Antrag ✓

Erneuerbare Energien für die Liegenschaften des Landkreises Schweinfurt

Eingereicht am
09. Oktober 2022

Behandelt am
01. Dezember 2022

Gremium
Kreisausschuss

Ergebnis
Mit Änderungen angenommen (8:4)

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Beratung und Beschließung in das zuständige Gremium ein:

  1. Bei Neubau und Austausch von Heizanlagen einer Liegenschaft wird der Wärme- und Kältebedarf zu 100 % durch die Nutzung Erneuerbarer Energien gedeckt.
  2. Soweit umsetzbar, sollen bei größeren Anlagen auch KWK-Anlagen (Kraftwärmekopplungs-Anlagen) zur Erzeugung von Wärme und Strom installiert werden. Dabei sollen insbesondere Anlagen, die mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben werden zum Einsatz kommen. Beim Einsatz von Biogas kann dies entweder direkt über eine benachbarte Biogasanlage bezogen oder über das Gasnetz mit entsprechendem Zertifikat für die Herkunft aus Erneuerbaren Energien geliefert werden.
  3. Der Bedarf kann auch aus Fernwärme abgedeckt werden, falls sichergestellt ist, dass es den Anforderungen des EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) entspricht.

Begründung

Gute Energiepolitik in den Zeiten des Klimawandels bedeutet die möglichst schnelle und vollständige Umstellung unserer gesamten Energieversorgung auf heimische Erneuerbare Energien. So treten wir für eine Klimaschutzpolitik ein, die die Erwärmung der Erdatmosphäre auf 1,5°C begrenzt – wie von der internationalen Gemeinschaft in Paris 2015 vereinbart.

Für neu errichtete öffentliche Gebäude und für öffentliche Gebäude, die grundlegend renoviert werden, fordert das EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) eine anteilige Deckung des Wärme- und Kältebedarfs durch Nutzung erneuerbarer Energien oder aber die Vornahme von Ersatzmaßnahmen.

Darüber hinaus ist es vorausschauend und zielführend für die Energiewende, über die Mindestanforderungen des EEWärmeG hinauszugehen und einen Anteil von 100% an Erneuerbaren Energien anzustreben und umzusetzen. Verwiesen wird auch auf die Umsetzung der Zielsetzung des Landkreis Schweinfurt bis 2030 klimaneutral zu werden.

Wir stellen unseren Antrag zur Diskussion und freuen uns über Ihre Zustimmung.

Im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Schweinfurt

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzende Birgit Schmitt

Birgit Schmitt

Fraktionsvorsitzende

Fraktionsvorsitzender Johannes Weiß

Johannes Weiß

Fraktionsvorsitzender


Beschluss des Kreisausschusses des Landkreis Schweinfurt vom 01. Dezember 2022

Beschlussvorschlag

  1. Bei Neubau und Austausch von Heizanlagen einer Liegenschaft wird der Wärme- und Kältebedarf zu 100 % durch die Nutzung Erneuerbarer Energien gedeckt, soweit er nicht aus Fernwärme im Sinn von Ziff. 3 bezogen wird.
  2. Soweit umsetzbar, sollen bei größeren Bauvorhaben auch KWK-Anlagen (Kraftwärmekopplungs-Anlagen) zur Erzeugung von Wärme und Strom im Rahmen von Machbarkeitsstudien betrachtet werden. Dabei sollen insbesondere Anlagen, die mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben werden zum Einsatz kommen. Beim Einsatz von Biogas kann dies entweder direkt über eine benachbarte Biogasanlage bezogen oder über das Gasnetz mit entsprechendem Zertifikat für die Herkunft aus Erneuerbaren Energien geliefert werden.
  3. Der Bedarf kann auch aus Fernwärme abgedeckt werden, falls sichergestellt ist, dass es den Anforderungen des EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) entspricht.

Abstimmungsergebnis: Dafür: 8, Dagegen: 4

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