sich unter [email protected] für die automatische Zusendung des Newsletters per E-Mail anmelden.

Aktuelle kulturelle Entwicklungen im Landkreis Schweinfurt und der Region

Bewerbung für die Reihe „Kultur in alten Mauern“ für das 2. Halbjahr 2021 bis zum 15.05.2021 möglich

Alle Interessierten können über www.landkreis-schweinfurt.de/kultur/kultur-in-alten-mauern die Anforderungen und Leistungen des Projekts einsehen, sowie das Bewerbungsformular herunterladen. Für die Bewerbung reicht es, dieses ausgefüllt an [email protected] zu schicken. Die Veranstaltenden der letzten Jahre sowie die Gemeinden wurden bereits vorab per Mail informiert. Wir freuen uns auf Ihre Meldungen.

Hilfs- und Förderprogramme sowie Wettbewerbe für den Kulturbereich

Informationen zu den allgemeinen Förderprogrammen für die Wirtschaft in der Bundesrepublik und im Freistaat Bayern finden Sie stets auf https://www.landkreis-schweinfurt.de/wirtschaft/corona-krise-hilfen-fuer-unternehmen/.

Eine Auflistung verschiedener Förderungen, geordnet nach Kultursparten finden Sie unter www.bayern-kreativ.de/orientierung/lotse/

Was ist neu oder wurde geändert?

Verlängerung des Zeitraums für erstattungsfähige Kosten in der Veranstaltungs- und Kulturbranche in der Überbrückungshilfe III

Bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums können Kosten erstattet werden.

Weitere Informationen über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

KreativLandTransfer

Das Modellprojekt kommt in die zweite Phase. Nun können sich Unternehmen und Solo-Selbstständige bewerben, die ein kultur- oder kreativwirtschaftliches Projekt im ländlichen Raum umsetzen möchten. Es geht darum mit einem der 6 Best-Practice-Projekte in die Tandemarbeit einzusteigen und von den jeweiligen Erfahrungen zu profitieren. Unter den möglichen Tandem-Partnern sind:

  • in Sachsen-Anhalt: Die Künstlerstadt Kalbe e.V. (www.kuenstlerstadt-kalbe.de)
  • in Bayern: Die Künstlerkolonie Fichtelgebirge e.V. (www.kueko-fichtelgebirge.de)
  • in Nordrhein-Westfalen: Das Haldern Pop Festival (www.haldernpop.com)
  • in Hessen: Das Kulturfeld Eschwege (www.e-werk-eschwege.de)
  • im Saarland: Das UpZent: Upcycling Zentrum (www.upcycling-saar.de)
  • in Brandenburg: Das E-WERK Luckenwalde (www.kunststrom.com) 

Weitere Informationen zu den Best-Practice-Projekten sowie zur Bewerbung sind unter www.kreativlandtransfer.de zu finden.

Soforthilfeprogramm „Kirchturmdenken. Sakralbauten in ländlichen Räumen: Ankerpunkte lokaler Entwicklung und Knotenpunkte überregionaler Vernetzung“

Das bis zum 31.12.2021 laufende Förderprogramm zielt darauf ab, (ehemalige) Sakralbauten und Klosteranlagen als Orte für Kulturangebote auch in ländlichen Regionen zugänglich zu machen, regionale Zugehörigkeit und gesellschaftliche Integration zu stärken und die Lebensqualität vor Ort zu verbessern. Dabei werden in erster Linie konsumtive Maßnahmen gefördert.

Weitere Informationen sind unter www.widersense.org/trafo-ggmbh/kirchturmdenken zu finden.

„Soforthilfeprogramm Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021“

Bezuschusst werden Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen u. a. Maßnahmen zum Bauunterhalt und zur Instandsetzung von Ausstellungsräumen und Depots, wie z. B. neue Vitrinen, neue Beschriftungssysteme oder auch WLAN im Ausstellungsbereich. Auch Investitionen für Maßnahmen der Kulturvermittlung wie die Ausstattung von Räumen für die Durchführung von Gruppenprogrammen und Maßnahmen zur Förderung von Barrierefreiheit und Diversität sind förderfähig. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (Gemeinden, Vereine u. a. m.).

