Mindestlohn anheben
Arbeit muss gerecht bezahlt werden. Und die Menschen brauchen gute Arbeitsbedingungen. Aber in unserem reichen Land arbeiten noch immer Millionen Menschen im Niedriglohnsektor mit schlechten Löhnen und unsicheren Beschäftigungsverhältnissen. Besonders oft sind davon Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte betroffen. Das wollen wir ändern. Den gesetzlichen Mindestlohn werden wir sofort auf 12 Euro anheben. Anschließend muss der Mindestlohn weiter steigen, um wirksam vor Armut zu schützen und mindestens der Entwicklung der Tariflöhne zu entsprechen.
Die Mindestlohnkommission wollen wir reformieren und mit diesem Auftrag ausstatten. Die bestehenden Ausnahmen für unter 18-Jährige und Langzeitarbeitslose werden wir abschaffen. Leiharbeiterinnen sollen vom ersten Tag an den gleichen Lohn für gleiche Arbeit bekommen wie Stammbeschäftigte – plus Flexibilitätsprämie. Fair zahlende Unternehmerinnen dürfen keine Wettbewerbsnachteile erleiden.
In Zeiten von Corona zeigt sich besonders, dass das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte mit kleinen Löhnen zu niedrig ist. Deshalb braucht es ein branchenunabhängiges Mindestkurzarbeitergeld. Ohne sachlichen Grund dürfen Arbeitsverträge nicht mehr befristet werden. Gegen den vielfachen Missbrauch von Werkverträgen und die Abwälzung unternehmerischer Verantwortung mittels Subunternehmerketten gehen wir ordnungspolitisch vor. Wir wollen den Arbeitsschutz stärken, damit er wirksam vor Stress, Burn-out und Entgrenzung der Arbeit schützt. Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz nehmen wir ernst und wollen durch klare Sanktionen und verpflichtend zu schaffende Anlaufstellen besser davor schützen.
Sozialpartnerschaft stärken, Tarifbindung erhöhen
Die Sozialpartnerschaft, Tarifverträge und Mitbestimmung sind Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft. Sie haben unser Land stark gemacht. Da, wo sie gelten, sorgen sie meistens für anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen. Wir wollen, dass Tarifverträge und starke Mitbestimmung wieder für mehr anstatt für immer weniger Beschäftigte und Betriebe gelten. Bei der öffentlichen Vergabe sollen im Einklang mit europäischem Recht die Unternehmen zum Zug kommen, die tarifgebunden sind oder mindestens Tariflöhne zahlen. Dafür setzen wir auf ein Bundestariftreuegesetz.
Zudem wollen wir es leichter machen, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, damit sie für alle in einer Branche gelten. Tarifflucht darf sich für Unternehmen nicht lohnen. Wir wollen Betriebe verpflichten zu veröffentlichen, ob sie Tarifvertragspartei sind. Bei Umstrukturierungen sollen die bisherigen tariflichen Regelungen gelten bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wurde. Paritätische Mitbestimmung soll es zukünftig bereits in Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten geben und wir wollen ein Schlichtungsverfahren einführen, wenn sich Entscheidungen besonders stark auf die Beschäftigten auswirken. Betriebsräte, die sich für Mitarbeiter*innen einsetzen, brauchen auch selbst mehr Schutz. Gleiches gilt auch für die Beschäftigten, die erstmals einen Betriebsrat gründen wollen.
Die Mitbestimmungsrechte, für Betriebsräte, Personalräte und auch Jugend- und Ausbildungsvertretungen, wollen wir ausbauen und modernisieren, u.a. wenn es um Personalentwicklung, Weiterbildung, Standortverlagerungen ins Ausland, die Stärkung von Frauen, die Förderung von Vielfalt oder die Verbesserung der Klimabilanz im Unternehmen geht. Die stärkere finanzielle Beteiligung von Mitarbeiter*innen an den Unternehmen, zusätzlich zu Lohn und Gehalt, kann mehr Mitgestaltung bewirken. Der Wandel der Arbeitswelt, den Digitalisierung und ökologische Transformation mit sich bringen, muss gemeinsam mit den Beschäftigten im Betrieb gestaltet werden.