Aktuelle kulturelle Entwicklungen im Landkreis Schweinfurt und der Region
Online-Ausstellung zum landkreisweiten Fotowettbewerb 2020/2021
Seit Mai sind die ersten 20 Plätze beider Kategorien des landkreisweiten Fotowettbewerbs in einer Online-Ausstellung zu sehen. Neben den Bildern sind auch Hintergrundinformationen zu den Aufnahmeorten und den Bildern selbst ausgestellt. Spannende Stimmungen und schöne Momente im Landkreis Schweinfurt wurden hier eingefangen. Mit Sicherheit findet der Ein oder Andere auch noch einen Tipp für den nächsten Spaziergang.
Die Ausstellung ist zu finden unter www.landkreis-schweinfurt.de/fotowettbewerb
Hilfs- und Förderprogramme sowie Wettbewerbe für den Kulturbereich
Informationen zu den allgemeinen Förderprogrammen für die Wirtschaft in der Bundesrepublik und im Freistaat Bayern finden Sie stets auf https://www.landkreis-schweinfurt.de/wirtschaft/corona-krise-hilfen-fuer-unternehmen/.
Eine Auflistung verschiedener Förderungen, geordnet nach Kultursparten finden Sie unter www.bayern-kreativ.de/orientierung/lotse/
Aktuelle Wettbewerbe und Kultur-Ausschreibungen im Oktober 2021 über KultNet siehe hier.
Was ist neu oder wurde geändert?
Leitfaden zu Förderprogrammen für Veranstaltende
Um im momentan herrschenden Förderdschungel nicht den Überblick zu verlieren hat bayern-kreativ einen Leitfaden zu Förderprogrammen für Kulturveranstaltungen entwickelt. Neben den darin beschriebenen Erleichterungen für Veranstalter im Zuge der 14. Bayerischen IfSV wird auch Schritt für Schritt beschrieben welche Förderprogramme lohnenswert sind und für wen sie in Frage kommen. Den Leitfaden finden Sie hier: https://bayern-kreativ.de/aktuelles/leitfaden-foerderprogramme/
Zudem wurden zwei Beratungshotlines eingerichtet: 1) zur Beratung unterschiedlicher Förderungen von Mo-Fr 10-12 Uhr unter 0911-20671-455 sowie speziell zur Beantragung der bayerischen Programme von Mo-Fr 13.30-16.30 unter 0911-20671-344.
Laufende Bewerbungsphasen innerhalb des Programms Neustart Kultur
- Pandemiebedingte Investitionen im Theater (30.11).
Weitere Informationen unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/neustart-kultur-1772990.
Aktuell laufende Programme der Corona-Unterstützungsmaßnahmen
- Solo-Selbstständigenprogramm (Bayern); weitere Informationen unter www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm. Neuer Zeitraum: Juli bis Dezember 2021, Frist: 31.12.2021
- Spielstätten- und Veranstalter-Programm (Bayern); weitere Informationen unter www.bayern-innovativ.de/spielstaettenprogramm.
- Überbrückungshilfe III inkl. Neustarthilfe für Solo-Selbstständige; weitere Informationen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
- Überbrückungshilfe III plus (ähnlich wie die Überbrückungshilfe III, nur für die Monate Juli bis Dezember 2021); weitere Informationen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
- Hilfsprogramm für Laienmusikvereine (Bayern); weitere Informationen unter www.bayerischer-musikrat.de/Foerderung.
- Bayerische Härtefallhilfen (Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbständige, die in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt werden, aber infolge der Corona-Pandemie und des staatlich angeordneten Lockdowns in ihrer Existenz bedroht sind.) Weitere Informationen unter www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe/haertefallhilfe
- Neustart Kultur (Bund). Die Übersicht zum Gesamtprogramm finden Sie hier www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/neustart-kultur-1772990.
- Kultur macht Stark (Bund): Förderung für außerschulische Angebote der kulturellen Bildung; weitere Informationen unter www.buendnisse-fuer-bildung.de
- Sonderfonds für Kulturveranstaltungen (Bund): weitere Informationen und Registrierung von Veranstaltungen unter www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de – Registrierung von Veranstaltungen seit 15.06.2021 möglich
Aktuelle Corona-Bestimmungen für die Kultur in Bayern und im Landkreis Schweinfurt
Am Samstag den 06.11.2021 wechselte die sogenannte „Krankenhaus-Ampel“ in Bayern auf „gelb“, ab morgigem Dienstag, den 9.11.2021, wird sie auf die Stufe „rot“ wechseln. Dies bringt maßgebliche Änderungen mit sich, auch für die Kulturbranche.
Mit den Änderungen vom 3.11.2021 in der Kabinettssitzung gilt bei der Stufe Rot (ab Dienstag) Folgendes:
- Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Innerhalb dieser Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die für normales 2G gelten. Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus. In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
- Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.
Weitere Informationen können Sie den FAQ des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration entnehmen: https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php
Die jeweils aktuell gültigen Regelungen u.a. für den Kulturbereich finden Sie auf der Webseite des Landratsamts unter www.landkreis-schweinfurt.de/aktuelles/presseportal/details/news/coronavirus-stets-aktuelle-informationen .
Die 14. Infektionsschutzverordnung inkl. der Änderungen vom 4.10, 12.10 und 5. November finden Sie zudem hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14/true
Das Rahmenhygienekonzept für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater (vom 13.09.) finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-638/
Das Rahmenhygienekonzept für kulturelle Veranstaltungen (vom 14.09.) finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-642/ (für 2G und 3Gplus gelten oben genannte Erleichterungen)
Das Rahmenhygienekonzept für Weihnachtsmärkte vom 18.10.2021 finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-736/
Darüber hinaus sind – soweit einschlägig – die Vorgaben des Arbeitsschutzes zu beachten, insb. die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes siehe: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html