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: https://www.dva-soforthilfeprogramm.de/.

Fristen für Neustart Kultur-Teilprogramme (u.a. für Chöre) rücken näher

Wie unten beschrieben, sind aktuell besonders die Förderungen für den Bereich Musik (Chöre, kleinere Musikfestivals und Bühnen), sowie für den Bereich Digitalisierung interessant. Ein Blick in die einzelnen Förderbedingungen lohnt sich! Eine Übersicht zu den aktuell laufenden Programmen und Fristen finden Sie hier.

Aktuell laufende Programme der Corona-Unterstützungsmaßnahmen

Interessant aktuell z. B. im Bereich Musik: Projekt-, Infrastruktur und Künstlerförderung z.B. für Chöre, Kleinst-Musikfestivals, Musikbühnen & Livemusikveranstaltungen. Tanz: Unterstützung in der Digitalisierung der Angebote; Buchhandlungen: Digitalisierung der Vertriebswege, Bibliotheken: Digitales, interaktives Programm für Kinder; Spartenübergreifend: Digitalisierungsprogramme

  • Kultur macht Stark (Bund): Förderung für außerschulische Angebote der kulturellen Bildung; weitere Informationen unter www.buendnisse-fuer-bildung.de

Kommende und angekündigte Programme

  • Im Bundesfinanzministerium werden zudem aktuell Details für einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen (außerhalb der Überbrückungshilfe III) erarbeitet.

Aktuelle Corona-Bestimmungen für die Kultur in Bayern und im Landkreis Schweinfurt

Bundesnotbremse und Länderregelung in Bayern

Eine übersichtliche Darstellung zu allen Bereichen des alltäglichen Lebens finden Sie unter https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Themen/Wirtschaft/Dokumente_und_Cover/Coronavirus/21-04-28_Oeffnungen_Bayern_ab_28-04.pdf

Aktuelle Regelungen zu Vollständig Geimpften, Genesenen, 7-Tages-Inzidenz u. 100 etc.

In der Sitzung der Bayerischen Staatsregierung wurden am vergangenen Dienstag Änderungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen u.a. zu vollständig Geimpften und Genesenen sowie zu Erleichterungen ab dem 10.05.2021 bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz u. 100 bzw. u 50.  Abgesehen davon, dass wir im Raum Schweinfurt momentan leider nicht in der Nähe einer 7-Tages Inzidenz von 100 sind, gilt es hier einige Fallstricke zu beachten.

1) Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt möchten wir simultan mit der Wirtschaftsförderung darauf hinweisen, dass diese bayerische Verordnung nachrangig gegenüber dem Bundesrecht ist. Solange die Bundesregelung für Erleichterungen von Geimpften und Genesenen noch nicht in Kraft ist, geht die Bundesregelung des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vor. D.h. die Ausgangssperre bleibt weiterhin, ebenso die Notwendigkeit eines negativen Tests für den Friseurbesuch oder die Fußpflege.

2) Zu den thematisierten Erleichterungen ab dem 10.05.2021 (u.a. für Theater, Kino, Sport und Außengastronomie) oder ab dem 21.05.2021 (Tourismus) liegen noch keine detaillierteren Informationen, als die allgemein bekannte Pressemitteilung der Staatsregierung, vor. Fragen wie „Was bedeutet stabile 7-Tage-Inzidenz? „Welche Tests sind erforderlich/zulässig?“, „Für welche Dauer berechtigen diese zum Zutritt?“ sind bisher nicht geklärt.

Die wichtigsten Neuigkeiten sowie Inzidenzwerte zum Coronavirus im Landkreis Schweinfurt finden Sie hier.

Sonstiges

Neue Impulse von Bayern Kreativ

Unter anderem werden Workshops zum Thema „Recht“ (Vertragsgestaltung, Nutzungsrecht, Schutzrechte) und „Künstlersozialversicherung“ angeboten.

Zudem finden auch wieder digitale Konferenzen zum Austausch im Kollegenkreis statt. Hier geht es u.a. um Kultur-Sponsoring sowie die Entscheidungsfindung als Unternehmerin oder Unternehmer.

Nähere Informationen siehe www.bayern-kreativ.de/termine.

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