Anträge | JOHANNES WEIß https://weissgruenbunt.de/kreistag-schweinfurt/antraege-kreistag-schweinfurt/ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fri, 28 Apr 2023 08:08:01 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.5 https://weissgruenbunt.de/wp-content/themes/sunflower/assets/img/favicon.ico Anträge | JOHANNES WEIß https://weissgruenbunt.de/kreistag-schweinfurt/antraege-kreistag-schweinfurt/ 32 32 Beteiligung an der Glühbirnen-Tauschaktion https://weissgruenbunt.de/beteiligung-an-der-gluehbirnen-tauschaktion/ https://weissgruenbunt.de/beteiligung-an-der-gluehbirnen-tauschaktion/#respond Wed, 23 Nov 2022 10:35:06 +0000 https://weissgruenbunt.de/?p=1439 Sehr geehrter Herr Landrat,sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Beratung und Beschließung in das zuständige Gremium ein: Der Landkreis Schweinfurt beteiligt sich…

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Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Beratung und Beschließung in das zuständige Gremium ein:

Der Landkreis Schweinfurt beteiligt sich finanziell an der nächsten Glühbirnen-Tauschaktionen der Lokalen Agenda 2030 und „People for Future“ mit dem Ziel, dass auch Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Schweinfurt von der Tauschaktion profitieren. Die Verwaltung wird beauftragt die Details mit der Stadt Schweinfurt zu klären und entsprechende Finanzmittel einzuplanen.

Begründung

Die Lampentauschaktion der Lokalen Agenda 2030 und „People for Future“ am 22.10.22 war ein voller Erfolg. Alle vorhandenen LED-Leuchten konnten ausgegeben werden. Die Tauschaktion leistete einen wirksamen Beitrag zur Kosten- und Energieeinsparung der Bürgerinnen und Bürger.

Die Aktion wurde anteilig von der Stadt Schweinfurt finanziert, weshalb das Angebot den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Schweinfurt nicht zur Verfügung stand. In den Haushaltsberatungen der Stadt Schweinfurt wurde eine erneute Finanzierung der Aktion beschlossen – dabei soll der Landkreis Schweinfurt mit einbezogen werden.

Um die Tauschaktion auch für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Schweinfurt zugänglich zu machen, schlagen wir eine finanzielle Beteiligung vor.

Wir stellen unseren Antrag zur Diskussion und freuen uns über Ihre Zustimmung.

Im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Schweinfurt

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzende Birgit Schmitt

Birgit Schmitt

Fraktionsvorsitzende

Fraktionsvorsitzender Johannes Weiß

Johannes Weiß

Fraktionsvorsitzender


Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Land- und Abfallwirtschaft des Landkreis Schweinfurt vom 07. März 2023

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Schweinfurt zu klären, inwieweit im Herbst 2023 eine gemeinsam abgestimmte und koordinierte Glühbirnen-Tauschaktion zwischen Stadt und Landkreis Schweinfurt durchgeführt werden kann.
  2. Die Verwaltung wird zeitgleich beauftragt, die Durchführung einer eigenen Aktion zusammen mit kooperationsbereiten Gemeinden zu prüfen.
  3. Das Ergebnis wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Land- und Abfallwirtschaft vorgestellt sowie das Weitere beschlossen.

Abstimmungsergebnis: Dafür: 11, Dagegen: 1

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Bauen mit Holz und nachwachsenden Rohstoffen bei kommunalen Gebäuden https://weissgruenbunt.de/bauen-mit-holz-und-nachwachsenden-rohstoffen-bei-kommunalen-gebaeuden/ https://weissgruenbunt.de/bauen-mit-holz-und-nachwachsenden-rohstoffen-bei-kommunalen-gebaeuden/#respond Mon, 10 Oct 2022 16:13:02 +0000 https://weissgruenbunt.de/?p=1409 Sehr geehrter Herr Landrat,sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Beratung und Beschließung in das zuständige Gremium ein: Bei der Auswahl von Baustoffen…

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Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Beratung und Beschließung in das zuständige Gremium ein:

Bei der Auswahl von Baustoffen sind vorrangig nachhaltige ökologische Produkte zu verwenden. Bei gleicher Eignung ist aufgrund seines CO2-Vermeidungseffekts dem Baustoff Holz, auch bei tragenden Bauteilen, der Vorzug zu geben.

Für die wirtschaftliche Bewertung der Investitionen soll dabei der gesamte Lebenszyklus (Erstellung, Nutzung/Unterhalt und Entsorgung) des Baustoffs betrachtet werden.

Das eingesetzte Holz soll ein FSC oder PEFC-Zertifikat besitzen. Der Beschluss soll grundsätzlich Anwendung finden bei Neubauten bzw. Anbauten, bei Sanierungen und bei Dämmmaßnahmen der kommunalen Gebäude. Soweit möglich sollen demnach Bauten in Holzbauweise ausgeführt werden und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden (z.B. Flachs, Holzfaserdämmplatten oder Holzfaser-Verbundstoffe).

Begründung

Bauen mit Holz gilt als die wirtschaftlichste Vermeidungsstrategie für Treibhausgase. Damit kommt dem Baustoff Holz eine Schlüsselrolle für den Klimaschutz zu.

Ein weiterer ökologischer Aspekt: Holz und Holzbaustoffe sowie andere nachwachsende Baustoffe sind weitgehend schadstofffrei und können mehrfach verwendet werden. Am Ende können sie problemlos entsorgt werden.

Die Herstellung konventioneller Baumaterialien ist sehr CO2-intensiv und damit klimaschädlich. Die Produktion von Holz als Baumaterial hingegen ist klimaneutral. Der natürliche Roh-stoff speichert sogar noch CO2. Um das gesetzte Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 zu erreichen, setzt der Landkreis Schweinfurt somit künftig eine Bauweise um, die auf Ökologie, Klimafreundlichkeit und möglichst geringen Energieverbrauch abzielt.

Wir stellen unseren Antrag zur Diskussion und freuen uns über Ihre Zustimmung.

