Landkreis Schweinfurt: Sonderförderung 2022/2023

Sonderförderprogramm Kultur des Landkreises Schweinfurt 2022-2023
Sonderförderprogramm Kultur des Landkreises Schweinfurt 2022-2023

Aufgrund eines Antrags der Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fördert der Landkreis Schweinfurt zeitlich befristet Kulturveranstaltungen, sowie bauliche und technische Maßnahmen der Kulturschaffenden in seinen Gemeinden. Den Antrag können Sie hier nachlesen: Corona-Härtefallregelung der Kulturförderrichtlinie des Landkreises Schweinfurt.

Das Sonderförderprogramm stellt eine Ergänzung zu den bestehenden Kulturförderrichtlinien des Landkreises dar und ist auf die Jahre 2022 bzw. 2023 begrenzt, bzw. bis zur Erschöpfung des Budgets von 50.000 Euro. Eine Kombination der beiden Förderungen ist ausgeschlossen. Die Kombination mit der Richtlinie der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken zur Förderung der Beschaffung von technischer Ausstattung von privaten Theatern und Freilichttheatern und anderen kulturellen Initiativen hingegen ist möglich.

 Die Sonderförderung Kultur besteht aus zwei Bausteinen:

  • Baustein 1: Förderung von baulichen/technischen Maßnahmen (Budget: 15.000 €)
  • Baustein 2: Förderung von Kultur-Veranstaltungen (Budget: 35.000 €)

Baustein 1: bauliche/technische Maßnahmen

Gefördert werden Bühnen, Podeste, Tribünen, Bestuhlung, Bühnenbilder, Ton- und Lichtanlagen und sonstige technische Ausstattung. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 20 % der vom Ausschuss für Bildung und Kultur des Landkreises Schweinfurt als zuwendungsfähig anerkannten Nettokosten, maximal jedoch 5.000 € pro Antragsteller. Eigenleistungen werden mit bis zu 20 € pro Stunde berücksichtigt. Förderberechtigt sind Vereine, Kommunen und andere kulturelle Initiativen, die ihren Sitz im Landkreis Schweinfurt haben. Die Antragstellung ist zu insgesamt vier Terminen möglich: 31.07.2022, 31.01.2023, 30.06.2023 und 31.12.2023. Förderungen für Kleinprojekte (bis 3.750 € Projektkosten) können ganzjährig beantragt werden.

Baustein 2: Veranstaltungen

Gefördert werden Einzelveranstaltungen bis zu einer Laufzeit von 2 Tagen mit einem Pauschalbetrag von 300 €, sowie Veranstaltungsreihen ab einer Laufzeit von 3 Tagen mit einem Pauschalbetrag von 500 €. Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass die Veranstaltung öffentlich angekündigt wird und öffentlich für die Allgemeinheit zugänglich ist, die Veranstaltung trotz Gegenrechnung anderer Einnahmequellen wie zum Beispiel Eintrittsgelder, Zuschüsse anderer Träger, Sponsoren u.a. unterfinanziert ist, ein formloser Antrag und eine Projektbeschreibung vorliegen. Förderberechtigt sind Vereine, Kommunen, private Veranstalter und andere kulturelle Initiativen, die ihren Sitz im Landkreis Schweinfurt haben.

Detaillierte Informationen

Weitere Details finden Sie auf der Website des Landkreises Schweinfurt: https://www.landkreis-schweinfurt.de/service-infos/serviceleistungen-informationen/serviceinfos/detail/sonderfoerderung-kultur-2022-2023-3745 bzw. telefonisch unter 09721/55-364

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