Eine Kindergrundsicherung gegen Kinderarmut
In einem reichen Land wie Deutschland darf kein Kind in Armut aufwachsen – doch vor allem bei Ein-Eltern-Familien (Alleinerziehenden), Geringverdienenden mit Kindern oder Familien mit mehr als zwei Kindern reicht das Geld oft vorn und hinten nicht. Kinderarmut bedeutet auch Ausgrenzung, Diskriminierung und schlechtere Bildungschancen. Jedes Kind verdient unsere Unterstützung, denn Zukunftschancen dürfen nicht von der sozialen Herkunft abhängen. Daher werden wir eine Gesamtstrategie zur Prävention und Bekämpfung von Kinderarmut entwickeln und umsetzen.
Neben hervorragender Infrastruktur werden wir Familien mit einer einfachen und gerechten Kinder- und Familienförderung stärken: der Kindergrundsicherung. Unser Vorhaben: Kindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderzuschlag, das Sozialgeld für Kinder und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe in eine neue eigenständige Leistung zusammenzufassen. Mit der Kindergrundsicherung bekommt jedes Kind einen festen Garantie-Betrag, Kinder in Familien mit geringen oder gar keinem Einkommen bekommen zusätzlich noch einen GarantiePlusBetrag. Je niedriger das Familieneinkommen, desto höher der GarantiePlus-Betrag. Nach einmaliger Beantragung bei Geburt wird die Höhe der Kindergrundsicherung automatisch von der Familienkasse berechnet und ausgezahlt. So kommt die Kindergrundsicherung garantiert bei jedem Kind an und Schritt für Schritt beenden wir Kinderarmut. Sie ist gerecht, denn Kinder, die mehr brauchen, bekommen auch mehr. Die Kindergrundsicherung verbinden wir mit einer Neuermittlung dessen, was Kinder zum Leben brauchen.
Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder
Ob Kita, Kindertagespflege, Hortbetreuung, Familienberatung, Hilfen zur Erziehung oder Angebote der Jugendarbeit – die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe begleiten Familien beim Aufwachsen der Kinder. Sozialarbeiterinnen und pädagogische Mitarbeiterinnen leisten dabei unter hohem Zeit- und Arbeitsdruck Enormes. Durch gesetzliche Vorgaben zur Personalplanung wollen wir für besser ausgestattete Jugendämter und Entlastung der Fachkräfte sorgen.
Qualitätsstandards wollen wir überall in der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich erstellen und gemeinsam mit Verbänden, Trägern und Wissenschaft weiterentwickeln. Leistungsansprüche von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen und geistigen Behinderungen werden bisher in einem eigenen Sozialgesetzbuch für Menschen mit Behinderungen geregelt. Mit einem Bundesinklusionsgesetz soll sichergestellt werden, dass alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe künftig so ausgestaltet sind, dass sie sich auch an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Familien richten. Die bestehenden Rechtsansprüche gelten für sie weiter.
Wir wollen auf dem eingeschlagenen Weg hin zu einem inklusiven SGB VIII zügiger voranschreiten. Daher werden wir die Länder und Kommunen, die bereits vor Umsetzung des Bundesinklusionsgesetzes alle Kinder unter dem Dach der Jugendhilfe vereinen wollen, mit einem Bundesmodellprogramm unterstützen. So können wertvolle Anregungen für den bundesweiten Umstrukturierungsprozess gewonnen werden. Den Kostenbeitrag von Jugendlichen in vollstationärer Einrichtung oder Pflegefamilie wollen wir abschaffen.
Mehr Zeit für Familien
Den Kopf frei haben für die Familie und die Kinder, auch wenn sie krank sind, das ist unser Ziel. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine gesamtgesellschafte Verantwortung, der wir uns gemeinsam mit Wirtschaft und öffentlichen Institutionen stellen. Alle Eltern sollen Elternzeit unkompliziert in Anspruch nehmen können. Mit der KinderZeit Plus wollen wir das Elterngeld auf 24 Monate ausweiten: pro Elternteil je acht Monate, weitere acht Monate können flexibel untereinander aufgeteilt werden. Wird die KinderZeit Plus Teilzeit in Anspruch genommen, verlängert dies entsprechend den Bezugszeitraum. Sie kann bis zum 14. Geburtstag des Kindes genommen werden, denn auch bei älteren Kindern kann zeitweise mehr Aufmerksamkeit nötig sein. Die Bedarfe der Familien von Kindern mit Behinderung sollen zusätzlich Berücksichtung finden.
Wir unterstützen Eltern dabei, Familie und Arbeit mit einer neuen Arbeitszeitkultur und einem flexiblen Vollzeitkorridor in eine ausgewogene Balance zu bringen, Familien- und Hausarbeit partnerschaftlich zu teilen und Teilzeitfallen zu vermeiden. Niemand soll sich zwischen Kind und Job, Ausbildung oder Studium entscheiden müssen, darum soll der Anspruch auf ein Kinderkrankengeld auf 15 Tage im Jahr pro Kind und Elternteil steigen, Alleinerziehende bekommen 30 Tage. Weil gerade in den ersten Lebensjahren viele Infekte mitgenommen werden, sollte es in dieser Zeit einen zusätzlichen erhöhten Anspruch auf Kinderkrankengeld geben. Die Altersgrenze wollen wir auch hier auf 14 Jahre anheben, ein ärztliches Attest wird erst ab dem vierten Erkrankungstag des Kindes verpflichtend. Für die besondere Zeit direkt nach der Geburt wollen wir neben dem Mutterschutz auch für den zweiten Elternteil eine 14-tägige Freistellung einrichten. Die Mutterschutzregelungen sollen auch nach einer Totgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche möglich sein.