Für eine transparentere Politik
Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürger*innen, jeder Anschein käuflicher Politik richtet Schaden an. Wir wollen das Vertrauen in demokratische Institutionen und Mandatsträger*innen stärken und das Primat der Politik gegenüber intransparenter Einflussnahme schützen. Wir sind überzeugt: Transparente und nachvollziehbare Politik stärkt das Gemeinwohl. Deshalb wollen wir Lobbyismus transparenter und den Einfluss organisierter Interessensgruppen und von Lobbyist*innen sichtbar machen. Das Lobbyregister wollen wir für Bundesregierung, Bundesministerien und Bundestag nachschärfen und die vielen Ausnahmen für maßgebliche Akteur*innen abschaffen. Mit dem legislativen Fußabdruck schaffen wir Klarheit, wer bei der Entstehung von Gesetzen Einfluss nimmt.
Interessenskonflikte wollen wir stärker in den Blick nehmen und den Wechsel aus Regierungsämtern in die Wirtschaft während einer Karenzzeit von zwei Jahren prüfen lassen. Für Abgeordnete ist das freie Mandat der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit. In Zukunft werden Einkünfte aus Nebentätigkeiten auf Euro und Cent veröffentlicht, für Unternehmensbeteiligungen und Aktienoptionen gibt es striktere Regeln und Spenden an Abgeordnete und die Lobbytätigkeit für Abgeordnete werden verboten. Die Anwendung dieser Maßnahmen soll evaluiert werden. Für Nebenverdienste von Abgeordneten wollen wir zudem eine verpflichtende Angabe der Branche. Unabhängige Kontrolle stärkt die Transparenz und Integrität. Zur wirkungsvollen Bekämpfung von Korruptionsfällen braucht es eine Neufassung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und eine Überarbeitung der Beweisanforderungen.
Spenden an Parteien müssen transparenter gemacht werden. Deshalb wollen wir striktere Veröffentlichungsregeln. Parteispenden sollen auf natürliche Personen beschränkt und auf einen jährlichen Höchstbetrag von 100.000 Euro je Spender*in gedeckelt werden. Schon ab 5.000 Euro sollen Spenden im Rechenschaftsbericht genannt werden, ab 25.000 Euro soll die Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung greifen. Solange es keine gesetzliche Regelung gibt, wenden wir die über das Parteiengesetz hinausgehenden Regelungen unseres Spendenkodex an. Für das Parteiensponsoring wollen wir endlich eine gesetzliche Regelung und eine Veröffentlichung ab dem ersten Euro und eine jährliche Höchstgrenze je Sponsor*in einführen. Das Parteiengesetz und die unabhängige Kontrolle werden wir stärken, damit verdeckte Wahlkampffinanzierung besser bekämpft werden kann. Politische Werbung und Kampagnen im Netz müssen transparenter werden – solange es keine verpflichtenden Regulierungen gibt, gehen wir mit unserer Selbstverpflichtung voran.
Parlament stärken, Wahlrecht reformieren
Der Bundestag ist der zentrale Ort für öffentliche Debatten, Rede und Gegenrede und Entscheidungen unserer Demokratie. Für gute Gesetzgebung braucht es ausreichende Beratung und eine Stärkung der Kontrollrechte des Parlaments. Wir wollen die Rolle des Bundestages bei der Gesetzgebung ausbauen. Seine Arbeitsfähigkeit ist zu garantieren und zu stärken. Deshalb setzen wir uns für eine Wahlrechtsreform ein, die das Parlament deutlich verkleinert, unter anderem durch die Reduzierung von Wahlkreisen, die außerdem fair und verfassungsgemäß ist, und bei der jede Stimme gleich viel wert ist. Im Rahmen dieser Reform sollten unter anderem die Verlängerung der Legislaturperiode und die Amtszeitbegrenzung für das Amt der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers geprüft werden. Die Sitzungen der Fachausschüsse sollen in der Regel öffentlich stattfinden und gestreamt werden. Die Abgeordneten sollen in ihren Kontrollrechten gegenüber der Regierung mit einem Akteneinsichtsrecht gestärkt werden. Komplexe Gesetzgebungsverfahren wollen wir verständlicher machen, indem Textgegenüberstellungen der Gesetzesänderungen öffentlich gemacht werden.