Im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Schweinfurt

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzende Birgit Schmitt

Birgit Schmitt

Fraktionsvorsitzende

Fraktionsvorsitzender Johannes Weiß

Johannes Weiß

Fraktionsvorsitzender


Beschluss des Kreisausschusses des Landkreis Schweinfurt vom 01. Dezember 2022

Beschlussvorschlag

Bei der Auswahl von Baustoffen sind vorrangig nachhaltige ökologische Produkte zu verwenden. Bei gleicher Eignung ist aufgrund seines CO2-Vermeidungseffekts dem Baustoff Holz, auch bei tragenden Bauteilen, der Vorzug zu geben.
Für die wirtschaftliche Bewertung der Investitionen soll dabei der gesamte Lebenszyklus (Erstellung, Nutzung/Unterhalt und Entsorgung) des Baustoffs betrachtet werden.
Das eingesetzte Holz soll ein FSC oder PEFC-Zertifikat besitzen.
Der Beschluss soll grundsätzlich Anwendung finden bei Neubauten bzw. Anbauten, bei Sanierungen und bei Dämmmaßnahmen der kommunalen Gebäude. Soweit möglich sollen demnach Bauten in Holzbauweise ausgeführt werden und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden (z.B. Flachs, Holzfaserdämmplatten oder Holzfaser-Verbundstoffe).

Abstimmungsergebnis: Dafür: 5, Dagegen: 7

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Erneuerbare Energien für die Liegenschaften des Landkreises Schweinfurt https://weissgruenbunt.de/erneuerbare-energien-fuer-die-liegenschaften-des-landkreises-schweinfurt/ https://weissgruenbunt.de/erneuerbare-energien-fuer-die-liegenschaften-des-landkreises-schweinfurt/#respond Mon, 10 Oct 2022 16:12:03 +0000 https://weissgruenbunt.de/?p=1407 Sehr geehrter Herr Landrat,sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Beratung und Beschließung in das zuständige Gremium ein: Begründung Gute Energiepolitik in den…

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Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Beratung und Beschließung in das zuständige Gremium ein:

  1. Bei Neubau und Austausch von Heizanlagen einer Liegenschaft wird der Wärme- und Kältebedarf zu 100 % durch die Nutzung Erneuerbarer Energien gedeckt.
  2. Soweit umsetzbar, sollen bei größeren Anlagen auch KWK-Anlagen (Kraftwärmekopplungs-Anlagen) zur Erzeugung von Wärme und Strom installiert werden. Dabei sollen insbesondere Anlagen, die mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben werden zum Einsatz kommen. Beim Einsatz von Biogas kann dies entweder direkt über eine benachbarte Biogasanlage bezogen oder über das Gasnetz mit entsprechendem Zertifikat für die Herkunft aus Erneuerbaren Energien geliefert werden.
  3. Der Bedarf kann auch aus Fernwärme abgedeckt werden, falls sichergestellt ist, dass es den Anforderungen des EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) entspricht.

Begründung

Gute Energiepolitik in den Zeiten des Klimawandels bedeutet die möglichst schnelle und vollständige Umstellung unserer gesamten Energieversorgung auf heimische Erneuerbare Energien. So treten wir für eine Klimaschutzpolitik ein, die die Erwärmung der Erdatmosphäre auf 1,5°C begrenzt – wie von der internationalen Gemeinschaft in Paris 2015 vereinbart.

Für neu errichtete öffentliche Gebäude und für öffentliche Gebäude, die grundlegend renoviert werden, fordert das EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) eine anteilige Deckung des Wärme- und Kältebedarfs durch Nutzung erneuerbarer Energien oder aber die Vornahme von Ersatzmaßnahmen.

Darüber hinaus ist es vorausschauend und zielführend für die Energiewende, über die Mindestanforderungen des EEWärmeG hinauszugehen und einen Anteil von 100% an Erneuerbaren Energien anzustreben und umzusetzen. Verwiesen wird auch auf die Umsetzung der Zielsetzung des Landkreis Schweinfurt bis 2030 klimaneutral zu werden.

Wir stellen unseren Antrag zur Diskussion und freuen uns über Ihre Zustimmung.

Im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Schweinfurt

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzende Birgit Schmitt

Birgit Schmitt

Fraktionsvorsitzende

Fraktionsvorsitzender Johannes Weiß

Johannes Weiß

Fraktionsvorsitzender


Beschluss des Kreisausschusses des Landkreis Schweinfurt vom 01. Dezember 2022

Beschlussvorschlag

  1. Bei Neubau und Austausch von Heizanlagen einer Liegenschaft wird der Wärme- und Kältebedarf zu 100 % durch die Nutzung Erneuerbarer Energien gedeckt, soweit er nicht aus Fernwärme im Sinn von Ziff. 3 bezogen wird.
  2. Soweit umsetzbar, sollen bei größeren Bauvorhaben auch KWK-Anlagen (Kraftwärmekopplungs-Anlagen) zur Erzeugung von Wärme und Strom im Rahmen von Machbarkeitsstudien betrachtet werden. Dabei sollen insbesondere Anlagen, die mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben werden zum Einsatz kommen. Beim Einsatz von Biogas kann dies entweder direkt über eine benachbarte Biogasanlage bezogen oder über das Gasnetz mit entsprechendem Zertifikat für die Herkunft aus Erneuerbaren Energien geliefert werden.
  3. Der Bedarf kann auch aus Fernwärme abgedeckt werden, falls sichergestellt ist, dass es den Anforderungen des EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) entspricht.

