Aktuelle kulturelle Entwicklungen im Landkreis Schweinfurt und der Region
Noch im Dezember beschloss der Ausschuss für Bildung und Kultur die Förderung von zwei Kulturprojekten im Jahr 2022, beide wurden bereits zuvor im Kulturbeirat beraten und für die Förderung empfohlen.
Zum einen wird das Blasmusikfestival „Horch Amal“ des Vereins Volkstrachten-Erhaltungsverein „Die Semflder“ e.V. 1922 mit 10% der Gesamtprojektkosten gefördert, zum anderen unterstützt der Landkreis das Theaterprojekt „Robin Hood – Eine Legende“ des Vereins Fränkische Passionsspiele Sömmersdorf e.V. mit 5% der Gesamtprojektkosten.
Weitere Informationen zu den Projekten siehe: https://horch-amal.de/ und https://kulturauspassion.de/robin-hood-eine-legende/
Weitere Informationen zu den Kulturförderrichtlinien siehe: https://www.landkreis-schweinfurt.de/kulturfoerderung
Hilfs- und Förderprogramme sowie Wettbewerbe für den Kulturbereich
Informationen zu den allgemeinen Förderprogrammen für die Wirtschaft in der Bundesrepublik und im Freistaat Bayern finden Sie stets auf https://www.landkreis-schweinfurt.de/wirtschaft/corona-krise-hilfen-fuer-unternehmen/.
Eine Auflistung verschiedener Förderungen, geordnet nach Kultursparten finden Sie unter www.bayern-kreativ.de/orientierung/lotse/
Aktuelle Wettbewerbe und Kultur-Ausschreibungen über KultNet siehe hier.
Was ist neu oder wurde geändert?
Solo-Selbstständigenprogramm und Spielstätten- und Veranstalter-Programm verlängert
Auch im 1 Quartal 2022 stehen beide Programme zur Verfügung. Fristen s.u.
Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni 2022 verlängert
Die Konditionen bleiben unverändert und bieten insb. für Kulturakteure interessante Optionen (s.u.). Weitere Informationen siehe: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/02/20220216-corona-wirtschaftshilfen-werden-als-absicherungsinstrument-bis-ende-juni-2022-verlangert-bewahrte-programmbedingungen-werden-fortgesetzt.html
Überbrückungshilfe IV: Sonderregelungen für die Veranstaltungs- und Kulturbranche können genutzt werden
Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum September bis Dezember 2021 geltend machen. Die Anschubhilfe (20 Prozent der Lohnsumme im jeweiligen Referenzmonat 2019) wird fortgeführt. Bei allen Überbrückungshilfen werden jeweils die Umsatzeinbrüche zu Referenzmonaten im Vor-Corona-Jahr 2019 berechnet, daraufhin können betriebliche Fixkosten bezuschusst werden sowie – in Sonderfällen wie der Kulturbranche – auch Anschubhilfen. Beantragt werden können diese mit prüfenden Dritten (z.B. Steuerberater). Informationen zur Überbrückungshilfe IV finden Sie hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iv.html
Alle weiteren Informationen zu den Überbrückungshilfen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Neustarthilfe 2022 eingeführt, Neustarthilfe Plus kann noch bis zum 31.03.2022 beantragt werden
Mit der Neustarthilfe werden insbesondere Soloselbstständige aber auch unständig oder kurz befristete Beschäftigte unterstützt. Für den Förderzeitraum Okt-Dez.2021 können noch bis Ende März 22 die Anträge gestellt werden. Zudem wurde eine Neustarthilfe für die Monate Jan-März 2022 eingerichtet. Die Neustarthilfen können von einigen Antragsberechtigten als Direktantrag (ohne prüfenden Dritten) online eingereicht werden. Weitere Informationen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/neustarthilfe_uebersicht.html
bayernkreativ
Förderberatung extra für das bayerische Stipendienprogramm (24.02.) sowie das bayerische Spielstätten- und Veranstalterprogramm (15.03) über bayernkreativ siehe https://bayern-kreativ.de/termine/
Aktuell laufende Programme der Corona-Unterstützungsmaßnahmen
- Solo-Selbstständigenprogramm (Bayern): weitere Informationen unter www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm. Frist für den Zeitraum Juli-Dez. 2021: 31.03.2022 – Frist für das 1. Quartal 2022: 30.06.2022
- Spielstätten- und Veranstalter-Programm (Bayern): weitere Informationen unter www.bayern-innovativ.de/spielstaettenprogramm. Frist für den Zeitraum: Juli bis Dezember 2021: 30.09.2022 – Frist für das 1. Quartal 2022: 31.12.2022
- Bayerisches Stipendienprogramm: Antragsberechtigt sind Künstler*innen in der Anfangsphase ihres Schaffens; weitere Informationen unter https://www.bayern-innovativ.de/stipendienprogramm
- Überbrückungshilfe III plus: Bei Umsatzeinbrüchen können Fixkostenerstattungen beantragt werden, Sonderregelungen für die Kulturbranche sind vorgesehen; Förderzeitraum: Okt.-Dez.2021 ; weitere Informationen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. – Antragsfrist: 31.03.2022
