Schubkraft für globale Transformation
Mehr denn je bedrohen Klimaveränderungen und der Verlust von Artenvielfalt menschliche Sicherheit und Freiheit sowie die nachhaltige Entwicklung – überall auf der Welt. Die Zeit drängt. Darum braucht es in den nächsten Jahren einen energischen Schub für eine sozial- ökologische Transformation. Die nachhaltigen Entwicklungsziele der Agenda 2030 und des Klimaabkommens von Paris waren ein Aufbruch. Alle Länder sind seitdem verpflichtet, bei sich zu Hause anzufangen und ihren Beitrag für die gemeinsame Aufgabe zu leisten – schließlich sind es unsere Entscheidungen in Wirtschaft und Handel, bei Agrar- oder Rüstungsexporten, die sich weltweit stark auf Klima, Artenschutz und globale Gerechtigkeit auswirken. Wir wollen alle Politikbereiche in Deutschland auf die Transformation ausrichten und für ein strategisches und kohärentes Handeln in allen Ressorts und Politikbereichen einen Nationalen Rat für Frieden, Nachhaltigkeit und Menschenrechte einrichten sowie einen Nachhaltigkeits- und Menschenrechts-TÜV einführen, mit dem relevante Gesetzesentwürfe auf Vereinbarkeit mit den VN-Nachhaltigkeits- und -Klimazielen sowie Menschenrechtsabkommen überprüft werden.
Auch international wollen wir neuen Schwung in die sozial-ökologische Transformation bringen, indem wir auf eine verbindliche Transformationsquote hinwirken und insbesondere die Länder des globalen Südens in diesem Prozess unterstützen. Wir bündeln die Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit, internationale Klimafinanzierung und Teile der humanitären Hilfe, um eine globale Transformation entlang der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und der Pariser Klimaziele zu finanzieren. Dabei halten wir unsere internationalen Zusagen für Entwicklungszusammenarbeit, Klimafinanzierung und Biodiversität ein. Deutschlands Beitrag dazu ist, die ODA-Quote, also den Anteil der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit am Bruttonationaleinkommen, von 0,7 Prozent bis 2025 zu erreichen und weitere 10 Milliarden Euro zur internationalen Klimafinanzierung bereitzustellen.
Klimaaußenpolitik und globale Klimagerechtigkeit
Wir verfolgen eine ambitionierte, nachhaltige und menschenrechtskonforme Klimaaußenpolitik und setzen uns für globale Klimagerechtigkeit ein: Wir machen Klimaneutralität sowie die Bewältigung von Klimafolgen zu einer ressortübergreifenden strategischen Priorität unseres internationalen politischen Handelns. So wollen wir auch der historischen Verantwortung von Deutschland und Europa gerecht werden. Internationale Kooperation für Klimagerechtigkeit ist klimapolitisch notwendig, verfolgt die Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele, beugt Ressourcenkonflikten vor und sichert Frieden. Denn die Länder des globalen Südens haben wachsende Energiebedarfe: Mit Klima- und Entwicklungspartnerschaften wollen wir Innovation für Klimaneutralität global vorantreiben, den massiven Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen und Anpassung stärken, damit die Weltgemeinschaft auf den 1,5-Grad-Pfad kommen kann.
Wir wollen Win-win-Situationen für Europa und seine Nachbarstaaten sowie für Länder mit großen Potenzialen für erneuerbare Energien schaffen und somit postkolonial sensibel unseren Bedarf an grüner Energie sichern: grünen Wasserstoff statt Öl- und Gasimporte. Wir stärken die personellen und finanziellen Mittel Deutschlands und der EU für Klimaaußenpolitik sowie für globale Klimagerechtigkeit und richten unsere diplomatischen Fähigkeiten gezielt auf eine klimagerechte Politik aus. Die bestehenden internationalen Fonds für Klimaanpassung und Klimaschutz wollen wir besser ausstatten und setzen uns für einen zusätzlichen Fonds zum Ausgleich von Schäden und Verlusten ein, um daraus zum Beispiel Klimarisikoversicherungen zu finanzieren. Förderungen fossiler Energieträger in unserer Entwicklungs- und Exportfinanzierung werden wir beenden. Entwicklungs- und Investitionsbanken wie die Weltbank oder die KfW sollen zu Transformationsbanken umgebaut werden.
Klima und Umwelt schützen, Menschenrechte achten
Der Schutz der Menschenrechte verpflichtet zum Klima- und Umweltschutz, umgekehrt schützt Klima- und Umweltschutz Menschenrechte. Wir treten für verbindliche Mechanismen zum Schutz von Menschen ein, die aufgrund von Extremwetterereignissen oder schleichender Umweltveränderung ihre Lebensgrundlage verlieren und ihre Heimat verlassen müssen. Insbesondere regionale Ansätze, die den Betroffenen eine selbstbestimmte und würdevolle Migration ermöglichen und ihnen Aufenthaltsperspektiven schaffen, unterstützen wir. Zugleich wollen wir jene Staaten in die Pflicht nehmen, die historisch am meisten zur Erderwärmung beigetragen haben, um dem Verantwortungsprinzip im Umweltvölkerrecht Rechnung zu tragen und Heimat- und Aufnahmeländer klimabedingter Migration zu unterstützen. Die „Task Force on Displacement“ der Klimarahmenkonvention UNFCCC wollen wir strukturell stärken und setzen uns dafür ein, dass ihre Empfehlungen ebenso umgesetzt werden wie der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration sowie der Globale Pakt für Flüchtlinge.
Es braucht auch die Stärkung des Rechts indigener Gemeinschaften. Initiativen zur Stärkung des Rechtswegs, auch gegen multilaterale Investitionsbanken und das Instrument der Klimaklagen unterstützen wir. Die französische Initiative, das Umweltvölkerrecht zu kodifizieren und zu konsolidieren, greifen wir auf und machen uns dafür stark, in einem ersten Schritt das Recht auf saubere Umwelt in einer Resolution der VN-Generalversammlung zu verbriefen. Da Verbrechen gegen die Umwelt nicht vor Ländergrenzen Halt machen, ist es im globalen Interesse, dass die internationale Staatengemeinschaft eine Gerichtsbarkeit schafft, die diese Verbrechen unabhängig und grenzüberschreitend verfolgt.