Abstimmungsergebnis: Dafür: 8, Dagegen: 4

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Photovoltaik auf Parkplatzflächen des Landkreises Schweinfurt https://weissgruenbunt.de/photovoltaik-auf-parkplatzflachen-des-landkreises-schweinfurt/ https://weissgruenbunt.de/photovoltaik-auf-parkplatzflachen-des-landkreises-schweinfurt/#respond Mon, 10 Oct 2022 16:10:37 +0000 https://weissgruenbunt.de/?p=1405 Sehr geehrter Herr Landrat,sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Beratung und Beschließung in das zuständige Gremium ein: Begründung Der vom Menschen durch…

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Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Beratung und Beschließung in das zuständige Gremium ein:

  1. Alle offenen Parkplatzflächen des Landkreises Schweinfurt werden hinsichtlich ihrer Eignung für die Photovoltaiknutzung überprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Land- und Abfallwirtschaft vorzulegen.
  2. Sofern keine baulichen oder umwelt- und naturschutzrechtlichen Aspekte einer Ausstattung mit Photovoltaik-Modulen entgegenstehen, sind mindestens 60 Prozent der Stellplatzfläche der jeweiligen offenen Parkplatzflächen bis 2025 mit Photovoltaik-Modulen auszustatten.
  3. Der Landkreis stellt sicher, dass auch in den Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung die Möglichkeit zur Installation von Photovoltaikanlagen auf offenen Parkplatzflächen überprüft und, falls möglich, bis 2025 umgesetzt wird. In Gremien und Gesellschaften, in denen er eine Minderheitsbeteiligung besitzt, initiiert er entsprechende Beschlüsse.
  4. Der Landkreis Schweinfurt verpflichtet sich bei Neubauten von offenen Parkplatzflächen mindestens 60 Prozent der Stellplatzfläche mit Photovoltaik-Modulen auszustatten.

Begründung

Der vom Menschen durch die Verbrennung fossiler Energieträger verursachte Klimawandel und die dadurch bedingten katastrophalen Auswirkung für unsere Natur und die menschliche Gesellschaft ist unbestritten. Aktuell zeigt sich eindrücklich, dass die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen auch wirtschaftlich starke Auswirkungen auf unser Leben hat.

Der Landkreis Schweinfurt hat sich zu Beginn des Jahres das Ziel gesetzt bis spätestens 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. Nun gilt es dieses politische Ziel mit Leben zu füllen und schnellstmöglich mit zusätzlichen Maßnahmen zu beginnen. Hierzu steht dem Landkreis Schweinfurt vor allem die Möglichkeit offen auf den eigenen Flächen Photovoltaikanlagen zu installieren. Bereits versiegelte Flächen, wie beispielsweise Parkplatzflächen, eigenen sich aus ökologischer Sicht hierfür besonders. Zusätzlich ergeben sich positive Effekte durch die Beschattung der parkenden Fahrzeuge und dem Schutz vor Regen und Schnee. In Anlehnung an mehrere Landesgesetze in Deutschland soll eine Mindestüberdachung von 60 Prozent der Stellplatzfläche erreicht werden, sofern dies baulich und insbesondere im Hinblick auf die Natur und Umwelt realisierbar ist.

Wir stellen unseren Antrag zur Diskussion und freuen uns über Ihre Zustimmung.

Im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Schweinfurt

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzende Birgit Schmitt

Birgit Schmitt

Fraktionsvorsitzende

Fraktionsvorsitzender Johannes Weiß

Johannes Weiß

Fraktionsvorsitzender


Beschluss des Kreisausschusses des Landkreis Schweinfurt vom 01. Dezember 2022

Beschlussvorschlag

  1. Alle offenen Parkplatzflächen des Landkreises Schweinfurt werden hinsichtlich ihrer Eignung für die Photovoltaiknutzung überprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Kreisausschuss vorzulegen.
    Abstimmungsergebnis: Dafür: 11, Dagegen: 1
  2. Sofern keine baulichen oder umwelt- und naturschutzrechtlichen Aspekte einer Ausstattung mit Photovoltaik-Modulen entgegenstehen, sind in gesamtheitlicher Betrachtung mit den Anlangen auf dem Dach, Stellplatzfläche mit Photovoltaik-Modulen auszustatten, soweit die jeweilige Investition wirtschaftlich und im Hinblick auf eine über den Eigenverbrauch hinausgehende Einspeisung netzverträglich ist. Die Umsetzung der Überdachung der Parkplatzflächen an den bestehenden Liegenschaften ist zeitlich soweit möglich im Zuge mit der Ausstattung der Dachflächen mit Photovoltaik-Modulen vorzusehen.
    Abstimmungsergebnis: Dafür: 3, Dagegen: 9
  3. In den Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung hat die Installation von Photovoltaikanlagen auf offenen Parkplatzflächen derzeit keine Relevanz. Für Gesellschaften, in denen der Landkreis eine Minderheitsbeteiligung besitzt, wird der Landkreis Schweinfurt (soweit dies in der jeweiligen Gesellschaft eine Relevanz haben kann) eine zeitnahe Prüfung initiieren, ob unter den Maßgaben nach Nr. 2 offene Parkflächen mit Photovoltaik-Modulen ausgestattet werden können.
    Abstimmungsergebnis: Dafür: 3, Dagegen: 9
  4. Der Landkreis Schweinfurt verpflichtet sich bei Neubauten von offenen Parkplatzflächen mindestens 60 Prozent der Stellplatzfläche mit Photovoltaik-Modulen auszustatten. Dies gilt nicht, wenn bauliche oder umwelt- und naturschutzrechtliche Aspekte einer Ausstattung mit Photovoltaik-Modulen entgegenstehen oder in gesamtheitlicher Betrachtung die Gesamterträge an Photovoltaikstrom aus Nutzung der Dachflächen und der Überdachung von Parkflächen nicht wirtschaftlich genutzt werden können und netzverträglich sind.
    Abstimmungsergebnis: Dafür: 3, Dagegen: 9

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Corona-Härtefallregelung der Kulturförderrichtlinie des Landkreises Schweinfurt https://weissgruenbunt.de/corona-haertefallregelung-der-kulturfoerderrichtlinie-des-landkreises-schweinfurt/ https://weissgruenbunt.de/corona-haertefallregelung-der-kulturfoerderrichtlinie-des-landkreises-schweinfurt/#comments Mon, 14 Feb 2022 09:55:00 +0000 https://weissgruenbunt.de/?p=1201 Sehr geehrter Herr Landrat,sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Beratung und Beschließung in den Ausschuss für Bildung und Kultur ein: Die Verwaltung…

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Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Beratung und Beschließung in den Ausschuss für Bildung und Kultur ein:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Kulturbeirat einen Entwurf für eine zeitlich begrenzte Härtefallregelung der Kulturförderrichtlinie des Landkreises Schweinfurt zu entwickeln, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kulturschaffenden im Landkreis Schweinfurt zu mildern und einen Neustart nach der Pandemie zu ermöglichen.
  2. Entgegen der aktuell gültigen Kulturförderrichtlinie sollen bei der Härtefallregelung auch Kulturschaffende bedacht werden, die regelmäßige bzw. wiederkehrende Projekte, ggf. ohne zeitliche Befristung, durchführen.
  3. Die Härtefallregelung ist so zu gestalten, dass der Verwaltungsaufwand bei der Bearbeitung von Förderanträgen möglichst minimiert wird (z.B. Pauschalförderungen, vereinfachte Nachweispflichten etc.).
  4. Die Verwaltung wird beauftragt die im Haushalt bereitgestellten Mittel inklusiver Übertragungen aus den Vorjahren zu überprüfen, den Ausschuss für Bildung und Kultur über die derzeit verfügbaren Mittel zu informieren und anhand der bisherigen, aufgrund nicht nachgewiesener Einmaligkeit und zeitlicher Befristung nicht bewilligten Förderanträge eine Einschätzung abzugeben inwieweit zusätzliche Mittel vonnöten sind.