- Überbrückungshilfe IV: Bei Umsatzeinbrüchen können Fixkostenerstattungen beantragt werden, Sonderregelungen für die Kulturbranche sind vorgesehen; Förderzeitraum: Jan-Juni 2022; weitere Informationen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. – Antragsfrist: 30.04.2021 (für den ersten Teil bis März 2022)
- Neustarthilfe Plus: Hier handelt es sich um einen Vorschuss (Betriebskostenpauschale). Aktueller Förderzeitraum 01.10.2021 bis 31.12.2021, Antragsfrist: 31.03.2022; weitere Informationen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/Neustarthilfe-Plus-Q4/neustarthilfe-plus-q4.html
- Neustarthilfe 2022: Programm u.a. für Soloselbstständige, Förderzeitraum Januar bis März 2022. Hier können Vorschüsse beantragt werden um liquide zu bleiben. Frist für Erstanträge: 30.04.2022
- Bayerische Härtefallhilfen: Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbständige, die in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt werden, aber infolge der Corona-Pandemie und des staatlich angeordneten Lockdowns in ihrer Existenz bedroht sind. Weitere Informationen unter www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe/haertefallhilfe. Laufzeit: Nov. 2020 bis März 2022 – Frist: 31.03.2022
- Neustart Kultur (Bund): Die Übersicht zum Gesamtprogramm finden Sie hier www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/neustart-kultur-1772990. – Verlängerung des Programms angekündigt.
- Kultur macht Stark (Bund): Förderung für außerschulische Angebote der kulturellen Bildung; weitere Informationen unter www.buendnisse-fuer-bildung.de
Übersichten und Hilfestellungen
Leitfaden zu Förderprogrammen für Veranstaltende
Es wird Schritt für Schritt beschrieben welche Förderprogramme lohnenswert sind und für wen sie in Frage kommen. Den Leitfaden finden Sie hier: https://bayern-kreativ.de/aktuelles/leitfaden-foerderprogramme/
Beratungshotlines
Beratungshotlines von bayern kreativ zur Beratung unterschiedlicher Förderungen von Mo-Fr 10-12 Uhr unter 0911-20671-455 sowie speziell zur Beantragung der bayerischen Programme von Mo-Fr 13.30-16.30 unter 0911-20671-344.
Beratungstermine
Beratungstermine für die bayerischen Programme: s.o.
Aktuelle Corona-Bestimmungen für die Kultur in Bayern und im Landkreis Schweinfurt
Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die zuletzt am 21.02.2022 geändert worden ist, hat in der letzten Woche einige Lockerungen gebracht.
U.a. können nun wieder 75% der Kapazitäten bei Kulturveranstaltungen genutzt werden. Zudem gilt 3G statt wie bisher 2G für Bibliotheken, Archive, Museen, Ausstellungen und die eigene aktive Mitwirkung in Laienensembles (z.B. Orchester oder Laienschauspiel). Für Kulturveranstaltungen (Theater, Bühnen etc) gilt seit dem 17.02. 2G statt 2Gplus. Neu ist auch die Generalklausel für Jugendliche: Minderjährige (u. 18), die in der Schule regelmäßig getestet werden, haben nun wieder Zutritt zu allen 2G-Bereichen. Abschließend entfallen die Kontaktbeschränkungen für geimpfte und genesene Personen. Die gesamte Verordnung kann hier nachgelesen werden: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15/true
Da eine entsprechende Frage aus Ihren Reihen zu uns kam, folgende Ergänzung: Sollten Sie bei einer geplanten Kulturveranstaltung ein gastronomisches Angebot vorsehen, gilt für diesen Bereich das Rahmenhygienekonzept der Gastronomie (vgl. Rahmenhygienekonzept für kulturelle Veranstaltungen vom 29.12, 3.4. s.u.) Das aktuelle Rahmenhygienekonzept für die Gastronomie finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-872/
Abschließend darf ich noch auf die angekündigten Lockerungen ab dem 4. März hinweisen. Diese sehen u.a. für Diskotheken und Clubs aber auch für Großveranstaltungen Erleichterungen vor. Weitere Informationen siehe: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/corona-oeffnungsschritte-2005760
Die jeweils aktuell gültigen Regelungen u.a. für den Kulturbereich finden Sie auf der Webseite des Landratsamts unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/coronavirusticker .
Das Rahmenhygienekonzept für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater (vom 22.12.) finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-947/
Das Rahmenhygienekonzept für kulturelle Veranstaltungen (vom 29.12.) finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-1/
Darüber hinaus sind – soweit einschlägig – die Vorgaben des Arbeitsschutzes zu beachten, insb. die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes siehe: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html