Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen
Feminismus nimmt alle in den Blick und schafft Selbstbestimmung, Teilhabe und Gerechtigkeit. Ziel ist eine Gesellschaft, in der alle unabhängig vom Geschlecht selbstbestimmt leben und auch Frauen überall gleichberechtigt mitgestalten können – von der Arbeitswelt bis in die Parlamente. Das ist eine Aufgabe für alle Geschlechter. Dafür braucht es auch Männer, die für eine Gesellschaft einstehen, in der Macht, Möglichkeiten und Verantwortung gerecht geteilt werden und Sexismus entschieden bekämpft wird. Geschlechtergerechtigkeit ist eine Querschnittsaufgabe, die wir intersektional denken. Mit einem Gender-Check wollen wir prüfen, ob eine Maßnahme oder ein Gesetz die Gleichberechtigung der Geschlechter voranbringt, und dort, wo es ihr entgegensteht, dementsprechend eingreifen.
Die Vergabe öffentlicher Aufträge soll auch Kriterien der Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigen. Die neu geschaffene Bundesstiftung Gleichstellung werden wir zu einer effektiven, verlässlich finanzierten und unabhängigen Institution ausbauen, die gesichertes Wissen zu den Lebenslagen aller Geschlechter bereitstellt und wirksame Maßnahmen für Gleichberechtigung entwickelt, bündelt und für Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit zugänglich macht. Hierfür leisten die Sozialwissenschaften und die Genderstudies einen unverzichtbaren Beitrag. Wir brauchen eine verbindliche Gleichberechtigungsstrategie, die alle Lebens- und Politikbereiche umfasst, ressortübergreifend arbeitet und die Erkenntnisse in umsetzbare Ziele übersetzt. Es wird Zeit für eine feministische Regierung, in der Menschen aller Geschlechter gleichermaßen für Geschlechtergerechtigkeit eintreten.
Geschlechtsspezifische Gewalt bekämpfen
Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, die vor allem Frauen betrifft, ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Gewalt im häuslichen und persönlichen Nahbereich ist ein strukturelles Problem, das sowohl in der medialen Darstellung als auch in der Rechtsprechung oft verharmlost wird. Wir brauchen daher mehr Aufklärungsarbeit und spezifische Gewaltpräventionsprogramme. Mit der Istanbul-Konvention haben wir ein Instrument an der Hand, das die notwendigen Maßnahmen beschreibt. Dazu gehört auch eine Erweiterung der Kriminalstatistik, damit das Ausmaß von in Deutschland verübten Femiziden und anderen Straftaten, die aus Frauenhass begangen werden, differenziert erfasst wird und diese Taten systematisch als Hasskriminalität eingestuft werden. Zur Verbesserung des Schutzes vor geschlechterspezifischer Gewalt muss das Gewaltschutzgesetz evaluiert und novelliert werden.
Gewaltbetroffene Frauen, deren Aufenthaltsstatus von dem Aufenthaltsstatus ihres Ehemanns oder Partners abhängt, sollen einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten können. Polizei und Justiz müssen im Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt umfassend geschult und sensibilisiert sein. Verbale sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum wollen wir nicht hinnehmen und werden auch geeignete Ordnungsmaßnahmen dagegen prüfen. Opfer von Vergewaltigungen brauchen eine flächendeckende qualifizierte Notfallversorgung einschließlich anonymer Spurensicherung und der Pille danach. Angebote für psychosoziale Prozessbegleitung sollen gestärkt werden. Wir werden Monitoringstelle einrichten und die getroffenen Maßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit prüfen. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der alle Menschen ohne Angst verschieden sein können.
Frauenhäuser absichern
Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Es ist die Pflicht des Staates, Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Frauenhäusern kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu. Deshalb müssen deutlich mehr Frauenhausplätze geschaffen werden, auch im ländlichen Raum. Denn jede von Gewalt betroffene Frau, ob mit oder ohne Kinder, braucht eine Anlaufstelle und Schutz – unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status, ihrer Wohnsituation oder davon, ob sie eine Beeinträchtigung hat. Mit einem gesetzlichen Rechtsanspruch auf Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sichern wir über eine Geldleistung des Bundes Betroffene unabhängig von ihrem Einkommen ab und verbessern den Zugang zu Schutzeinrichtungen und deren Angeboten für alle Frauen. Länder und Kommunen müssen weiterhin ihrerseits ihrer Finanzierungsverantwortung nachkommen. Für die Aufenthaltszeit in einem Frauenhaus sollen Betroffene, die Sozialleistungen erhalten, nicht schlechtergestellt werden. Wir brauchen Frauenhäuser, in denen Kinder, auch wenn sie älter sind, mit aufgenommen werden können. Auch Männer, die Opfer von Partnerschaftsgewalt geworden sind, brauchen Unterstützung und Zufluchtsräume. Dieses Angebot wollen wir ausbauen. Zudem müssen intersektionale Schutzkonzepte und Zufluchtsräume, insbesondere auch für queere, nichtbinäre Menschen, entwickelt und bereitgestellt werden. Wir fördern die Barrierefreiheit von Frauenhäusern und Beratungseinrichtungen, damit auch für von Gewalt betroffene Frauen mit Behinderungen Schutzmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Vor Zwang und Ausbeutung schützen, Selbstbestimmung ermöglichen
Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist ein abscheuliches Verbrechen, das wir mit den Mitteln des Strafrechts, aber auch präventiv durch ein gemeinsames europäisches Vorgehen, Information sowie Schutz und Hilfe für die Opfer konsequent bekämpfen werden. Dazu wollen wir auch einen nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel auflegen. Opfer von Menschenhandel einfach abzuschieben, ist falsch. Stattdessen würden ihre Anzeige- und Aussagebereitschaft durch ein dauerhaftes Bleiberecht erhöht und die Strafverfolgung der Täter*innen würde erleichtert. Zwangsverheiratungen sind Menschenrechtsverletzungen. Alle Menschen, die davon bedroht sind, brauchen Hilfe und Schutz und gute Beratung durch verlässlich finanzierte Beratungsstellen. Weibliche Genitalverstümmelung ist eine massive Verletzung der körperlichen Integrität. Es ist entscheidend, dass wir den Betroffenen helfen und sie schützen, auch durch internationale Aufklärungs- und Hilfekampagnen. Doch auch in Deutschland brauchen wir eine Strategie dagegen. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich in diesem Bereich engagieren, wollen wir besser unterstützen, die Kontaktpersonen der Mädchen sowie pädagogisches Personal und Jugendämter sollen geschult und sensibilisiert werden.
Menschen, die in der Prostitution arbeiten, brauchen Rechte und Schutz – auch vor Stigmatisierung und Kriminalisierung. Das Prostituiertenschutzgesetz werden wir dementsprechend evaluieren und überarbeiten mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen in der legalen Prostitution zu verbessern. Damit sie ihrer Arbeit sicher nachgehen können, müssen auch die Prostitutionsstätten strenger kontrolliert werden. Freiwillige, niedrigschwellige und mehrsprachige Beratungsangebote werden wir ausbauen und finanziell unterstützen. Menschen, die aus der Prostitution aussteigen wollen, unterstützen wir durch individuelle Hilfen und Beratung bei der Umorientierung. Dies kann gelingen durch Weiterbildung, finanzielle Unterstützung und Hilfe bei der Vermittlung in Erwerbsarbeit außerhalb der Prostitution.