Begründung

Seit dem Beginn der Pandemie steht die Kultur so gut wie still – Die Kulturschaffenden im Landkreis Schweinfurt mussten Veranstaltungen absagen oder konnten nur kleine Notprogramme anbieten. Es ist bisher pandemiebedingt nicht absehbar, wann wieder Kulturveranstaltungen im gewohnten Rahmen stattfinden können. Die Veranstaltungsszene wird zumindest noch in den nächsten ein, zwei Jahren deutliche Zuschauer- und Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Wegen der nach wie vor bestehenden Unsicherheit und des immer noch hohen Absagerisikos kann die Szene kaum zuverlässig Veranstaltungen planen.

Die Anpassung der Kulturförderrichtlinie soll nicht nur das finanzielle Risiko für die Kulturschaffenden bei der Planung von Veranstaltungen während der Pandemie abmildern, sondern auch den vielen teils ehrenamtlichen Kulturschaffenden im Landkreis Schweinfurt einen Neustart nach der Pandemie ermöglichen. Die Anpassung der Kulturförderrichtlinie zielt insbesondere auch auf regelmäßige bzw. wiederkehrende Projekte ab, die nicht im jetzigen Kulturförderprogramm abgedeckt werden und aufgrund der Pandemie Veranstaltungen absagen mussten.

Wir stellen unseren Antrag zur Diskussion und freuen uns über Ihre Zustimmung.

Im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Schweinfurt

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzende Birgit Schmitt

Birgit Schmitt

Fraktionsvorsitzende

Fraktionsvorsitzender Johannes Weiß

Johannes Weiß

Fraktionsvorsitzender


Beschluss des Ausschusses für Bildung und Kultur des Landkreis Schweinfurt vom 24. Februar 2022

Beschlussvorschlag (siehe Antrag – unverändert)

  1. Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Kulturbeirat einen Entwurf für eine zeitlich begrenzte Härtefallregelung der Kulturförderrichtlinie des Landkreises Schweinfurt zu entwickeln, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kulturschaffenden im Landkreis Schweinfurt zu mildern und einen Neustart nach der Pandemie zu ermöglichen.
  2. Entgegen der aktuell gültigen Kulturförderrichtlinie sollen bei der Härtefallregelung auch Kulturschaffende bedacht werden, die regelmäßige bzw. wiederkehrende Projekte, ggf. ohne zeitliche Befristung, durchführen.
  3. Die Härtefallregelung ist so zu gestalten, dass der Verwaltungsaufwand bei der Bearbeitung von Förderanträgen möglichst minimiert wird (z.B. Pauschalförderungen, vereinfachte Nachweispflichten etc.).
  4. Die Verwaltung wird beauftragt die im Haushalt bereitgestellten Mittel inklusiver Übertragungen aus den Vorjahren zu überprüfen, den Ausschuss für Bildung und Kultur über die derzeit verfügbaren Mittel zu informieren und anhand der bisherigen, aufgrund nicht nachgewiesener Einmaligkeit und zeitlicher Befristung nicht bewilligten Förderanträge eine Einschätzung abzugeben inwieweit zusätzliche Mittel vonnöten sind.

Abstimmungsergebnis: Dafür: 13, Dagegen: 0


Zur Pressemitteilung: „Neustart Kultur“ im Landkreis Schweinfurt – GRÜNE setzen sich für Kulturschaffende ein

Der Beitrag Corona-Härtefallregelung der Kulturförderrichtlinie des Landkreises Schweinfurt erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.

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Klimaneutralität bis 2030 https://weissgruenbunt.de/antrag-klimaneutralitat-bis-2030-landkreis-schweinfurt/ https://weissgruenbunt.de/antrag-klimaneutralitat-bis-2030-landkreis-schweinfurt/#respond Tue, 25 Jan 2022 09:24:00 +0000 https://weissgruenbunt.de/?p=1191 Sehr geehrter Herr Landrat,sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Beratung und Beschließung in den Kreistag ein: Der Landkreis Schweinfurt unterstützt die im…

Der Beitrag Klimaneutralität bis 2030 erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.

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Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Beratung und Beschließung in den Kreistag ein:

  1. Der Landkreis Schweinfurt unterstützt die im Bayerischen Klimaschutzgesetz (Art. 3) dargelegte Empfehlung, dass die kommunalen Gebietskörperschaften eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz, bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen einnehmen mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen.
    Der Landkreis Schweinfurt erklärt deshalb für sich selbst das Ziel, bis spätestens 2030 die Klimaneutralität seiner Verwaltung zu erreichen. Für die Berechnung werden alle treibhausgas-wirksamen Emissionen berücksichtigt, die zur Erledigung der Aufgaben des Landkreises und seiner Einrichtungen inkl. Liegenschaften emittiert werden. Diese wird durch eine entsprechende Ökobilanz nachgewiesen.
    Der Landkreis stellt sicher, dass auch in den Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung die Klimaneutralität bis spätestens 2030 entsprechend diesem Antragstext erreicht wird. In Gremien und Gesellschaften, in denen er eine Minderheitsbeteiligung besitzt, initiiert er entsprechende Beschlüsse.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, unter fachgutachterlicher Begleitung der neu geschaffenen Stelle eines*r Klimaschutzmanager*in und gegebenenfalls unter Zuhilfenahme externer Beratungsmöglichkeiten, Maßnahmen zum Erreichen eines klimaneutralen landkreiseigenen Gebäudebestandes unter Berücksichtigung vorgenannter Ziele im Klimaschutzkonzept des Landkreises Schweinfurt darzustellen. Geeignete Fördermöglichkeiten sind zu prüfen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, unter fachgutachterlicher Begleitung der neu geschaffenen Stelle eines*r Klimaschutzmanager*in und gegebenenfalls unter Zuhilfenahme externer Beratungsmöglichkeiten, Meilensteine im maximal 2-Jahres-Rhythmus zur Gewährleistung der Zielerreichung zu entwickeln, deren Erreichung zu überprüfen und die Maßnahmenpläne fortschreitend anzupassen. Die Mitglieder des Kreistags Schweinfurt sind über den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Land- und Abfallwirtschaft in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.

