Aktuelle kulturelle Entwicklungen im Landkreis Schweinfurt und der Region
Verlängerung der Meldefrist: Anpassung des Werbezeitraums für Kultur in alten Mauern auf März bis Juni 2023, Meldefrist 31.12.2022
Auf Grund geringer Meldezahlen, wird der Werbezeitraum der Reihe Kultur in alten Mauern im ersten Halbjahr 2023 auf die Monate März bis Juni angepasst. Veranstaltende können ihre Termine anhand des Bewerbungsformulars an [email protected] nun noch bis zum 31.12.2022 melden. Die Werbemaßnahmen sind dann entsprechend für den Zeitraum Februar bis Juni 2023 vorgesehen. Weitere Informationen sowie das Formular finden Sie online unter: https://www.landkreis-schweinfurt.de/kultur/kultur-in-alten-mauern
Weihnachtsmärkte mit Kulturprogramm auch für Sonderförderung Kultur 2022-2023 des Landkreises Schweinfurt berechtigt – Meldung vorab notwendig
Es wird darauf hingewiesen, dass Weihnachtsmärkte mit einem Kulturprogramm auch für die Förderung über die neue Sonderförderung berechtigt sind. Geplante Veranstaltung sind VOR der Durchführung an [email protected] zu melden.
Die Richtlinie in Kürze: Mit einer zeitlich befristeten Sonderförderrichtlinie fördert der Landkreis Schweinfurt seit Mai Kultur-Veranstaltungen sowie bauliche/technische Maßnahmen seiner Kulturakteure in den Gemeinden. Die Sonderförderrichtlinie ergänzt die bestehenden, allgemeinen Kulturförderrichtlinien und ist insbesondere für wiederkehrende Kultur-Veranstaltungen und bauliche/technische Maßnahmen gedacht, die bisher nicht förderfähig waren. Förderberechtigt sind Vereine, Kommunen und andere kulturelle Initiativen, bei Kultur-Veranstaltungen zudem private Veranstalter. Mit insgesamt rund 50.000 Euro unterstützt der Landkreis so aktiv den lokalen Neustart der Kultur nach der nicht nur für diese Sparten schwierigen Corona-Jahre.
Bauliche/technische Maßnahmen für kulturelle Infrastruktur können bis zu 20 % der förderfähigen Gesamtkosten erhalten, Kultur-Veranstaltungen werden mit 300 € oder 500 € (je nach Laufzeit) pauschal unterstützt. Eine Voraussetzung für die Förderung von Kulturveranstaltungen ist die Unterfinanzierung. Die Förderung für Kultur-Veranstaltungen kann ganzjährig beantragt werden, für die Förderung von baulichen/technischen Maßnahmen gibt es 4 Beantragungszeiträume. Die zweite Frist ist der 31.01.2023.
Weitere Informationen zur befristeten Sonderförderung unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/service-infos/serviceleistungen-informationen/serviceinfos/detail/sonderfoerderung-kultur-2022-2023-3745
Hilfs- und Förderprogramme sowie Wettbewerbe für den Kulturbereich
Informationen zu den allgemeinen Förderprogrammen für die Wirtschaft in der Bundesrepublik und im Freistaat Bayern finden Sie stets auf https://www.landkreis-schweinfurt.de/wirtschaft/corona-krise-hilfen-fuer-unternehmen/.
Eine Auflistung verschiedener Förderungen, geordnet nach Kultursparten finden Sie unter www.bayern-kreativ.de/orientierung/lotse/
Aktuelle Wettbewerbe und Kultur-Ausschreibungen über KultNet siehe hier.
Digitaler Werkzeugkasten für Kultur(förder)vereine – Viele digitale Anwendungen versprechen Erleichterungen bei der (Zusammen)arbeit. Speziell für Kultur(förder)vereine wurde folgender Werkzeugkasten zusammengestellt, der einen Überblick an digitalen Anwendungen bietet: www.werkzeugkasten.kulturfoerdervereine.eu/werkzeugkasten/
Was ist neu oder wurde geändert?
Neue Förderung für Aktivitäten im Bayerischen Trachtenverband e. V.
Zuwendungen sind u.a. für Jugendarbeit, aus und Weiterbildungen sowie weitere Maßnahmen im Bereich der Heimat und Trachtenvereine. Die Höhe der Förderung liegt im freien Ermessen auf Basis der Förderanträge. Weitere Informationen unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-620/
Neue Richtlinie zur Förderung von Investitionen, Veranstaltungen und Projekten im Bereich Regionalkultur des Freistaats Bayern
Neben Investitionen beim Bau und der Ausstattung von Spielstätten für historische Heimatschauspiele werden auch innovative Veranstaltungen und Projekte im Bereich der Heimatpflege unterstützt. Weitere Informationen unter: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-516/
Das Bundesprogramm Neustart Kultur wurde bis Mitte 2023 verlängert
Programme der einzelnen Kultursparten sind unter www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/neustart-kultur-1772990 zu finden.
Aktuell laufend ist z. B. das Antragsverfahren für die Förderung von Livemusikveranstaltungen und überregionalen Kulturfestivals. Weitere Infos dazu hier: https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/
Neuer Leitfaden für Fördermöglichkeiten des Kultur- und Kreativsektors über EU-Mittel veröffentlicht
Weitere Informationen unter https://culture.ec.europa.eu/de/funding/cultureu-funding-guide/discover-funding-opportunities-for-the-cultural-and-creative-sectors
Aktuell laufende Programme der Corona-Unterstützungsmaßnahmen
- Bayerisches Atelierförderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler: Weitere Informationen unter: https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177672/177693/leistung/leistung_25352/index.html
- Neustart Kultur (Bund): Die Übersicht zum Gesamtprogramm finden Sie hier www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/neustart-kultur-1772990.
- Kultur macht Stark (Bund): Förderung für außerschulische Angebote der kulturellen Bildung; weitere Informationen unter www.buendnisse-fuer-bildung.de
- Sonderfonds für Kulturveranstaltungen: Wirtschaftlichkeitshilfe inkl. Ausfallabsicherung: weitere Informationen unter: www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de; Laufzeit: bis 31.12.2022
Übersichten und Hilfestellungen
Leitfaden zu Förderprogrammen für Veranstaltende – Es wird Schritt für Schritt beschrieben welche Förderprogramme lohnenswert sind und für wen sie in Frage kommen. Den Leitfaden finden Sie hier: https://bayern-kreativ.de/aktuelles/leitfaden-foerderprogramme/
Beratungshotlines von bayern kreativ zur Beratung unterschiedlicher Förderungen von Mo-Fr 10-12 Uhr unter 0911-20671-455 sowie speziell zur Beantragung der bayerischen Programme von Mo-Fr 13.30-16.30 unter 0911-20671-344.
Aktuelle Corona-Bestimmungen für die Kultur in Bayern und im Landkreis Schweinfurt
Seit dem 03.04.2022 bestehen keine Beschränkungen mehr für den Kulturbetrieb in Bayern. Die aktuell gültige 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-210/