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Photovoltaik auf Parkplatzflächen des Landkreises Schweinfurt

Eingereicht am
09. Oktober 2022

Behandelt am
01. Dezember 2022

Gremium
Kreisausschuss

Ergebnis
Teilweise angenommen

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Beratung und Beschließung in das zuständige Gremium ein:

  1. Alle offenen Parkplatzflächen des Landkreises Schweinfurt werden hinsichtlich ihrer Eignung für die Photovoltaiknutzung überprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Land- und Abfallwirtschaft vorzulegen.
  2. Sofern keine baulichen oder umwelt- und naturschutzrechtlichen Aspekte einer Ausstattung mit Photovoltaik-Modulen entgegenstehen, sind mindestens 60 Prozent der Stellplatzfläche der jeweiligen offenen Parkplatzflächen bis 2025 mit Photovoltaik-Modulen auszustatten.
  3. Der Landkreis stellt sicher, dass auch in den Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung die Möglichkeit zur Installation von Photovoltaikanlagen auf offenen Parkplatzflächen überprüft und, falls möglich, bis 2025 umgesetzt wird. In Gremien und Gesellschaften, in denen er eine Minderheitsbeteiligung besitzt, initiiert er entsprechende Beschlüsse.
  4. Der Landkreis Schweinfurt verpflichtet sich bei Neubauten von offenen Parkplatzflächen mindestens 60 Prozent der Stellplatzfläche mit Photovoltaik-Modulen auszustatten.

Begründung

Der vom Menschen durch die Verbrennung fossiler Energieträger verursachte Klimawandel und die dadurch bedingten katastrophalen Auswirkung für unsere Natur und die menschliche Gesellschaft ist unbestritten. Aktuell zeigt sich eindrücklich, dass die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen auch wirtschaftlich starke Auswirkungen auf unser Leben hat.

Der Landkreis Schweinfurt hat sich zu Beginn des Jahres das Ziel gesetzt bis spätestens 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. Nun gilt es dieses politische Ziel mit Leben zu füllen und schnellstmöglich mit zusätzlichen Maßnahmen zu beginnen. Hierzu steht dem Landkreis Schweinfurt vor allem die Möglichkeit offen auf den eigenen Flächen Photovoltaikanlagen zu installieren. Bereits versiegelte Flächen, wie beispielsweise Parkplatzflächen, eigenen sich aus ökologischer Sicht hierfür besonders. Zusätzlich ergeben sich positive Effekte durch die Beschattung der parkenden Fahrzeuge und dem Schutz vor Regen und Schnee. In Anlehnung an mehrere Landesgesetze in Deutschland soll eine Mindestüberdachung von 60 Prozent der Stellplatzfläche erreicht werden, sofern dies baulich und insbesondere im Hinblick auf die Natur und Umwelt realisierbar ist.

Wir stellen unseren Antrag zur Diskussion und freuen uns über Ihre Zustimmung.

Im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Schweinfurt

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzende Birgit Schmitt

Birgit Schmitt

Fraktionsvorsitzende

Fraktionsvorsitzender Johannes Weiß

Johannes Weiß

Fraktionsvorsitzender


Beschluss des Kreisausschusses des Landkreis Schweinfurt vom 01. Dezember 2022

Beschlussvorschlag

  1. Alle offenen Parkplatzflächen des Landkreises Schweinfurt werden hinsichtlich ihrer Eignung für die Photovoltaiknutzung überprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Kreisausschuss vorzulegen.
    Abstimmungsergebnis: Dafür: 11, Dagegen: 1
  2. Sofern keine baulichen oder umwelt- und naturschutzrechtlichen Aspekte einer Ausstattung mit Photovoltaik-Modulen entgegenstehen, sind in gesamtheitlicher Betrachtung mit den Anlangen auf dem Dach, Stellplatzfläche mit Photovoltaik-Modulen auszustatten, soweit die jeweilige Investition wirtschaftlich und im Hinblick auf eine über den Eigenverbrauch hinausgehende Einspeisung netzverträglich ist. Die Umsetzung der Überdachung der Parkplatzflächen an den bestehenden Liegenschaften ist zeitlich soweit möglich im Zuge mit der Ausstattung der Dachflächen mit Photovoltaik-Modulen vorzusehen.
    Abstimmungsergebnis: Dafür: 3, Dagegen: 9
  3. In den Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung hat die Installation von Photovoltaikanlagen auf offenen Parkplatzflächen derzeit keine Relevanz. Für Gesellschaften, in denen der Landkreis eine Minderheitsbeteiligung besitzt, wird der Landkreis Schweinfurt (soweit dies in der jeweiligen Gesellschaft eine Relevanz haben kann) eine zeitnahe Prüfung initiieren, ob unter den Maßgaben nach Nr. 2 offene Parkflächen mit Photovoltaik-Modulen ausgestattet werden können.
    Abstimmungsergebnis: Dafür: 3, Dagegen: 9
  4. Der Landkreis Schweinfurt verpflichtet sich bei Neubauten von offenen Parkplatzflächen mindestens 60 Prozent der Stellplatzfläche mit Photovoltaik-Modulen auszustatten. Dies gilt nicht, wenn bauliche oder umwelt- und naturschutzrechtliche Aspekte einer Ausstattung mit Photovoltaik-Modulen entgegenstehen oder in gesamtheitlicher Betrachtung die Gesamterträge an Photovoltaikstrom aus Nutzung der Dachflächen und der Überdachung von Parkflächen nicht wirtschaftlich genutzt werden können und netzverträglich sind.
    Abstimmungsergebnis: Dafür: 3, Dagegen: 9

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