Begründung

Der Freistaat Bayern empfiehlt im Klimaschutzgesetz den Kommunen, also auch dem Landkreis Schweinfurt, sich der Klimaneutralität bis 2030 zu verpflichten.

Der dadurch weiter voranschreitende, ambitionierte und engagierte Klimaschutz im Landkreis Schweinfurt wirkt vorbeugend und vermindert gesundheitliche, soziale und infrastrukturelle Folgekosten. Zusätzlich werden durch klimaneutrale Beschaffung aufgrund der zukünftigen immer höheren Bepreisung von Treibhausgasen finanzielle Belastungen z.B. im Betrieb von Einrichtungen vermindert.

Auszug aus Art. 3 BayKlimaG - Vorbildfunktion des Staates
(1) 1Die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Bayern nehmen Vorbildfunktion beim Klimaschutz wahr, insbesondere bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. 2Staatliche Grundstücke, insbesondere Wald- und Moorflächen sowie Gewässer in staatlicher Unterhaltslast, werden in Übereinstimmung mit den Zielen dieses Gesetzes bewirtschaftet.
(2) Die staatlichen Erziehungs- und Bildungsträger sollen über Ursachen und Bedeutung des Klimawandels sowie die Aufgaben des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel aufklären und das Bewusstsein für die Mitwirkung des Einzelnen fördern.
(3) Den kommunalen Gebietskörperschaften wird empfohlen, entsprechend der Abs. 1 und 2 zu verfahren.
Quelle: Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) vom 23. November 2020 (GVBl. S. 598, 656, BayRS 2129-5-1-U)

Wir stellen unseren Antrag zur Diskussion und freuen uns über Ihre Zustimmung.

Im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Schweinfurt

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzende Birgit Schmitt

Birgit Schmitt

Fraktionsvorsitzende

Fraktionsvorsitzender Johannes Weiß

Johannes Weiß

Fraktionsvorsitzender


Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Land- und Abfallwirtschaft des Landkreis Schweinfurt vom 17. Februar 2022

Beschlussvorschlag der Verwaltung

  1. Der Landkreis Schweinfurt unterstützt die im Bayerischen Klimaschutzgesetz (Art. 3) dargelegte Empfehlung, dass die kommunalen Gebietskörperschaften eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz, bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen einnehmen mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen.
    Der Landkreis Schweinfurt erklärt deshalb für sich selbst das Ziel, bis spätestens 2030 die Klimaneutralität seiner Verwaltung zu erreichen. Für die Berechnung werden alle treibhausgaswirksamen Emissionen berücksichtigt, die zur Erledigung der Aufgaben des Landkreises und seiner Einrichtungen inkl. Liegenschaften emittiert werden. Diese wird durch eine entsprechende Ökobilanz nachgewiesen. Der Landkreis stellt sicher, dass auch in den Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung die Klimaneutralität bis spätestens 2030 entsprechend diesem Antragstext erreicht wird. In Gremien und Gesellschaften, in denen er eine Minderheitsbeteiligung besitzt, initiiert er entsprechende Beschlüsse.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, unter fachgutachterlicher Begleitung der neu geschaffenen Stelle einer Klimaschutzmanagerin / eines Klimaschutzmanagers und gegebenenfalls unter Zuhilfenahme externer Beratungsmöglichkeiten, Maßnahmen zum Erreichen eines klimaneutralen landkreiseigenen Gebäude-bestandes unter Berücksichtigung vorgenannter Ziele im Klimaschutzkonzept des Landkreises Schweinfurt darzustellen. Geeignete Fördermöglichkeiten sind zu prüfen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, unter fachgutachterlicher Begleitung der neugeschaffenen Stelle einer Klimaschutzmanagerin / eines Klimaschutzmanagers und gegebenenfalls unter Zuhilfenahme externer Beratungsmöglichkeiten, Meilensteine im maximal 2-JahresRhythmus zur Gewährleistung der Zielerreichung zu entwickeln, deren Erreichung zu überprüfen und die Maßnahmenpläne fortschreitend anzupassen. Die Mitglieder des Kreistags Schweinfurt sind über den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Land- und Abfallwirtschaft in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.
  4. Der Vollzug des Antrages hat entsprechend der Wertung der Verwaltung unter Berücksichtigung verfügbarer personeller und finanzieller Ressourcen zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis: Dafür: 12, Dagegen: 1

Der Beitrag Klimaneutralität bis 2030 erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.

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Der Landkreis als „Sicherer Hafen“ https://weissgruenbunt.de/der-landkreis-als-sicherer-hafen/ https://weissgruenbunt.de/der-landkreis-als-sicherer-hafen/#comments Thu, 09 Sep 2021 13:00:00 +0000 https://weissgruenbunt.de/?p=976 Sehr geehrter Herr Landrat,sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Beratung und Beschließung in den Kreistag ein: Der Landkreis Schweinfurt erklärt sich zum…

Der Beitrag Der Landkreis als „Sicherer Hafen“ erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.