Macht fair teilen, auch in den Parlamenten
Es ist höchste Zeit für eine faire Verteilung von Macht. Unsere repräsentative Demokratie muss diverser werden, unsere Parlamente brauchen die Vielfalt der Herkunft und Lebenswege, die Debatten brauchen die Perspektiven, die daraus entstehen. Wir werden Hürden abbauen damit auch queere Menschen, Nicht-Akademiker*innen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit Migrationsgeschichte gleichberechtigt und selbstverständlich vertreten sind. Macht fair teilen heißt auch, dass es dringend mehr Frauen in den Parlamenten und Kommunalvertretungen braucht, denn sie stellen 51 Prozent der Wahlberechtigten. Gleichberechtigung von Frauen ist ein historischer und verfassungsrechtlicher Auftrag für uns alle und soll sich bereits bei den Nominierungsverfahren niederschlagen. Dass Parität per Gesetz wirksam und angemessen ist, zeigen Beispiele aus dem europäischen Ausland. Dass verfassungsrechtlich hohe Hürden bestehen, haben Urteile von Verfassungsgerichten aus zwei Bundesländern aufgezeigt. Diese Hürden gilt es abzubauen, um rechtlich gute Lösungen zu finden. Wir setzen uns daher auch im Bund für ein Paritätsgesetz ein und werden entsprechende Gesetzesänderungen auf den Weg bringen. Um Frauen das politische Engagement zu erleichtern, braucht es auch Maßnahmen und Angebote, die Frauen den Einstieg in und die Gestaltung von Politik erleichtern.
Jugendwahlrecht Demokratie lebt von der Gestaltung und dem Engagement aller Bürger*innen, vom Kindes- bis ins hohe Alter. Viele politische Entscheidungen von heute sind entscheidend für die Zukunft junger Menschen, und viele junge Menschen übernehmen früh Verantwortung für die Gesellschaft. Wenn Jugendliche in ihrem Lebensalltag demokratische Erfahrungen machen und ihre Rechte wahrnehmen können, stärkt das die Demokratie und macht sie zukunftssicherer. Um möglichst breite Bündnisse für eine verfassungsändernde Wahlalterabsenkung schmieden zu können, wollen wir das Wahlalter für Bundestags- und Europawahlen in der kommenden Legislaturperiode auf 16 Jahre absenken. Auf Basis einer Evaluation des Wahlalters 16 wollen wir das Wahlalter ggf. weiter absenken.
Bürger*innenräte für mehr Beteiligung
Direkte Beteiligungsmöglichkeiten bereichern die Demokratie und stärken die Repräsentanz. Mit Bürger*innenräten schaffen wir die Möglichkeit, bei ausgewählten Themen die Alltagserfahrung von Bürger*innen in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Wir sorgen in einem ersten Schritt dafür, dass es eine gesetzliche Grundlage für Bürger*innenräte gibt und sich das Parlament mit den Ergebnissen beschäftigen muss. In der kommenden Wahlperiode wollen wir weitere Optionen für eine stärkere Institutionalisierung von Bürger*innenräten prüfen, unter anderem direktdemokratische Verfahren zu einzelnen Beratungsergebnissen. Auf Initiative der Regierung, des Parlaments oder eines Bürger*innenbegehrens beraten zufällig ausgewählte Menschen, die in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sein müssen, in einem festgelegten Zeitraum über eine konkrete Fragestellung. Sie erarbeiten Handlungsempfehlungen und geben Impulse für die öffentliche Auseinandersetzung und die parlamentarische Entscheidung. Eine freie, gleiche und faire Beratung muss sichergestellt werden, unter anderem durch zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Beratung. Außerdem werden wir ein digitales Portal, wie es zum Beispiel in Baden-Württemberg schon erfolgreich angewendet wird, für die aktive Beteiligung an der Gesetzgebung einführen und das Petitionsrecht zu einem leicht zugänglichen Instrument für bessere Mitwirkung am demokratischen Prozess ausbauen. Wir wollen Beteiligung fördern und politische Bildung als wichtige Querschnittsaufgabe auch auf kommunaler Ebene voranbringen.