Weil ich Teilhabe für alle Menschen möchte
Die UN-Behindertenrechts-Konvention (UN-BRK) von 2006 wurde am 26. März 2009 in Deutschland ratifiziert. Das Ziel der UN-BRK lautet: Durch Achtung unterschiedlicher Begabungen und Fähigkeiten der Menschen mit Behinderungen die Entwicklung einer menschlichen, sozialen und wirtschaftlichen Gesellschaft unter uneingeschränkter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern, ohne deren Bedürfnisse zu übersehen.
Durch das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung werden wichtige Voraussetzungen für die gleichberechtigte Teilhabe, bessere Barrierefreiheit sowie Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Bayern geschaffen. Laut Gesetz sollen insbesondere Bezirke, Landkreise und kreisfreien Gemeinden eine Persönlichkeit zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik bestellen. Neben der geforderten Stelle im Landratsamt Schweinfurt haben auch viele Gemeinden des Landkreises eine solche Stelle bereits geschaffen (z.B. Dittelbrunn, Gochsheim, Geldersheim, Wipfeld, Bergrheinfeld, Niederwerrn). Die Bestellung einer/s Behindertenbeauftragten für den Markt Werneck ist aus meiner Sicht schon lange überfällig!
Ein/e Beauftragte/r für die Belange von Menschen mit Behinderung soll für den Informationsfluss zwischen allen beteiligten Einrichtungen, Ämtern, Verbänden und betroffenen Einzelpersonen bzw. Angehörigen in behindertenpolitischen Fragen sorgen. Sie/Er berät bzw. organisiert eine Beratung in sozialen und sozialrechtlichen Fragen, setzt sich für die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden, Homepages/Formularen/Flyern (Leichte Sprache) und Mobilität ein. Bei Neubaumaßnahmen und baulichen Veränderungen im öffentlichen Bereich soll die/der Beauftragte von ihrem/seinem Anhörungsrecht im Marktgemeinderat Gebrauch machen. Es gehört zu den Aufgaben, Beschwerden aus dem betroffenen Personenkreis aufzugreifen, auszuwerten und an die zuständige Stelle weiterzuleiten.