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Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Beratung und Beschließung in den Kreistag ein:

  1. Der Landkreis Schweinfurt erklärt sich zum „Sicheren Hafen” und bekräftigt seine Solidarität mit Menschen auf der Flucht. Der Landkreis setzt sich für sichere Fluchtwege, staatliche Seenotrettungsmissionen und eine menschenwürdige Aufnahme von Schutzsuchenden im Rahmen seiner Möglichkeiten ein.
  2. Der Landkreis Schweinfurt begrüßt die bestehenden Programme auf Landes- und Bundesebene zur Aufnahme von Schutzsuchenden. Er setzt sich gegenüber dem Freistaat Bayern und der Bundesregierung für die Einrichtung neuer bzw. die deutliche Ausweitung bestehender Programme zur Aufnahme von Geflüchteten ein und bietet dafür selbst zusätzliche Aufnahmeplätze an.
    • Der Landkreis Schweinfurt fordert die Bayerische Staatsregierung auf, ein eigenständiges humanitäres Aufnahmeprogramm für Flüchtende gemäß § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz einzuführen und damit Flüchtenden die sichere Einreise nach Deutschland und einen gesicherten Aufenthalt zu ermöglichen.
    • Der Landkreis Schweinfurt fordert die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung auf, im Rahmen des Resettlements gemäß § 23 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz und anderen Programmen zur sicheren Aufnahme von Flüchtenden dauerhaft und verlässlich erheblich höhere Aufnahmequoten als bisher zu vereinbaren.
  3. Der Landkreis Schweinfurt sorgt für ein langfristiges Ankommen der Schutzsuchenden, indem er insbesondere in den Bereichen Wohnen, Gesundheit und Bildung alle notwendigen Ressourcen für eine menschenwürdige Versorgung zur Verfügung stellt und ihre gesellschaftliche und politische Teilhabe sicherstellt.
  4. Der Landkreis Schweinfurt tritt dem kommunalen Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ bei und beteiligt sich am Bündnis aller Sicheren Häfen in Europa zur aktiven Gestaltung einer menschenrechtskonformen europäischen Asyl- und Migrationspolitik.
  5. Der Landkreis Schweinfurt veröffentlicht alle unternommenen Handlungen, mit denen er zu einem Sicheren Hafen wird.

Begründung

Seit mehreren Wochen herrschen die Taliban in Afghanistan, die internationalen Truppen sind abgezogen und die Welt schaut auf andere Themen. Doch die Situation und die Dringlichkeit hat sich nicht geändert, Menschen, die mit internationalen Truppen gearbeitet haben oder sich in der Zivilgesellschaft für Demokratie und Frauenrechte eingesetzt haben, sind weiter in Lebensgefahr. Berichte über Hinrichtungen und Verfolgung mehren sich aus verschiedenen Landesteilen Afghanistans. Was es jetzt braucht, ist die Aufnahmezusage für besonders bedrohte Menschen aus Afghanistan und die Schaffung sicherer Fluchtwege.

Aber auch auf dem Mittelmeer ist es nicht ruhig. In den Geflüchtetenlagern auf den griechischen Inseln sind die Zustände für die Menschen noch immer katastrophal. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die allein sind und auf der Flucht traumatische Erlebnisse durchlitten haben, aber auch andere Schutzbedürftige wie Schwangere, alleinstehende Frauen, ältere und kranke Menschen leiden unter den Zuständen in den Flüchtlingslagern.

Die Stadt Schweinfurt hat sich 2019 zum Bündnis der „Seebrücke“ bekannt. Mittlerweile sind 267 Kommunen „Sichere Häfen“ in Deutschland. Dies ist eine besondere Verpflichtung, auch, wenn die Menschen dort an der Grenze oder in Afghanistan nicht direkt aus Seenot gerettet werden.

Es geht nicht darum, Millionen von Menschen ohne Registrierung ins Land zu holen. Menschen auf der Flucht, unbewaffnet, mittellos und ohne Perspektive bedrohen nicht unsere Grenzen und greifen uns nicht an. Menschen, die seit Monaten in Lagern ausharren, müssen endlich aus diesen desaströsen Verhältnissen befreit werden. Als Landkreis können und müssen wir unseren Beitrag dazu leisten.

Im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Schweinfurt

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzende Birgit Schmitt

Birgit Schmitt

Fraktionsvorsitzende

Fraktionsvorsitzender Johannes Weiß

Johannes Weiß

Fraktionsvorsitzender

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Schaffung der Stelle einer Klima­schutz­manager*in im Landratsamt Schweinfurt https://weissgruenbunt.de/schaffung-der-stelle-einer-klimaschutzmanagerin-im-landratsamt-schweinfurt/ https://weissgruenbunt.de/schaffung-der-stelle-einer-klimaschutzmanagerin-im-landratsamt-schweinfurt/#respond Wed, 09 Sep 2020 08:00:00 +0000 https://weissgruenbunt.de/?p=347 Sehr geehrter Herr Landrat,sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Beratung und Beschließung in den Kreistag ein: Der Klimaschutz im Landkreis wird aufgewertet…

Der Beitrag Schaffung der Stelle einer Klima­schutz­manager*in im Landratsamt Schweinfurt erschien zuerst auf JOHANNES WEIß.

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Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Beratung und Beschließung in den Kreistag ein:

  1. Der Landkreis Schweinfurt beschließt die Besetzung der Stelle einer Kreisklimaschutzmanager*in zum baldmöglichen Stellenbeginn.
  2. Die Klimaschutzmanager*in organisiert und koordiniert die Arbeit des neu gegründeten Klimabeirats.
  3. Die Klimaschutzmanager*in wird als Stabsstelle in die Verwaltung des Landratsamts in Vollzeit integriert.
  4. Das Landratsamt erstellt zeitnah eine Stellenbeschreibung und ein Anforderungsprofil das insbesondere folgende Aufgaben umfasst:
    • Fortschreibung und Umsetzung des „Integrierten Klimaschutzkonzepts“
    • Klimaanpassungen in der Bauleitplanung
      • Hitze- / Sturzflut- / Regenwassermanagement
      • Erneuerbare Energien
      • Flächenentsiegelung
      • Dachbegrünung
      • Mobilität
    • Hitzemildernde Landkreisentwicklung
      • Ökologische Flächenpflege und -bewirtschaftung
      • Baumpflanzungen zur CO2-Bindung und Klimaoptimierung
    • Klimagerechte Mobilität
      • Öffentlicher Personennahverkehr
      • Radverkehr
      • Stärkung Fußgänger
    • Aufbau und Umsetzung einer landkreisweiten Nachhaltigkeitsstrategie
      • Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele (SDG’s)
      • Förderung kommunaler Initiativen
      • Beantragung von Fördermitteln
    • Koordination der Klimaschutzmanager*innen in den Allianzen
      • Unterstützung im Aufbau
      • Vernetzung im gesamten Landkreis mit allen relevanten Organisationen
      • Fortbildungsmaßnahmen im Bereich Klimaschutz
  5. Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten der Förderung der Stelle aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln.
  6. Die Klimaschutzmanager*in berichtet regelmäßig im Umweltausschuss und Kreistag und informiert über das weitere Vorgehen für das nächste Jahr.

