Kultur-Newsletter Landkreis Schweinfurt – Aktuelles, Förderprogramme, Corona – 21.05.2021

Kulturnewsletter | Landkreis & Region Schweinfurt
Aktuelle Kulturprojekte, Wettbewerbe und Fördermöglichkeiten im Landkreis und der Region Schweinfurt. Interessierte können sich unter [email protected] für die automatische Zusendung des Newsletters per E-Mail anmelden.

Aktuelle kulturelle Entwicklungen im Landkreis Schweinfurt und der Region

Online-Ausstellung zum landkreisweiten Fotowettbewerb 2020/2021

Ab heute sind die ersten 20 Plätze beider Kategorien des landkreisweiten Fotowettbewerbs in einer Online-Ausstellung zu sehen. Neben den Bildern sind auch Hintergrundinformationen zu den Aufnahmeorten und den Bildern selbst ausgestellt. Spannende Stimmungen und schöne Momente im Landkreis Schweinfurt wurden hier eingefangen. Mit Sicherheit findet der Ein oder Andere auch noch einen Tipp für den nächsten Spaziergang.

Die Ausstellung ist zu finden unter www.landkreis-schweinfurt.de/fotowettbewerb

Hilfs- und Förderprogramme sowie Wettbewerbe für den Kulturbereich

Informationen zu den allgemeinen Förderprogrammen für die Wirtschaft in der Bundesrepublik und im Freistaat Bayern finden Sie stets auf https://www.landkreis-schweinfurt.de/wirtschaft/corona-krise-hilfen-fuer-unternehmen/.

Eine Auflistung verschiedener Förderungen, geordnet nach Kultursparten finden Sie unter www.bayern-kreativ.de/orientierung/lotse/

Was ist neu oder wurde geändert?

Künstlersozialhilfe angepasst

Zwar handelt es sich hierbei nicht um ein Hilfsprogramm, dennoch ist die Künstlersozialhilfe für viele Kreativberufe relevant. Die Änderung betrifft die Verdienstgrenze für selbstständige, nicht künstlerische Arbeit, die normalerweise wie für Minijobs bei 450 € liegt. Bis Ende 2021 wird diese pro Monat auf 1.300 € angehoben. D. h. auch bei höheren Nebeneinkünften bleibt der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die KSK vorhanden. Weitere Informationen siehe hier.

Bayerische Programme verlängert und erweitert

Das Solo-Selbstständigenprogramm, Spielstätten- und Veranstalterprogramm sowie Hilfsprogramm für Laienmusikvereine bis zum 31.12.2021 verlängert. Das Spielstätten- und Veranstalterprogramm wird zudem rückwirkend zum 1. Januar 2021 für Amateurtheater und gemeinnützige Kulturveranstalter geöffnet. Weitere Informationen hier sowie über die Links zu den Programmen s.u.

Bayerische Corona-Härtefallhilfen

Bund und Freistaat unterstützen mit diesem Angebot Unternehmen, die für die bisherigen Corona-Wirtschaftshilfen nicht anspruchsberechtigt waren. Pro Antragsteller werden betriebliche Fixkosten in Höhe von bis zu 100.000 Euro erstattet

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbständige, die in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt werden, aber infolge der Corona-Pandemie und des staatlich angeordneten Lockdowns in ihrer Existenz bedroht sind. Die Härtefallhilfe ist subsidiär zu den bestehenden Förderprogrammen von Bund, Ländern und Kommunen. Das heißt: Wer aus anderen Programmen Hilfen erhalten kann, ist von der Härtefallhilfe ausgeschlossen. Die Gewährung der Härtefallhilfe erfolgt durch die IHK für München und Oberbayern nach Antragseingang im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Anträge können bis 31. August 2021 über das länderübergreifende Antragsportal www.haertefallhilfen.de gestellt werden. Weitere Informationen zur Bayerischen Härtefallhilfe finden Sie unter https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe/haertefallhilfe/.

Aktuell laufende Programme der Corona-Unterstützungsmaßnahmen

Interessant aktuell z. B. im Bereich Musik: Projekt-, Infrastruktur und Künstlerförderung z.B. für Chöre, Kleinst-Musikfestivals, Musikbühnen & Livemusikveranstaltungen. Tanz: Unterstützung in der Digitalisierung der Angebote; Buchhandlungen: Digitalisierung der Vertriebswege, Bibliotheken: Digitales, interaktives Programm für Kinder; Spartenübergreifend: Digitalisierungsprogramme

Kommende und angekündigte Programme

  • Im Bundesfinanzministerium werden zudem aktuell Details für einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen (außerhalb der Überbrückungshilfe III) erarbeitet.

Aktuelle Corona-Bestimmungen für die Kultur in Bayern und im Landkreis Schweinfurt

Inzidenzabhängig: Änderungen in Bayern ab dem 21.05. bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von unter 100

Weder in der Stadt noch dem Landkreis Schweinfurt sind wir aktuell u. 100, aber die jeweiligen Akteure können sich mit Hilfe der Rahmenhygienekonzepte schon mal auf den hoffentlich bald eintreffenden Fall der Lockerungen vorbereiten. Aktuelle Informationen zu den geltenden Regelungen für den Landkreis Schweinfurt finden Sie stets auf der Webseite des Landratsamtes.

  • Laienmusiker dürfen wieder proben, Voraussetzung sind strenge Hygieneauflagen. Das Rahmenhygienekonzept für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-354/
  • Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser dürfen wieder öffnen – mit Abstand Test und Maske. Das Rahmenhygienekonzept für kulturelle Veranstaltungen finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-353/
  • Kulturveranstaltungen im Freien mit max. 250 Personen (feste Sitzplätze) Das gilt für kulturelle Veranstaltungen sowohl im professionellen Bereich als auch für Laien- und Amateurensembles ebenso wie für filmische Veranstaltungen. Für die Besucher gilt eine Testpflicht. Das Rahmenhygienekonzept für Kultur im Freien vom 19.05.2021 finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-353/

Die wichtigsten Neuigkeiten sowie Inzidenzwerte zum Coronavirus im Landkreis Schweinfurt finden Sie hier.

Sonstiges

Neue Impulse von Bayern Kreativ

Unter anderem werden Workshops zum Thema „Recht“ (Vertragsgestaltung, Nutzungsrecht, Schutzrechte) und „Künstlersozialversicherung“ angeboten.

Zudem finden auch wieder digitale Konferenzen zum Austausch im Kollegenkreis statt. Hier geht es u.a. um Kultur-Sponsoring sowie die Entscheidungsfindung als Unternehmerin oder Unternehmer.

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