Wir verteidigen die Menschenrechte

Menschenrechte verteidigen | GRÜN WÄHLEN!
Menschenrechte verteidigen | GRÜN WÄHLEN!

Menschenrechtsverteidiger*innen schützen

Menschenrechtsverteidiger*innen sind Held*innen. Sie verteidigen überall auf der Welt, oft unter Lebensgefahr für sich und ihre Familien, die Einhaltung der Menschenrechte an vorderster Front. Sie bedürfen unseres Schutzes, unserer Solidarität und aktiven Unterstützung – auf allen Ebenen. An den besonders betroffenen deutschen Auslandsvertretungen sollten deshalb Menschenrechtsreferent*innen als extra Anlaufstelle etabliert und sollte eine ressortübergreifende systematische Berichterstattung über die Menschenrechtslage im Land eingeführt werden. Für Menschenrechtsverteidiger*innen, die nicht in ihrem Land bleiben können, weil sie dort akut gefährdet sind, wollen wir schneller und häufiger als bisher humanitäre Visa bereitstellen und die neu eingerichtete Elisabeth- Selbert-Initiative zu ihrer temporären Aufnahme ausbauen.

Auf internationaler Ebene setzen wir uns für den Ausbau von Förderungsmöglichkeiten für zivilgesellschaftliche Initiativen und die finanzielle Stärkung der entsprechenden Schutzinstrumente und Institutionen, wie beispielsweise Sonderberichterstatter*innen, ein. Wir werden die jüngsten Erklärungen und Empfehlungen auf VN-Ebene zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen umsetzen. Darüber hinaus setzen wir uns auch für den Schutz und die gezielte Förderung von Menschenrechtsverteidiger*innen aus EU-Mitgliedstaaten ein.

Kriegsverbrecher*innen zur Rechenschaft ziehen

Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen dürfen nicht ungestraft bleiben – als Zeichen der Gerechtigkeit an die Opfer, als Signal der Abschreckung, als Voraussetzung für Frieden und Versöhnung. Das deutsche Völkerstrafrecht bietet die Möglichkeit der Verurteilung auch hier in Deutschland. Dazu werden wir die Kapazitäten beim Bundeskriminalamt und bei der Generalbundesanwaltschaft ausbauen. Die Ermittlungen in Fällen sexualisierter Gewalt sollten verbessert und die Strafprozessordnung sollte dort reformiert werden, wo sie den Besonderheiten von Völkerstrafrechtsverfahren noch nicht Rechnung trägt. Darüber hinaus setzen wir uns für die zivilrechtliche Haftbarmachung von Unternehmen für schwerste Menschenrechtsverletzungen ein. International setzen wir uns für eine langfristige finanzielle Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen und die Vernetzung relevanter Akteur*innen in diesem Bereich sowie für die – politische und finanzielle –Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofes und andere Institutionen wie den Mechanismus der Vereinten Nationen für die Untersuchung und Verfolgung von schwersten Kriegsverbrechen in Syrien (IIIM) ein.

Wir setzen uns dafür ein, dass alle Staaten dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beitreten. Gerade Kinder und Jugendliche, die sexualisierte und geschlechtsbasierte Gewalt, Entführungen, Rekrutierung als Kindersoldat*in erlebt haben, leiden unter schweren Traumata. Wird dieses Leid nicht aufgearbeitet, beeinträchtigt es das Leben dieser Menschen und ihrer Familien sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt über Generationen. Die individuelle Traumabearbeitung wollen wir durch mehr qualifiziertes Personal und sichere Traumazentren vor Ort auch mit unseren internationalen Partner*innen und in Deutschland deutlich ausbauen.

Menschenrechtskonventionen umsetzen, Institutionen stärken

Um Menschenrechte tatsächlich und rechtlich durchsetzen zu können, müssen internationale Menschenrechtskonventionen ratifiziert, konsequent implementiert und Menschenrechtsinstitutionen gestärkt werden. Es gilt insbesondere, die nun angestoßene Umsetzung der ILO-Konvention für die Rechte indigener Völker abzuschließen, das 12. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention über Antidiskriminierung, das Fakultativprotokoll zum Sozialpakt und die Wanderarbeiterkonvention der Vereinten Nationen sowie die VN-Erklärung über die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen zu ratifizieren. Das ist für Deutschland seit vielen Jahren überfällig. Den Prozess für ein VN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (sog. Binding Treaty) wollen wir unterstützen und aktiv vorantreiben.

Darüber hinaus wollen wir einen eigenen Straftatbestand „erzwungenes Verschwindenlassen“ in Deutschland schaffen, um das Defizit in der Umsetzung der Internationalen Konvention gegen das erzwungene Verschwindenlassen zu beheben. Auf europäischer Ebene setzen wir uns für die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein. Das Instrument der gezielten EU-Sanktionen gegen Menschenrechtsverbrecher*innen befürworten wir. Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe wollen wir strukturell besser ausstatten und die finanzielle Ausstattung der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter und des Deutschen Instituts für Menschenrechte wollen wir mindestens verdoppeln, damit sie ihre gesetzlichen Aufgaben angemessen erfüllen können. Auf internationaler Ebene setzen wir uns für die Stärkung der VN-Fachausschüsse und -Sonderberichterstatter*innen ein. Menschenrechte und Demokratieförderung sind Grundpfeiler unserer entwicklungspolitischen Arbeit.

Rechte von Minderheiten schützen

Der Umgang mit Minderheiten ist der Gradmesser für den Menschenrechtsschutz in einer Gesellschaft. Wir setzen uns dafür ein, die Rechte von Minderheiten auf internationaler Ebene zu stärken – auch innerhalb der EU. Nach wie vor setzen die einzelnen Staaten den durch die Vereinten Nationen vorgegebenen Minderheitenschutz in nationales Recht um, ohne dass einheitlich kontrolliert wird, ob das umfassend genug ist. Damit ist der Schutz lückenhaft. Wir werden außenpolitisch für die weltweite Umsetzung der Yogyakarta-Prinzipien um Schutz von LSBTIQ* eintreten. In der Entwicklungspolitik wollen wir hier einen neuen Fokus setzen und unser Engagement deutlich steigern. Selbst innerhalb der EU gibt es große Unterschiede: Es existieren keine gemeinsamen EU-Mindeststandards, kein einheitlicher Rechtsrahmen, der den Schutz und die Förderung von Minderheiten gewährt. Das wollen wir ändern. Wir werden uns für die Verabschiedung der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie einsetzen, damit international anerkannte Menschenrechte in der EU eine Rechtsgrundlage erhalten und die VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf europäischer Ebene rechtlich umgesetzt wird. Den EU-Aktionsplan gegen Rassismus treiben wir national und international voran.

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