Der Klimaschutz im Landkreis wird aufgewertet und ausgebaut, er versteht sich zukünftig als Querschnittsaufgabe.

Begründung

Der vom Menschen durch die Verbrennung fossiler Energieträger verursachte Klimawandel und die dadurch bedingten katastrophalen Auswirkung für unsere Natur und die menschliche Gesellschaft werden inzwischen von niemandem mehr bestritten. Noch aber besteht die Möglichkeit, die Auswirkungen auf ein verkraftbares Maß zu senken. Dafür ist schnelles und entschlossenes Handeln notwendig.

Deutschland hat sich gemeinsam mit der Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich dazu verpflichtet, gemäß den Paris-Zielen die Erderwärmung auf unter 2°C – wenn möglich unter 1,5°C – zu begrenzen. Die Einhaltung dieses Ziels erlaubt global nur noch die Emission einer bestimmten CO2-Gesamtmenge. Gemäß dem Anteil an der Weltbevölkerung ergibt sich für jedes Land eine bestimmte Menge, für die Bundesrepublik Deutschland sind dies noch ca. 6,5 Mrd. Tonnen CO2 ab 2020.

Um dieser Verpflichtung gerecht zu werden und dieses Budget nicht zu überschreiten, müssen alle Bereiche der Energieanwendung (Strom, Wärme und Mobilität) bis spätestens 2040 vollständig CO2-neutral sein, d.h. vollständig mit Erneuerbaren Energien versorgt sein.

Den Kommunen und Landkreisen fällt dabei die entscheidende Rolle zu. Die Energiewende findet in den Kommunen statt.

Die Auswirkungen des Klimawandels im Landkreis Schweinfurt zeichnen sich bereits deutlich ab. Der Würzburger Klimaforscher Prof. Heiko Paeth erklärt Unterfranken aufgrund der von ihm ausgewerteten Daten zum „Hotspot des Klimawandels“. „Die Region sei eine von dreien in Deutschland, die sich besonders stark erwärmt hat und dies auch weiter tun wird, wenn nicht konsequent gehandelt wird. Aus den Daten von 1881 bis 2017 geht hervor, dass die Erwärmung in Unterfranken im Durchschnitt plus 2,5 Grad beträgt, während der globale Referenzwert bei 0,9 Grad liegt.“ (Oliver Schikora: „Klimawandel: In Mainfranken wird’s heiß“, Mainpost am 6.5.2019)

Zur Durchführung der vielfältigen Maßnahmen ist eine eigene Stelle in der Landkreisverwaltung nötig. Die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Energie- und Klimaschutzpolitik an den Landkreis Schweinfurt sind so vielfältig und anspruchsvoll, dass eine sinnvolle Koordination und effektive Umsetzung der einzelnen Maßnahmen nur durch eine professionelle, hauptamtliche Fachkraft geleistet werden kann.

Die letzten Jahre waren geprägt von unkalkulierbaren Preisschwankungen bei fossilen Energieträgern. Die weltweit steigende Nachfrage bei knapper werdenden Vorräten kann in Zukunft zu höheren Preisen für Erdöl und Erdgas führen. Zusätzliche Kosten wird auch die im Rahmen des Klimapakets 2030 beschlossene CO2-Bepreisung in den Bereichen Wärme und Verkehr verursachen. Dies wird den Haushalt des Landkreises und damit die Kommunen und Bürger/innen stärker belasten. Energiesparen und die Nutzung regionaler Erneuerbarer Energien bedeuten daher nicht nur Klimaschutz und Ressourcenschonung, sondern auch wirtschaftlichen Gewinn.

Auch für die Reduzierung der Abhängigkeit von Lieferländern ist es unerlässlich Energie zu sparen und verstärkt Erneuerbare Energien zu nutzen:

Die Klimaschutzmanager*in trägt durch Erschließung von Energieeinsparpotentialen und Mitarbeiterschulungen zur Kosteneinsparung und damit zur Entlastung des Landkreishaushalts bei.

Die Klimaschutzmanager*in trägt durch ihre Arbeit auch zur wirtschaftlichen Stärkung der Region bei. Erneuerbare Energien und Energieeinsparung (z. B. bei der Altbausanierung) können einen bedeutenden Beitrag zur Schaffung neuer und zukunftssicherer Arbeitsplätze im Landkreis leisten. Dadurch wird weiterhin erreicht, dass die Wertschöpfung in unserer Region erfolgt und sich damit für unsere Land- und Forstwirtschaft sowie für unsere heimische Wirtschaft generell erhebliche Potentiale erschließen.

Die Zukunft und der Erhalt der Arbeitsplätze in der heimischen (Groß-)Industrie, hängen nach deren eigenem Bekunden von der ausreichenden Versorgung mit „grüner“ Energie (Strom und Wasserstoff) ab. Diese gilt es im Rahmen der Möglichkeiten regional zu gewährleisten.

Die Herausforderungen des Kampfes gegen den Klimawandel (Energiewende) und der notwendigen Maßnahmen zur Klimaanpassung kann der Landkreis Schweinfurt vor allem dann nachhaltig und zukunftsfähig meistern, wenn sie aktiv und innovativ angegangen werden. Dann können auch die mit dieser Umstellung verbundenen Chancen für die Region genutzt werden.

Dem Klimamanagement kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Es muss als Querschnittsaufgabe in alle Zuständigkeiten und Bereiche hineinwirken, um größtmögliche Wirksamkeit zu zeigen. Grundlagen sind die Umsetzung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Fortschreibung und Umsetzung des „Integrierten Klimaschutzkonzepts“ für den Landkreis Schweinfurt. Eine Aufwertung als Stabsstelle trägt der besonderen Bedeutung Rechnung und ermöglicht bereichsübergreifend wirksam werden zu können.

