Corona-Pandemie: Schlosspark Werneck

Schloß Werneck
Rainer Lippert, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Mein Schreiben an Herrn Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel

Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,

seit über einem Jahr ist nun der Schlosspark Werneck für die Öffentlichkeit gesperrt oder nur unter Einschränkungen zugänglich. Grundsätzlich habe ich Verständnis für Einschränkungen zum Schutz der Patient*innen bzw. Bewohner*innen der im Schloss Werneck angesiedelten Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, sofern diese auf die aktuellen Entwicklungen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie in Bayern Rücksicht nehmen.

Es liegt allerdings in der Verantwortung der politischen Entscheidungsträger*innen, ihre Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sorgfältig nach wissenschaftlichen Kriterien auszuwählen und anzupassen, mögliche Schäden abzuwägen und die Entscheidung allen Menschen immer wieder transparent und verständlich zu erklären. Die Einschränkung eigener Freiheits-Grundrechte mit dem Ziel, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zu erhalten, wird in der Bevölkerung nur Akzeptanz finden, wenn sie immer wieder neu abgewogen und begründet wird. Alle Maßnahmen müssen stetig und wiederholt auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden und die Frage beantwortet werden, ob die Verhältnismäßigkeit auch unter geänderten Umständen noch gegeben ist.

Immer wieder werde ich seit Beginn der Pandemie von Bürger*innen des Landkreis Schweinfurt, insbesondere des Markt Werneck, darauf angesprochen, ob die Schließung des Schlossparkes bzw. die geltenden Einschränkungen zum jeweiligen Zeitpunkt noch gerechtfertigt sind. Soweit ich informiert bin, hat sich auch eine Vielzahl der Bürger*innen bereits persönlich an Sie bzw. an andere Vetreter*innen des Bezirks Unterfranken gewandt.

Der Schlosspark Werneck dient nicht nur für die Patient*innen der ansässigen Einrichtungen als Erholungs- und Genesungsort, sondern auch für viele Bürgerinnen und Bürgern des Markt Werneck und des restlichen Landkreises Schweinfurt – sei es für das morgendliche Joggen, das Schlittenfahren im Winter oder den Familienausflug am Wochenende.

Zwar ist der Schlosspark rechtlich eine Liegenschaft des Bezirks Unterfranken und gilt als Krankenhausbetriebsgelände, tatsächlich ist er allerdings schon immer ein Naherholungsort der Region. Immer mehr Bürger*innen befürchten, dass die Corona-Pandemie als Anlass genommen wird den Park schleichend „der Öffentlichkeit zu entziehen“.

Ich bitte Sie eindringlich aufgrund der aktuellen Inzidenzlage und der Weitläufigkeit des Schlossparks Werneck die aktuellen Maßnahmen zu überdenken und den Zugang zum Schlosspark der Bevölkerung wieder zu erleichtern.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Weiß

KREISRAT
Landkreis Schweinfurt

MARKTGEMEINDERAT
Markt Werneck

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.