Wir stellen unseren Antrag zur Diskussion und freuen uns über Ihre Zustimmung.

Im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Schweinfurt

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzende Birgit Schmitt

Birgit Schmitt

Fraktionsvorsitzende

Fraktionsvorsitzender Johannes Weiß

Johannes Weiß

Fraktionsvorsitzender


Beschluss des Ausschusses für Kreisentwicklung des Landkreis Schweinfurt vom 22. Oktober 2020

Beschlussvorschlag

  1. Die Neuschaffung einer dauerhaften, zusätzlichen Vollzeitstelle für ein Klimaschutzmanagement ab dem Jahr 2021 wird befürwortet. Der Ausschuss für Kreisentwicklung empfiehlt dem Kreistag, ab dem Jahr 2021 die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltabzubilden und den Stellenplan anzupassen.
  2. Mögliche Fördermittel sollen höchstmöglich ausgeschöpft werden.
  3. Die Klimaschutzmanagerin bzw. der Klimaschutzmanager soll die Vorgaben und den Maßnahmenkatalog des demnächst zu verabschiedenden Klimaschutzkonzepts umsetzen.

Abstimmungsergebnis: Dafür: 12, Dagegen: 1

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Änderung der Satzung des Landkreises Schweinfurt zur Regelung der Verleihung von Auszeichnungen des Landkreises Schweinfurt https://weissgruenbunt.de/aenderung-der-satzung-des-landkreises-schweinfurt-zur-regelung-der-verleihung-von-auszeichnungen-des-landkreises-schweinfurt/ https://weissgruenbunt.de/aenderung-der-satzung-des-landkreises-schweinfurt-zur-regelung-der-verleihung-von-auszeichnungen-des-landkreises-schweinfurt/#respond Mon, 17 Aug 2020 07:13:00 +0000 https://weissgruenbunt.de/?p=1037 Sehr geehrter Herr Landrat,sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Beratung und Beschließung in den Kreistag ein: Die Satzung des Landkreises Schweinfurt zur…

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Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Beratung und Beschließung in den Kreistag ein:

Die Satzung des Landkreises Schweinfurt zur Regelung der Verleihung von Auszeichnungen des Landkreises Schweinfurt wird wie folgt geändert:

  1. §3 Form der Auszeichnung, Satz 2:
    „(2) Auf der Urkunde sind Monat und Jahr ersichtlich, in dem der Kreisausschuss Ausschuss für soziale Angelegenheiten, Gesundheit und Ehrenamt die Auszeichnung der jeweiligen Person beschlossen hat.“
  2. §4 Vorschläge, Satz 1:
    „(1) Die Mitglieder des Kreisausschusses Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Gesundheit und Ehrenamt unterbreiten der Landrätin beziehungsweise dem Landrat des Landkreises Schweinfurt, nach deren beziehungswiese dessen Aufforderung, bis spätestens 31. August des Vorjahres schriftlich und unter Angabe der nachfolgenden Informationen Vorschläge für die Verleihung:
    1. Name
    2. Vorname
    3. Adresse
    4. Geburtstag
    5. Verdienste, die zum Vorschlag führten
    6. Angaben über bereits verliehene Auszeichnungen (genauer Wortlaut und Jahr der Verleihung).“
  3. §5 Beschlussgremium:
    „Der Kreisausschuss Ausschuss für soziale Angelegenheiten, Gesundheit und Ehrenamt berät und beschließt in nichtöffentlicher Sitzung, welche Personen die Auszeichnung erhalten.“
  4. §6 Aushändigung:
    „Die Ehrenurkunde des Landkreises Schweinfurt wird im Rahmen des jährlich stattfindenden Kreisehrenabends ausgehändigt, soweit der Kreisausschuss Ausschuss für soziale Angelegenheiten, Gesundheit und Ehrenamt im Einzelfall nicht etwas anderes beschließt.“
  5. §7 Aberkennung der Auszeichnung, Satz 1:
    „(1) Der Kreisausschuss Ausschuss für soziale Angelegenheiten, Gesundheit und Ehrenamt ist berechtigt, die Aberkennung der Auszeichnung auszusprechen, sofern sich Ausgezeichnete im Nachhinein als unwürdig erweisen.“
  6. §17 Schlussbestimmung:
    „Diese Satzung tritt am 01.01.2018 01.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisherigen Regelungen über die Verleihung von Auszeichnungen für Verdienste um den Landkreis Schweinfurt außer Kraft.“

Begründung

Durch die neue Geschäftsordnung des Kreistags Schweinfurt sind die einzelnen Ausschüsse künftig in der Lage nicht nur beratend tätig zu werden, sondern selbst bindende Beschlüsse zu fassen. Sie erhalten dadurch deutlich mehr Bedeutung und der Kreisausschuss wird von seinen Aufgaben entlastet.

Im Rahmen dieses Umstrukturierungsprozesses kann es nur sinnvoll sein die Aufgaben des Kreisausschusses zu überdenken und bisherige Aufgaben – wo sinnvoll – an die neuen beschlussfassenden Ausschüsse zu übertragen.

Die Satzung des Landkreises Schweinfurt zur Regelung der Verleihung von Auszeichnungen des Landkreises Schweinfurt („Auszeichnungssatzung“) schreibt bisher vor, dass der Kreissauschuss hinsichtlich Vorschlagsrecht und Vergabe von Auszeichnungen für Personen, die sich um den Landkreis Schweinfurt besonders verdient gemacht haben bzw. sich mehrjährig ehrenamtlich verdient gemacht haben zuständig ist.

Die Übertragung der Aufgabe an den Ausschuss für soziale Angelegenheiten, Gesundheit und Ehrenamt erscheint im Zuge der Umstrukturierung nur folgerichtig und führt zu einer Aufwertung des nun beschließenden Ausschusses.

Im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Schweinfurt

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzende Birgit Schmitt

Birgit Schmitt

Fraktionsvorsitzende

Fraktionsvorsitzender Johannes Weiß

Johannes Weiß

Fraktionsvorsitzender

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